Das Programm „Ostpartnerschaften“ Finanztechnische Abwicklung Dr

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 Präsentation transkript:

Das Programm „Ostpartnerschaften“ Finanztechnische Abwicklung Dr Das Programm „Ostpartnerschaften“ Finanztechnische Abwicklung Dr. Uwe Genetzke Das Zulassungsverfahren für ausländische Forscher in Europa ist optimiert worden. Am 28.08. 2007 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU in Kraft, das auch die so genannten Forscherrichtlinie fristgerecht in nationales Recht umsetzt.

Gliederung Zielsetzung des Programms Geförderte Maßnahmen Partneruniversitäten Fördersätze Incoming Fördersätze Outgoing Verfahrensweise

Zielsetzung des Programms Ziel ist die Förderung von partnerschaftlichen Beziehungen deutscher Hochschulen zu Hochschulen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie den Ländern der GUS. Dadurch soll ein Beitrag geleistet werden: - zur Festigung und Initiierung von dauerhaften Partnerschaften - zu einer fachlich breit angelegten Zusammenarbeit in Lehre und Forschung - zum Austausch von Wissenschaftlern, Graduierten und Studenten - zur nachhaltigen strukturellen Verbesserung der Lehr- und Forschungsbedingungen in den Partnerländern - zur Internationalisierung der deutschen und ausländischen Hochschulen Die Richtlinie 2005//1//EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung soll dazu beitragen, das Ziel, die EU zum wettbewerbsfähigen und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, umzusetzen.

Partneruniversitäten Beteiligte Fakultäten Universität Minsk FMA Universität Lodz FHW Universität Cluj Napoça Sportuniversität Moskau Universität Nishni-Nowgorod Universität St. Petersburg Partneruniversitäten Beteiligte Fakultäten Universität Brno FHW TU Budapest FMB, FVST Universität Miskolc TU Charkow FMB, FWW, SPRZ TU Donezk FEIT, FWW, SPRZ TU Kiew FMB Universität Odessa

Tagessatz bei Kurzaufenthalten Fördersätze Incoming I monatlich Tagessatz bei Kurzaufenthalten Studierende 650,00 € max. 3 Monate 29,00 € bis zu 22 Tagen Graduierte, Doktoranden 750,00 € 33,00 € Promovierte Wissenschaftler, Dozenten, Assistenten, leitende Verwaltungsbeamte 2.000,00 € max. 1Monat 89,00 €

Fördersätze Incoming II Bitte beachten Sie: - Es ist möglich, diese Fördersätze zu unterschreiten, um möglichst viele Maßnahmen durchführen zu können. - Aus den DAAD-Sätzen ist auch der Beitrag zur Krankenversicherung zu begleichen. - Die ausländischen Gäste sollten dringend auf die Notwendigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes hingewiesen werden.

Reisekostenpauschalen Fördersätze Outgoing I Kosten Mit der Reisekostenpauschale sind alle im Zusammenhang mit der Reise stehenden Nebenkosten abgegolten. Dazu gehören z.B.: Visagebühren Krankenversicherung Impfungskosten Gepäckkosten Studierende Reisekostenpauschalen Hochschullehrer Forscher aus Nicht-EU-Staaten mussten bislang für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Deutschland einen Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (§18 Aufenthaltsgesetz) beantragen. Die Ausländerbehörde prüfte in diesem Zusammenhang in jedem Einzelfall, ob für die Beschäftigung des Forschersein entsprechender Bedarf vorhanden war und er die fachliche Qualifikation erfüllte. Nun soll künftig die Expertise der Forschungseinrichtungen genutzt werden, da diese im Gegensatz zu Ausländerbehörden eher geeignet sind, die fachliche Qualifikation eines Forschers und den Bedarf hieran festzustellen. Hat ein Forscher mit einer dafür anerkannten Forschungseinrichtung eine Aufnahmevereinbarung abgeschlossen, kann er unter Vorlage dieser Vereinbarung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum für Forscher bzw. bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis „Forscher“ nach §20 Aufenthaltsgesetz beantragen. Die Ausländerbehörde prüft dann in der Regel lediglich, ob der Forscher die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (siehe später) erfüllt. Eine Arbeitsmarktprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit findet nicht statt. Der Ehegatte des Forschers hat uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmark, wenn er im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. Auch hier ist keine Prüfung durch die BA erforderlich.

Reisekostenpauschale Fördersätze Outgoing II Land Reisekostenpauschale Student Hochschullehrer Polen 200,00 250,00 Rumänien 300,00 375,00 Russische Föderation 275,00 325,00 Tschechien Ukraine Ungarn Weißrussland 350,00 450,00

Verfahrensweise für Incomings I Ausfüllen der Tagegeldabforderung für Ostpartnerschaften http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/International/Dokumente+und+Formulare/Formulare+f%C3%BCr+Besch%C3%A4ftigte/TG+Ostpartnerschaften.pdf Folgende Daten sind wichtig: - Status (Student/Graduierter/Wissenschaftler), - Anzahl und Höhe der Tagessätze, - Wer das Tagegeld in Empfang nehmen soll (Gast selbst oder beauftragte Person), - Grund des Aufenthaltes, - Neu: Angabe, ob die Unterbringung in der Gästeetage erfolgt.

Verfahrensweise für Incomings II Die Tagegeldabforderung muss eine Woche bevor das Tagegeld abgeholt werden soll, beim AAA vorliegen. Wird das Geld von einer beauftragten Person abgeholt, liegt ein Quittungsbeleg bei, der vom Gast unterschrieben werden muss. (Bitte nicht vergessen die Passnummer auf dem Beleg zu notieren). Dieser Quittungsbeleg ist an die Kasse zurückzusenden. Neu: Erfolgt die Unterbringung in der Gästeetage, wird die Miete automatisch vom Tagegeld abgezogen. Der Gast erhält den Restbetrag ausgezahlt.

Verfahrensweise für Outgoing I Neu: Nur der Programmkoordinator kann die Dienstreise genehmigen. (Blatt 2 des DR-Antrags). Der unmittelbare Vorgesetzte erklärt sein Einverständnis (Blatt 1 des DR-Antrags). Die Abrechnung der Dienstreise erfolgt generell beim Programmkoordinator im Akademischen Auslandsamt. notwendige Unterlagen: - Dienstreiseauftrag - Dienstreiseabrechnung - Anlage zur Dienstreiseabrechnung - Rechnungsbelege

Verfahrensweise für Outgoing II Wenn die Fahrkarten über das DER-Reisebüro gebucht werden, muss im Vorfeld der Programmkoordinator informiert werden, der Ihnen dann auch die entsprechende Unterkostenstelle nennen wird. Die Rechnung geht ebenfalls an den Programmkoordinator.

Nicht neu, aber es wird immer wieder vergessen! Bei der Förderung durch das Programm „Ostpartnerschaften“ handelt es sich um eine Vollfinanzierung. Da der DAAD davon ausgeht, dass die Kosten für Verpflegung und Übernachtung von den Partnerhochschulen getragen wird, ist eine Rückerstattung von trotzdem anfallenden Übernachtungskosten und Tagegeldern weder aus Haushalts- noch aus Drittmitteln möglich.

Wichtige Termine 1. November: Freimeldung der Restmittel Abgabe der Finanzplanung für die Monate November und Dezember 30. November: Letzte Möglichkeit zur Einreichung von Tagegeldabforderungen (danach Freigabe der Budgets) 25. Januar: Abgabe der Tätigkeitsberichte (gilt für das Jahr 2015) Die jährlichen Sachberichte erstellt der Programmkoordinator.

Kontakt Akademisches Auslandsamt Herr Dr. Uwe Genetzke Telefon: 18 514 Frau Franziska Rothenberg Telefon: 18 616 Fax: 11132 E-Mail: uwe.genetzke@ovgu.de franziska.rothenberg@ovgu.de Neuheiten vorstellen: 1.Anwendung des §20 des Aufenthaltsgesetzes auf Ingenieure und IT-Fachkräfte nach 38f Abs. 2 Nr.2 AufenthV Forscher muss für Vorhaben geeignet und befähigt sein Forscher muss notw. Hochschulabschluss haben, der Zugang zu Doktoratsprogrammen ermöglicht Das kann auch für Ingenieure und IT-Fachkräfte gelten. Außerdem müssen sie in der Forschung und Entwicklung eingesetzt werden. Änderung des Forschungsvorhaben Änderung bzw. des §20 Abs. 6 ist vorgesehen 1. Satz: „Eine Aufenthaltserlaubnis nach den Absätzen 1 und 5 Satz 2 berechtigt zur Aufnahme der Aisübung der Erwerbstätigkeit für das in der Aufnahmevereinbarung bezeichnete Forschungsvorhaben.“ Nach Satz 1 soll folgender Satz 2 eingefügt werden: Änderungen des Gegenstandes der Forschung im Laufe des Aufenthaltes führen nicht zum Wegfall der Berechtigung.