Pflege- und Leistungskonzept

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 Präsentation transkript:

BAS-Pflegedienst, www.bas-pflegedienst.eu Pflege- und Leistungskonzept  Als ambulanter Pflegedienst sichern wir die pflegerische Versorgung unserer Patienten und zusätzlich die medizinische Versorgung und deren flankierend behandelnde  Maßnahmen.   1. Häusliche Pflege Unterstützung bei der Körperpflege und beim Ankleiden Verabreichung von Vollbädern, Teilbädern, Duschen Prophylaktische Maßnahmen Dekubitusprophylaxe Pneumonieprophylaxe Thromboseprophylaxe Kontrakturprophylaxe Soor- und Parotitisprophylaxe Körperpflege im Bett und Lagerung Pflegemaßnahmen bei infektiösen Patienten, z.B. Vermeidung von Infektionen Beratung der Angehörigen Ernährungsberatung und Überwachung Hilfeleistung beim Gehen, Mobilisation, Bewegungsübung 2. Grund- und Behandlungspflege im Rahmen einer    Krankenhausvermeidungspflege 3. Medizinische Behandlung und Fachkrankenpflege Überwachung des Gesundheitszustandes RR - Messung, Puls, Temperatur, Atmung, BZ – Kontrolle Verabreichen von Medikamenten Wundpflege und Behandlung Verbände Injektionen ( i.m.- s.c. ) Überwachung von Infusionstherapien Überwachung von zentralen Venenkathetern und Ports parenterale Ernährung Katheterisirung der Blase, Blasenspülung, Katheterpflege Uringewinnung zur Diagnostik Vorbereitung und Durchführung von Einläufen, Klysmen, Darmspülungen Verabreichung von Nahrung mittels Sonde (PEG) Pflegemaßnahmen bei Stoma- und Anuspraeterträgern Überwachung von Drainagen Pflegemaßnahmen bei Tracheostoma Überwachung bei Patienten mit Haemo- und Peritonealdialyse ( HD, CAPD ) Pflege und Überwachung nach ambulanten Eingriffen Schmerztherapie Tumornachsorge Sterbebegleitung 4. Hauswirtschaft Reinigung des allgemein üblichen Lebensbereiches Trennung und Entsorgung des Abfalls  5.Sonstige Leistungen  Vermittlung medizinische Fußpflege durch einen ausgebildete Fußpfleger, Besuchs-, Begleit- und Einkaufsdienst. Durch unsere Erreichbarkeit rund um die Uhr einschließlich an Sonn- und Feiertagen ist ständig ein kompetenter Ansprechpartner verfügbar, für Patienten und Angehörige.  Organisation von Pflegehilfsmitteln Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI Kooperation mit anderen Institutionen, z. B. Krankengymnastik, Hausnotruf, Essen auf Rädern, Friseur, Amt für soziale Dienste Fußpflege wird von einem examinierten Krankenpfleger des Pflegedienstes erbracht Zur Erlangung eines optimalen Informationsflusses finden regelmäßige Besprechungen in    Form  von Übergaben (1 x pro Woche) mit allen Pflegekräften und einer patientenbezogene Dokumentation im Pflegedienst statt. Wir stehen in direktem Kontakt mit den behandelnden Ärzten, erstellen Dienst- und Einsatzpläne und kontrollieren durch regelmäßige Pflegeeinsätze die Pflegeergebnisse sowie ihre Qualität vor Ort. Um eine patientenorientierte Pflegeplanung zu ermöglichen, erstellen wir diese gerne in Zusammenarbeit mit dem Kunden und unter Einbeziehung seiner Angehörigen oder anderen Bezugspersonen. Die Pflegeplanung wird immer unter Berücksichtigung der Anamnese, der ärztlichen Verordnung, den individuellen Bedürfnissen und Ressource des Patienten und den örtlichen Gegebenheiten erstellt. Betreuungsleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz steigt den Betreuungsbetrag von bisher 460€ jährlich auf bis zu 100€ monatlich(Grundbetrag) bzw. 200€ monatlich (erhöhter Betrag), also bis auf 1.200€ bzw. 2.400€ jährlich. Um festzustellen, ob und welchen Anspruch der Kunde hat, muß eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) erfolgen. Sachleistungen Sachleistungen sind Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte des ambulanten Pflegedienstes. Geldleistungen Die Geldleistung wird als Pflegegeld gezahlt, wenn Angehörige oder Freunde die nötige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Pflegegeldempfänger sind verpflichtet einen Pflegekontrolleinsatz nach §37/3 Abs.3 SGB XI von einem zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Er dient zur Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege. Bei Pflegestufe I und II halbjährlich. 21,00 Euro pro Pflegekontrolleinsatz. Bei Pflegestufe III vierteljährlich. 31,00 Euro pro Pflegekontrolleinsatz. Den Pflegeeinsatz rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Leistungen der Behandlungs- und Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung laut §37/1 und §37/2 SGB V Leistungen der Behandlungs- und Grundpflege werden von dem behandelnden Arzt auf der Verordnung für häusliche Krankenpflege verordnet. Verordnungsfähig sind nur Maßnahmen, die im Richtlinienkatalog nach §92 SGB V enthalten sind. Sofern diese Leistungen in den Richtlinien enthalten sind, werden diese in der Regel von den Krankenkassen übernommen.Behandlungspflegeleistungen, die nicht im Maßnahmenkatalog enthalten sind oder von der Krankenkasse abgelehnt werden, müssen die Pflegebedürftigen privat bezahlen. Leistungen der Behandlungs- und Grundpflege werden von dem behandelnden Arzt auf der Verordnung für häusliche Krankenpflege verordnet. Verordnungsfähig sind nur Maßnahmen, die im Richtlinienkatalog nach §92 SGB V enthalten sind. Sofern diese Leistungen in den Richtlinien enthalten sind, werden diese in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Behandlungspflegeleistungen, die nicht im Maßnahmenkatalog enthalten sind oder von der Krankenkasse abgelehnt werden, müssen die Pflegebedürftigen privat bezahlen. Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) Die Sozialämter der Landkreise oder kreisfreien Städte sind nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) unter anderem für folgende Leistungen zuständig: Krankenhilfe, hier auch Behandlungspflege laut § 37 BSHG  Blindenhilfe. Privatleistungen Privatleistungen, wie betreuende Tätigkeiten, den Mobilen Sozialen Hilfsdienst, hauswirtschaftliche Versorgung und besondere Serviceleistungen müssen von den Patienten privat gezahlt werden. Unter Umständen kann ein Antrag beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.