und im Lehramt für Sonderpädagogik (Sopäd) Erste Staatsprüfung im Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe) und im Lehramt für Sonderpädagogik (Sopäd) Universität zu Köln
Inhalte der Veranstaltung Lehramtsstudiengang GHRGe und Sopäd Rechtsgrundlagen Struktur und Organisation Studien- und Prüfungsleistungen Zulassung und Meldung zu Prüfungen Meldeverfahren, Formulare Dauer der Ausstellung von Dokumenten Prüfungsleistungen Freiversuch, Verbesserung und Wiederholung Ergebnis der Ersten Staatsprüfung Besonderheiten Auslaufordnung nach §20 Abs. 4LABG 2009 Ansprechpartner Universität zu Köln
Rechtsgrundlagen LABG (Lehrerausbildungsgesetz) LPO (Lehramtsprüfungsordnung 2003) www.bildungsportal.nrw.de Studienordnungen Modulkataloge Zu finden auf den Internetseiten der einzelnen Unterrichtsfächer der entsprechenden Fakultäten oder unter www.hf.uni-koeln.de/32084 Universität zu Köln
Struktur im Lehramt GHRGe Fach 1 Fachwissenschaft Erziehungswissen-schaftliche Studien Fachdidaktik Fach 2 Fachwissenschaft Praxisphasen 14 Wochen Fachdidaktik Didaktisches Grundlagenstudium in Deutsch oder Mathematik GHRGe Universität zu Köln
Erste Staatsprüfung GHRGe Schulschwerpunkt: Haupt-, Real-, Gesamtschule Jahrgangsstufen 5-10 Leistungsnachweise im Hauptstudium (§ 32 LPO) Prüfungsleistungen (§ 34 LPO) Erziehungswissenschaft 1 LN 1 schriftliche Prüfung Fach 1: Fachwissenschaft 1 Prüfung, schr. oder mdl. Fach 1: Fachdidaktik Fach 2: Fachwissenschaft Fach 2: Fachdidaktik DiGrulast Schriftliche Hausarbeit 1 LN im betr. U.-Fach oder in EW 1 schriftliche HA Abschlusskolloquium 1 erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium Universität zu Köln
Art der Ersten Staatsprüfung - GHRGe in Erziehungswissenschaft eine Prüfungsleistung als Klausur und das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium in den Unterrichtsfächern sind jeweils zwei Prüfungen abzulegen: eine in der Fachwissenschaft des Faches eine in der Fachdidaktik des Faches jeweils eine von beiden ist als schriftliche und eine als mündliche Prüfung abzulegen; beide Prüfungen beziehen sich auf die Inhalte der jeweiligen Hauptstudiumsmodule eine Klausur im didaktischen Grundlagenfach eine schriftliche Hausarbeit in Erziehungswissenschaft oder einem der Unterrichtsfächer Universität zu Köln
Erziehungswissen-schaftliche Studien Struktur im Lehramt Sopäd Fach 1 Fach 1 Fach 1 Fach 1 Fach 1 Fach 1 Fach 1 Fachwissenschaft Fachwissenschaft Fachwissenschaft Fachwissenschaft Fachwissenschaft Fachwissenschaft Fachwissenschaft Erziehungswissen-schaftliche Studien Fachdidaktik Fachdidaktik Fachdidaktik Fachdidaktik Fach 2 Fachwissenschaft Praxisphasen 18 Wochen Fachdidaktik Sopäd FS Lernen weiterer FS Universität zu Köln
Erste Staatsprüfung Sopäd Lehramt Sonderpädagogik Leistungsnachweise im Hauptstudium (§ 39 LPO) Prüfungsleistungen (§ 40 LPO) Erziehungswissenschaft 1 LN 1 schriftliche Prüfung Fach 1: Fachwissenschaft 1 Prüfung, schr. oder mdl. Fach 1: Fachdidaktik Fach 2: Fachwissenschaft Fach 2: Fachdidaktik FS Lernen weiterer FS Schriftliche Hausarbeit 1 LN im betroffenen Unterrichts-fach, in EW oder Sopäd 1 schriftliche HA Abschlusskolloquium zusätzlich 1 LN durch UP 2 1 erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium Universität zu Köln
Art der Ersten Staatsprüfung - Sopäd in Erziehungswissenschaft eine Prüfungsleistung als Klausur und das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium in der Sonderpädagogik sind zwei Prüfungen abzulegen: eine im Förderschwerpunkt Lernen eine im weiteren Förderschwerpunkt in den Unterrichtsfächern sind jeweils zwei Prüfungen abzulegen: eine in der Fachwissenschaft des Faches eine in der Fachdidaktik des Faches jeweils eine von beiden Prüfungen ist als schriftliche und eine als mündliche Prüfung abzulegen; beide Prüfungen beziehen sich auf die Inhalte der jeweiligen Hauptstudiumsmodule eine schriftliche Hausarbeit in einer sonderpädagogischen Fachrichtung, in EW oder einem der Unterrichtsfächer Universität zu Köln
Zulassung zur Prüfung Der Erstantrag zur Zulassung für die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen wird beim Landesprüfungsamt, Gyrhofstraße 19 bzw. 19a gestellt Online-Meldung/Post/Hausbriefkasten Einreichung aller notwendigen Unterlagen: Lebenslauf aktuelle Studienbescheinigung BAföG-Bescheinigung ALLE Zwischenprüfungszeugnisse Meldeunterlagen zu mindestens einer Prüfungsleistung Es werden nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet! Antragsformulare und weitere Infos erhältlich über das Internet: http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Koeln/index.html Universität zu Köln
Unterlagen für die Zulassung erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium alle Zwischenprüfungszeugnisse in beglaubigter Kopie (z.B. durch Seminarstempel) erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudiumsmoduls mit LN Modulbescheinigung in beglaubigter Kopie (z.B. durch Seminarstempel) Ausstellung im jeweiligen Institut/Seminar für die Fächer, für Erziehungswissenschaft beim SSC Pädagogik oder Psychologie, für die sonderpädagogischen Fachrichtungen beim SSC Heilpädagogik ggf. fachpraktische Prüfungen (Sport, Musik, Kunst, Textilgestaltung) Universität zu Köln
Anmeldezeiträume für eine Prüfung Anmeldung Klausur: Zeitraum Februar/ März ➙ bis 31.10. Zeitraum August/September ➙ bis 30.04. Anmeldung mündliche Prüfung: bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin Anmeldung erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium: Prüfungstermin i.d.R. im Juni ➙ bis 31.10. Prüfungstermin i.d.R. im November ➙ bis 30.04. Universität zu Köln
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Nachreichen Leistungsnachweis Bei der Meldung zur Klausur kann die Modulabschlussbescheinigung (LN) ggf. nachgereicht werden Meldung: 30.04.2012 - Nachreichtermin 03.08.2012 Meldung: 31.10.2012 - Nachreichtermin 15.02. 2013 Bei noch fehlenden Bescheinigungen erfolgt die Zulassung zur Prüfung unter Vorbehalt! Universität zu Köln
Dauer der Ausstellung von Dokumenten SSC Heilpädagogik Zwischenprüfungszeugnis: 1 Woche Modulnachweis/ Leistungsnachweis: 2/3 Werktage SSC Pädagogik Zwischenprüfungszeugnis: 2/3 Werktage Modulnachweis/ Leistungsnachweis: 1/2 Werktage Universität zu Köln
Formalia einer Prüfung Prüferin oder Prüfer: ist von der/dem Studierenden als Klausurthemensteller/in oder erste/r mündliche Prüfer/in vorzuschlagen prüfungsberechtigte Dozierende können im Prüfungsamt oder in den Instituten erfragt werden an die rechtzeitige interne Anmeldung denken! Universität zu Köln
Schriftliche Hausarbeit („Examensarbeit”) kann zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden Nachreichfristen für Zeugnisse für die Einstellung in das Referendariat beachten (22. Juni um am 1.11.2012 zu beginnen)! muss vor dem Abschlusskolloquium abgegeben worden sein! in folgenden Bereichen möglich: Erziehungswissenschaft Unterrichtsfach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) sonderpädagogischer Anteil (bei Lehramt Sonderpädagogik) Universität zu Köln
Schriftliche Hausarbeit („Examensarbeit”) Zulassungsvoraussetzung: ein erfolgreich abgeschlossenes Hauptstudiumsmodul (LN) Thema muss aus dem Studiengang oder einem Modul erwachsen prüfungsberechtigter Hochschullehrer für das Thema (Themensteller) ist vom Prüfling vorzuschlagen Universität zu Köln
Schriftliche Hausarbeit („Examensarbeit“) in der Regel: 3 Monate empirisch: 5 Monate Eine Verlängerung der Abgabefrist wegen Erkrankung während der Anfertigung der Examensarbeit ist nicht möglich. Universität zu Köln
Modulabschlussprüfungen Die Prüfungsleistungen werden während des Hauptstudiums „im Anschluss an Module“ abgelegt. Die Prüfungsleistungen erstrecken sich auf die Gesamtheit (der Veranstaltungen) eines Moduls. Enge inhaltliche Absprachen sind unzulässig, rechtfertigen auch keinen Anspruch des Prüflings auf bestimmte Themenstellungen. Es gilt bei mündlichen Prüfungen das Zwei-Prüfer-Prinzip. Empfehlenswert: Den weiteren Prüfer, sobald bekannt, in der Sprechstunde aufsuchen. Universität zu Köln
Mündliche Prüfung Die Prüflinge sollen: Zusammenhänge der Prüfungsgebiete erkennen und darstellen sowie spezielle Fragestellungen einordnen und beantworten können Dauer: 45 Minuten zwei Prüfer/innen bei fehlender Einigung über die Gesamtnote: arithmetisches Mittel Ergebnis wird dem Prüfling nach der Prüfung mitgeteilt Protokoll geht an das Landesprüfungsamt Notenmitteilung erfolgt per E-Mail Universität zu Köln
Schriftliche Prüfung Die Prüflinge sollen: in einem Zeitrahmen von vier Zeitstunden mit begrenzten Hilfsmitteln eine den Anforderungen entsprechende Aufgaben lösen grundlegende Kenntnisse zur Thematik und zur Methodik sowie die Fähigkeit nachweisen, Wissen im Sinne der gestellten Aufgabe anzuwenden die Klausur geht - nacheinander - zwei Gutachtern zu, das Ergebnis wird schriftlich (E-Mail) mitgeteilt ggf. Drittgutachter von Nachfragen bei Prüfern oder beim Landesprüfungsamt bitte absehen! Universität zu Köln
Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium letzte Prüfung im Ersten Staatsexamen (Prüfungsgespräch) Anmeldefristen beachten (30.04. bzw. 31.10.) zur Anmeldung muss dem Landesprüfungsamt in der Regel die „Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss des Hauptstudiums“ (EWS, Unterrichtsfächer, ggf. Förderschwerpunkte) vorgelegt werden Universität zu Köln
Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium Im erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium soll festgestellt werden, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, die im erziehungswissenschaftlichen Studium als Grundlagen des Lehrerberufs vermittelt werden. zwingende Vorgabe: EW-Abschlusskolloquium ist die letzte Teilprüfung! Dauer: 45 Minuten Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern (zwei Hochschullehrer und ein Schulvertreter) bei fehlender Einigung über die Gesamtnote: arithmetisches Mittel Ergebnis wird dem Prüfling nach der Prüfung mitgeteilt Universität zu Köln
Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium Die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss des Hauptstudiums kann ggf. nachgereicht werden. Meldung 30.04.2012 für November 2012 ➙ bis 28.09.2012 Meldung: Ende 10.2012 für Juni 2013 ➙ bis Ende April 2013 Universität zu Köln
Freiversuch § 22 LPO Eine Meldung zur Prüfung innerhalb der Regel- studienzeit (7 Semester bei GHRGe bzw. 9 Semester bei Sopäd) gilt als Freiversuch. Im Fall des Nichtbestehens gelten Prüfungen als nicht unternommen, wenn die Meldung im Rahmen der Regelstudienzeit erfolgte. Entscheidend ist das Hochschulsemester im Studiengang Lehramt GHRGe oder Sopäd. Universität zu Köln
Verbesserung Wer eine mündliche Prüfung oder eine Klausur oder das Abschlusskolloquium in der Regelstudienzeit bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note die Prüfung einmal wiederholen. Antrag ist bis zum Beginn des darauf folgenden Semesters zu stellen. Universität zu Köln
Wiederholung von Prüfungen (§ 26 LPO) Prüfungsleistungen (Klausur, mündliche Prüfung, schriftliche Hausarbeit, Abschlusskolloquium) können bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Die Wiederholung erfolgt im gleichen Fach/Modul In Ausnahmefällen kann auf Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung für Klausuren und mdl. Prüfungen genehmigt werden gilt nicht für die Hausarbeit und das Abschlusskolloquium Universität zu Köln
Ergebnis: Erste Staatsprüfung Die Erste Staatsprüfung ist bestanden, wenn jede Teilprüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde. Die Erste Staatsprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die jeweilige Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde, wenn die Meldung zur Wiederholungsprüfung nicht innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der nicht bestandenen Ersten Staatsprüfung erfolgte. Universität zu Köln
Erweiterungsprüfung § 29 zusätzliche Fächer/Förderschwerpunkte können parallel studiert werden, die Prüfungen können aber in der Regel erst nach der bestandenen Ersten Staatsprüfung abgelegt werden Voraussetzung: Je ein LN aus der Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Hauptstudiums im Erweiterungsfach (bei weiterem FS: Module SDK/MK) im weiteren Fach je eine Prüfungsleistung - schriftlich/mündlich im weiteren FS eine Prüfungsleistung - schriftlich oder mündlich Universität zu Köln
Besonderheiten Abmeldung von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich. ➙ schriftliche Benachrichtigung an das Landesprüfungsamt und Prüfer Bitte die Konsequenzen überdenken! Universität zu Köln
Besonderheiten Nach der Zulassung zu einer Teilleistung der Ersten Staatsprüfung ist ein Wechsel der Unterrichtsfächer nicht mehr möglich. Alle Prüfungen müssen in der Regel vor einer Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes abgelegt werden. Ausnahme: ein Unterrichtsfach wird an der Universität zu Köln nicht angeboten (z.B. Technik) Universität zu Köln
Kontaktinformationen Köln (GHRGe/Sopäd) Anschrift: Geschäftsstelle Köln (GHRGe/Sopäd) Gyrhofstraße 19a 50931 Köln Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten: Montag und Donnerstag von 10 - 12 Uhr Mittwoch von 13 - 15 Uhr Montag und Donnerstag von 14 - 15 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 10 - 11 Uhr Tel.: Fax: E-Mail: 0221 / 470 - 2848 0221 / 470 - 7094 pruefungsamt1K@pa.nrw.de Universität zu Köln
Auslaufverordnung nach § 20 Abs. 4 LABG 2009 Das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen informiert darüber, dass nach §20 Abs. 4 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12.05.2009 Studierende, die am 30.09.2002 in Verbindung mit der Lehramtsprüfungsordnung 2003 eingeschrieben sind, ihr Studium nach diesen Vorschriften beenden können, wenn die Erste Staatsprüfung Für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen bis spätestens zum Sommersemester 2016 Für das Lehramt für Sonderpädagogik sowie bei den Lehrämtern für Berufskollegs sowie für Gymnasien und Gesamtschulen bis spätestens zum Sommersemester 2017 abgeschlossen ist. Ordnung der Universität über das Auslaufen der Lehramtsstudiengänge mit Erster Staatsprüfung 07.09.2011 Universität zu Köln
Ansprechpartner Universität zu Köln Telefon e- Mail Sprechzeiten Leitung Günther Kligge Dr. Helmut Kaufmann - 2859 - 2847 siehe oben Mi 13:00- 15:00h LPO 2003 A- D Christine Bohlen - 2422 Christine.Bohlen@pa.nrw.de Haus 19 LPO 2003 E-G, J, O, Z “alte” LPO 1994-2000 A-Z (P, SI, SoPäd) Petra Gottschalk - 6942 Petra.Gottschalk@pa.nrw.de Haus 19a LPO 2003 H+ K Karin Lambertz - 2421 Karin.Lambertz@pa.nrw.de LPO 2003 I, L- N, Q, U, V, Y Semesteranrechungen GHR/ Sopäd Gabriele Vogel - 2960 Gabriele.Vogel@pa.nrw.de LPO 2003 R, Sch, T “alte” LPO (1994- 2000) A- Z (SII) Claudia Geisler - 2431 Claudia.Geisler@pa.nrw.de LPO 2003 P, S, St, W Sandra Penski - 2273 Sandra.Penski@pa.nrw.de Semesteranrechungen GyGe/ BK Marianne Schuklat - 4537 Marianne.Schuklat@pa.nrw.de Zentrale Dienste Simone Wegwerth - 2798 Simone.Wegwerth@pa.nrw.de siehe oben Haus 19a Susanne Linder - 1696 Susanne.Linder@pa.nrw.de Sabine Mendetzki - 6943 Sabine Mendetzki@pa.nrw.de Universität zu Köln
http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Koeln/index. html Hinweise zur LPO 2003 Hinweise zum Prüfungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes: http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Koeln/index. html www.lpa1.nrw.de Universität zu Köln
Examensleitfaden Die Examensleitfäden der Studierenden-Service- Center sowie weitere Informationen finden Sie unter: GHRGe: http://www.hf.uni-koeln.de/32221 Sopäd: http://www.hf.uni-koeln.de/31219 Universität zu Köln
Und nun viel Erfolg! Universität zu Köln
und im Lehramt für Sonderpädagogik (Sopäd) Erste Staatsprüfung im Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe) und im Lehramt für Sonderpädagogik (Sopäd) Universität zu Köln