Erste Lehramtsprüfung nach LPO I 2008

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 Präsentation transkript:

Erste Lehramtsprüfung nach LPO I 2008

Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung Zeitlicher Verlauf Anmeldung Schriftliche Hausarbeit Bescheinigungen (ECTS und Noten) Vorgezogenes Examen in EWS Erste Lehramtsprüfung Freiversuch und Wiederholungen Fristen Ansprechpartner Fragerunde

Zeitlicher Verlauf I Zwei Examenszeiträume pro Jahr Anmeldung Herbst: Anfang/Mitte August bis Anfang/Mitte Oktober Frühjahr : Anfang/Mitte Februar bis Anfang/Mitte April http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/pruefungsaemter/lehraemter/index.html Anmeldung ab ca. 1.6.14 bis 1.8.14 für Frühjahr 15; ab ca. 1.12.14 bis 1.2.15 für Herbst 15; Einreichfrist der schriftlichen Hausarbeit (an der LMU) spätestens letzter Tag des Anmeldezeitraums mit Verlängerungsantrag auch bis zu 2 Monate später möglich!

Zeitlicher Verlauf II Rücktritt per Antrag Abgabe aller Nachweise Herbst: ca. Mitte Juli (z.B. spätestens 15.07.2014) Frühjahr: ca. Mitte Januar (z.B. spätestens 16.01.2014) Abgabe aller Nachweise Nachreichfrist: 2 Werktage vor dem Termin der ersten abzulegenden Einzelprüfung unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung Ausnahme: schriftliche Hausarbeit ( siehe Folie 2) Ablegung der Prüfungen Herbst: Anfang/Mitte August bis Anfang Oktober Frühjahr: Anfang/Mitte Februar bis Anfang April

Zeitlicher Verlauf III Meldung der universitären Noten Beantragung durch Formular (gleichz. mit ECTS-Bescheinigung) Frist: spätestens drei Monate nach Beginn des Prüfungszeitraumes http://www.edu.tum.de/studium/studiengaenge/lehramt-an-gymnasien/staatsexamen/ Beginn des Vorbereitungsdientes Mitte Februar bzw. Mitte September Zwischen Prüfungen und Vorbereitungsdienst: Zeit für Master‘s Thesis

Anmeldung Online-Anmeldung unter: http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/pruefungsaemter/lehraemter/index.html Einreichen der ausgedruckten, unterschriebenen Anmeldung Einreichen von Nachweisen (§22 Abs.1 und 2 LPO I 2008) Mindeststudiendauer (Studienverlaufsbescheinigung) Nachweis 270 ECTS; Nachweis der Praktika; fachliche Nachweise;… Meldeunterlagen (§24 LPO I 2008) Geburtsurkunde; Nachweis zur Berechtigung der Führung eines akad. Grades; weitere Erklärungen

Schriftliche Hausarbeit 10 Leistungspunkte nach LPO I Anerkennung der Bachelor‘s Thesis als schriftl. Hausarbeit Alternative: Master‘s Thesis; (Beratungstermin ist Pflicht!) Einreichen der Arbeit muss über die Prüfungsverwaltung veranlasst werden. Spätestens 3 Wochen vor Ende der Anmeldefrist! Wir versenden die Arbeit nur, wenn Sie sich bei uns melden! Nicht nötig bei vorgezogener Ablegung von EWS

Bescheinigungen ECTS-Bescheinigungen nach LPO I 2008 Beantragung bei Schriftführung/Studienkoordination über Formular zur Berechnung der universitären Note Ausstellung erfolgt nur bei Nachweis über 270 ECTS nach LPO I 2008! Ggf. Bestätigung über Bestehen bei ausstehenden Leistungen notwendig! Notenbescheinigung der universitären Noten Antrag einzureichen bei Schriftführung/Studienkoordination Angabe aller Module zur Berechnung der universitären Note http://www.edu.tum.de/studium/studiengaenge/lehramt-an-gymnasien/staatsexamen/ Abgabe: Außenstelle des Prüfungsamtes an der LMU

Vorgezogenes Examen in EWS Vorziehen auf Antrag möglich Ablegung aller Module der EWS-Schiene im Studienplan bis zur Nachreichfrist Beantragung der Bescheinigungen über das Formular zur universitären Notenberechnung in Erziehungswissenschaften

Erste Lehramtsprüfung Anzahl d. Prüfungen, Prüfungsinhalte und –zeit §32 EWS §61 Biologie, §62 Chemie, §69 Informatik, §73 Mathematik, §77 Physik, §83 Sport Fachnote und Gesamtnote: Universitäre Note (je in Fachwissenschaft u. Fachdidaktik) Examensprüfungen (2 x Fachwissenschaft u. 1 x Fachdidaktik) Ausnahme EWS: 1 x Examensprüfung; 1 x universitäre Note Durchschnitt: (6 * Examensdurchschnitt) + 4 * universitäre Note)/10 Fachnote = (Durchschnitt-fachlich * 8 + Durchschnitt-fachdid)/9 Gesamtnote = (3* Fachnote1 + 3 * Fachnote2 + Hausarbeit + EWS-Fachnote)/8

Freiversuch und Wiederholungen Freiversuch (§16 LPO I 2008) wenn fachliches Examen unmittelbar auf Vorlesungszeit des neunten Fachsemesters folgt zweimal zur Notenverbesserung wiederholbar kein Freiversuch für vorgezogenes EWS Examen Wiederholung wg. Nichtbestehen (§ 14 LPO I 2008) einmal möglich; spätestens zum übernächsten Termin nur nicht bestandene Fächer Wiederholung zur Notenverbesserung nur bei erfolgreichem Erstversuch möglich

Fristen Mindeststudienzeit 8 Semester kann um 2 Semester unterschritten werden späteste Erstanmeldung zum Examen 13. Fachsemester sonst gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden eine Wiederholung ist noch möglich! Alle Fristen für Anmeldung und Prüfungen, Einsicht usw. werden ca. 1 Jahr vor Anmeldung bekannt gemacht. (Aushänge oder Homepage der Außenstelle an der LMU)

Rechtlicher Hinweis Aussagen hier haben informativen Charakter! Grundlage sind die jeweils gültigen, rechtsverbindlichen Dokumente (FPSO, LPO I, BayLBG)!

Ansprechpartner ECTS- und Notennachweise schriftliche Hausarbeit Monika Ritscher Andreas Prechter Raum 123 Raum 121 Tel: 089/289 25127 Tel: 089/289 24389 monika.ritscher@tum.de andreas.prechter@tum.de Besucheradresse: Marsstr. 20-22, München Postanschrift: Arcisstr. 21, 80333 München Sachbearbeiter der Außenstelle des Prüfungsamtes, LMU A-L: Maria Maczky-Vary Amalienstr. 52 M-Z: Herbert Rossiwal 80799 München

Noch Fragen? offene Frage-/Diskussionsrunde im Anschluss