XI. DAS BILDUNGSSYSTEM DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

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XI. DAS BILDUNGSSYSTEM DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

1. ALLGEMEINES ÜBER DAS BILDUNGSSYSTEM 1) Ziel der Bildung Wohlstand durch Bildung für alle (Chancengleichheit) Bildungserfolg unabhängig von der sozialen Herkunft

2) Föderativer Aufbau des Bildungssystems Uneinheitliches Bildungssystem in ganz Deutschland Keine zentrale Regelung vom Bund, Unterstellung des Bildungswesens den Kultusministerien der Bundesländer Schul- u. Hochschulwesen, der Bereich der Erwachsenenbildung u. Weiterbildung bleiben Ländersache Schularten, Dauer des Schulbesuchs u. Schul- bzw. Studienabschlüsse bundeseinheitlich geregelt Lehrmaterialien, Lehrpläne, Prüfungen auf Landesebene unterschiedlich, koordiniert u. abgestimmt auf der Konferenz der Kultusminister

2. SCHULPFLICHT 1) Schulpflicht Gesetzliche Grundlage in den Landesverfassungen, nicht im GG Beginn der Schulpflicht für alle bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollendeten Kinder (Stichtag unterschiedlich) Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel (mindestens) bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres (nicht 9. Jahrgangsstufe) Berufsschulspflicht an Vollzeitschulpflicht angeschlossen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

A. Schulgeld und Studiengebühren 2) Bildungskosten und finanzielle Unterstützung A. Schulgeld und Studiengebühren öffentliche Schulen und Volksschulen gebührenfrei Gymnasien in den meisten Bundesländern gebührenfrei private Schulen verlangt Schulgeld, einige bieten Stipendien(mit Leistungen verbunden) an Studiengebühren (siehe Tabelle)

mit Einführung allgemeiner Gebühren entfallen Mecklenburg-Vorpommern Studiengebühren in den deutschen Bundesländern Land Erststudium Langzeitstudenten Regierung Baden-Württemberg keine Grüne/SPD Bayern Keine seit WS 2013/14 mit Einführung allgemeiner Gebühren entfallen CSU Berlin SPD/CDU Brandenburg SPD/Die Linke Bremen 500 € (nach 14. Semester) SPD/Grüne Hamburg SPD Hessen CDU/Grüne Mecklenburg-Vorpommern

Land Erststudium Langzeitstudenten Regierung Niedersachsen 500 €, ab WS 2014/15 entfallen 600–800 € (ab 5. Semester über Regelstudienzeit) SPD/Grüne Nordrhein-Westfalen keine Rheinland-Pfalz 650 € (ab 1,75-facher Regelstudienzeit) Saarland mit Einführung allgemeiner Gebühren entfallen CDU/SPD Sachsen-Anhalt 500 € nach 4. Semester über Regelstudienzeit) Sachsen CDU/FDP Schleswig-Holstein SPD/Grüne/SSW Thüringen 500 € (nach 4. Semester über Regelstudienzeit)

B. BaföG -- Bundesausbildungsförderungsgesetz staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten Besuch von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien und Hochschulen gefördert ausländische Schüler und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf Förderung BAföG fordert keine besonders hohe Begabung der Auszubildende zu Beginn des Ausbildungsabschnitts jünger als 30 Jahre C. Religionsunterricht

3. DAS BILDUNGSSYSTEM DER BRD 1) Überblick über das Bildungssystem

2) Stufen des deutschen Bildungssystems A. Primarstufe - Grundschule Klassen 1 bis 4 (nur in Berlin und Brandenburg Klassen 1 bis 6) Kinder von Altersstufen von etwa 6 bis 10 Jahren bzw. 12 Jahren halbtags Unterricht(normalerweise täglich 4 bis 5 US) Hauptfächer: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht frühe Selektion nach Noten

B. Sekundarstufe I a. Hauptschule umfasst in der Regel die Klassenstufen 5 bis 9 bzw. 10 im Bereich der Sekundarstufe I wird mit dem Hauptschulabschluss (Berufsschulreife) abgeschlossen Unterricht sehr stark praxisbezogen, handlungs- und methodenorientiert, ohne aber auf Wissenschaftsorientierung zu verzichten Hauptschulabschluss berechtigt zum Beginn einer beruflichen Ausbildung im Rahmen des dualen Ausbildungssystems

b. Realschule umfasst die Klassen 5–10 bzw. 7–10 der Sekundarstufe Ⅰ wird mit der mittleren Reife (Realschulabschluss/Fachoberschulreife) abgeschlossen Bei erfolgreichem Abschluss berechtigt diese zur Aufnahme berufsqualifizierender Bildungsgänge, zum Eintritt in die mittlere Beamtenlaufbahn oder zum Besuch höherer Berufsfachschulen bzw. von Fachoberschulen oder der gymnasialen Oberstufe. Unterricht praxisbezogen, ohne aber auf Wissenschaftsorientierung zu verzichten

c. Gymnasium (bis einschließlich Klasse 9 od. 10) in den meisten Bundesländern mit der Klasse 5, in einigen evtl. erst mit der Klasse 7 mehr theoretisch und wissenschaftlich als praktisch orientiert d. Gesamtschule (bis einschließlich Klasse 10) integrierter Schultyp Reformart auch Kritik: Gleichmacherei

C. Sekundarstufe II a. die gymnasiale Oberstufe Jahrgangsstufen 10-12, 11-12, 10-13, je nachdem wird mit Abitur abgeschlossen Das Abitur- oder Reifezeugnis bescheinigt die erworbene Hochschulreife und Befähigung zu einem Studium an einer Universität bzw. Hochschule. Demgemäß ist das Abitur zuallererst die Allgemeine Hochschulreife. Abiturprüfung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in 4 bis 5 gewählten Fächern geprüft, schriftlich und mündlich mindestens in einem Fach

b. die berufsbildenden Schulen(das Dual-System) Berufsschule Eintrittsvoraussetzung: Haupt- od. Realschulabschluss, Abitur od. entsprechende Qualifikation Ausbildungsdauer je nach Beruf 2 bis 3,5 Jahre Unterricht plus Lerninhalt(Lehre) in Betrieben, zweitägige Teilzeitschule mit wöchentlich 8 bis 12 Unterrichtsstunden Abschlussprüfung von zuständigen Instituten (z. B. Industrie- und Handelskammer)

Berufsfachschule Fachoberschule Bildungsgang dauert in Vollzeitform mindestens ein Jahr, in Teilzeitform länger hauptsächlich von Hauptschulabsolventen besucht Fachoberschule mit der Fachhochschulreife abschließen und auf den Besuch einer Fachhochschule vorbereiten, manchmal auch berechtigt zum Unistudium; Der Abschluss der 13. Klasse vermittelt in Zusammenhang mit einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zum Studium an allen deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) berechtigt In der Regel besteht die Fachoberschule aus den Jahrgangsstufen 11 und 12 Zugangsvoraussetzung: mittlere Reife oder ähnlicher Abschluss

3) Hochschulwesen in Deutschland A. Hochschularten in Deutschland Bereich 2007/08 2010/2011 2013/2014 Hochschulen insgesamt 391 418 423 Universitäten 104 105 106 Pädagogische Hochschulen 6 Theologische Hochschulen 14 16 17 Kunsthochschulen 52 51 53 Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 184 211 212 Verwaltungsfachhochschulen 31 29

b) Technische Universität (TU) a) Universität klassische Form der Hochschule meist das gesamte Fächerspektrum anbieten Forschung und Lehre eng miteinander verbinden Hochschule mit Promotionsrecht b) Technische Universität (TU) besonders technisch orientiert, Schwerpunkt in Ingenieurwissenschaften größeren Wert auf Grundlagenforschung legen c) Kunsthochschule künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Hochschulen, den Uni. Gleichgestellt

E. Pädagogische Hochschule D. Fachhochschule vermittelt eine akademische Ausbildung auf wissenschaftlicher Basis mit einem ausgeprägteren Bezug zur beruflichen Praxis vor allem technische, wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge anbieten bis jetzt noch kein eigenständiges Promotionsrecht E. Pädagogische Hochschule dient Ausbildung von Lehrern F. Fernuniversität Hagen

B. Ziele und Aufgaben der Hochschulbildung a) Hochschulideen von Wilhelm von Humboldt Sie sollte vor allem eine Stätte reiner Wissenschaft, zweckfreier Forschung und Lehre sein und erst in zweiter Linie dem Studieren für die Berufsvorbereitung dienen. „Einheit von Forschung und Lehre“ b) Hochschulen von heute eher praxisorientiert, berufsorientiert

C. Studenten und Studium a) Studentenzahl nach Bundersländern Bundesland Studentenzahl 2011/12 2012/13 2013/14 Baden-Württemberg 308 339 333 217 347 199 Bayern 320 318 332 764 355 915 Berlin 153 694 160 220 165 923 Brandenburg 51 676 52 031 50 272 Bremen 33 337 34 783 35 243 Hamburg 85 243 90 903 93 814 Hessen 208 887 215 209 227 608 Mecklenburg-Vorpommern 40 471 39 906 39 274 Niedersachsen 161 417 169 626 177 571 Nordrhein-Westfalen 597 952 644 612 695 297 Rheinland-Pfalz 117 105 121 068 122 646 Saarland 26 864 28 262 28 657 Sachsen 111 635 112 724 113 394 Sachsen-Anhalt 55 761 55 876 55 954 Schleswig-Holstein 54 607 54 977 56 113 Thüringen 53 668 53 231 52 001 Deutschland 2 380 974 2 499 409 2 616 881 (C)opyright Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014

b) Studierende nach Studienfach Studienfach WS 2011/12 WS 2012/13 WS 2013/14 Sprach- und Kulturwissenschaften 457 464 476 958 491 327 Sport 27 392 27 367 28 063 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 726 195 759 610 797 243 Mathematik, Naturwissenschaften 423 100 449 758 472 840 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 131 688 139 422 147 764 Veterinärmedizin 8 236 8 230 8 161 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 45 554 47 766 50 329 Ingenieurwissenschaften 472 590 499 419 528 420 Kunst, Kunstwissenschaft 85 951 88 329 89 956 Sonstige Fächer und ungeklärt 2 804 2 550 2 778 Insgesamt 2 616881 2 499 409 2 616 881 (C)opyright Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014

c) Deutsche und ausländische Studierende Semester Deutsche Ausländer Frauen Insgesamt Durchschnittsalter WS 2011/12 2 11 5682 265 292 1 125 602 2 380 974 25.2 WS 2012/13 2 217 208 282 201 1 185 392 2 499 409 WS 2013/14 2 315 531 301 350 1 245 241 2 616 881 (C)opyright Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014

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