Erfahrungsbericht Keio University Law School, Tokyo Peter-Conradin Schreiber, stud. iur. 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
Chiyoda, Tokyo 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
Meisterschaftsspiel zwischen F.C. Dojo und Kanagawa Floorball Club 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
Duffers Golf Club 10.01.2019 Titel der Präsentation, Autor
Morrison & Foerster Shin-Marunouchi, 28te Etage, Tokyo 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
Keio University Mita Campus, Minato-Ku 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
Adelaide University, Australien 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende Desirée Röschard LLM MSc MLaw Letizia Lavizzari 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
Ablauf der Informationsveranstaltung Überblick über die Mobilitätsprogramme Internationale Mobilität Swiss European Mobility Programme (SEMP) Fakultätsabkommen Anrechnung von Studienleistungen an den Bachelorstudiengang Anrechnung von Studienleistungen an den Masterstudiengang Anmeldeverfahren Auslandstudium planen Weitere Informationen Schweizer Mobilität Kontakte 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
1. Überblick über die Mobilitätsprogramme 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Swiss European Mobility Programme (SEMP) Schweizer Mobilität Schweizer Universitäten Betreuung: Studienberatung Anrechnung: Studienberatung Swiss European Mobility Programme (SEMP) Europäische Universitäten Betreuung: Mobilitätsstelle RWF UZH Anrechnung: Mobilitätsstelle RWF UZH Fakultätsabkommen Universitäten weltweit Gesamtuniversitäre Abkommen Betreuung: Abteilung Internationale Beziehungen 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Swiss European Mobility Programme (SEMP) Seit Februar 2014 SEMP (vorher: Erasmus) Ein oder zwei Semester Nur mit Partnern der RWF UZH (derzeit 59 Universitäten in 24 Ländern) Immatrikulation an beiden Universitäten Studiengebühren ausschliesslich an der UZH Finanzielle Unterstützung mittels Bundesstipendien (im 2018/19 CHF 1‘500 pro Semester) SEMP der UZH – «Diverse» mit Studienplatzvergabe durch die Abteilung Internationale Beziehungen 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Swiss European Mobility Programme (SEMP) Teilnahmevoraussetzungen Gastuniversität muss eine Partneruniversität der RWF UZH sein Erfolgreich abgeschlossene Assessmentstufe und ab 5. Semester Das Abkommen mit der bevorzugten Partnerfakultät muss auf entsprechender Studienstufe (BA/MA) bestehen Bei vielen Partneruniversitäten besteht das Erfordernis eines Sprachnachweises 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Swiss European Mobility Programme (SEMP) Zusätzliche Voraussetzungen King‘s College (London) Für Studierende des Bachelorstudiengangs Sprachnachweis gemäss Angaben des King's Colleges muss vorgewiesen werden Zusätzliche Voraussetzungen Trinity College (Dublin) Gute bis sehr gute Studienleistungen Sprachnachweis gemäss Angaben des Trinity Colleges muss vorgewiesen werden 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Swiss European Mobility Programme (SEMP) Zuteilungskriterien SEMP Studierende, welche ein ganzes Jahr im Ausland studieren wollen, werden favorisiert Studierende im fortgeschrittenen Studium werden bevorzugt Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet das Los Ausnahme: Zuteilungskriterien King’s College (London) und Trinity College (Dublin) Studienleistungen Sprachkenntnisse Studienmotivation Zusatzqualifikationen 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Fakultätsabkommen 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Fakultätsabkommen Bilaterale Verträge der RWF UZH Ein oder zwei Semester Keine zusätzliche Studiengebühren Keine Stipendienmöglichkeiten seitens der RWF UZH 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Fakultätsabkommen Teilnahmevoraussetzungen Erfolgreich abgeschlossene Assessmentstufe und ab 5. Semester Bei vielen Partneruniversitäten besteht das Erfordernis eines Sprachnachweises Zuteilungskriterien Studienleistungen Sprachkenntnisse Studienmotivation Zusatzqualifikationen 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Anrechnung Bachelorstudiengang Rechtsgrundlage: Anrechnungsrichtlinie (RLA B Law) Drei Anrechnungsmöglichkeiten Gleichwertigkeit Zuordnung zu: den Pflichtmodulen Römisches Privatrecht oder Transnationales Recht einem Wahlpflichtpool (WPP) der Aufbaustufe des Bachelorstudiengangs Integrierbarkeit von Wahlmodulen Es gibt keine fix und fertige Liste möglicher Anrechnungen – alles individuell Idee dieser Folie ist nicht um um eine ausführliche Liste zu nennen. Ziel ist: wenn man im Ausland will, dass man sein Studium in ZH jetzt planen kann. 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Anrechnung Bachelorstudiengang Gleichwertigkeit Meist nicht relevant, ausser Bachelorarbeiten und Fallbearbeitungen Zuordenbarkeit Inhaltlich zuordenbar 2/3 der ECTS des entsprechenden (Wahl-)Pflichtmoduls Zuordnung Pflichtmodulen: Römisches Privatrecht & Transnationales Recht Zuordnung Wahlpflichtpools der Aufbaustufe: Grundlagen, Strafrecht, Zivil- und Zivilverfahrensrecht & schriftliche Arbeiten Integrierbarkeit als Wahlmodul Rechtswissenschaftlich oder fachfremd Max. 6 ECTS Credits Gleichwertigkeit ECTS des UZH Moduls werden übernommen. (gemäss StudO B Law) Bachelorarbeiten müssen dann den Anforderungen der RWF UZH entsprechen. Diese Anforderungen beinhalten u.a. bestimmte Anzahl Seiten, Literaturverzeichnis, etc. Zuordenbarkeit Zuordnung Transnationales Recht ist unabhängig von der Zusammensetzung des Pflichtmoduls an der RWF UZH Pflichtmodule nur 1x anrechenbar ECTS: grenze beim Zürcher Modul Skandinavische Länder erwähnen Integrierbarkeit Anrechnung von rechtswissenschaftlichen sowie fachfremden Wahlmodulen unproblematisch, da in der Regel integrierbar. ECTS der Partneruniversität werden übernommen. 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Anrechnung Bachelorstudiengang ECTS Credits ECTS Credits der Gastuniversität werden übernommen Wenn die Gastuniversität keine ECTS Credits vergibt, sind folgende Kriterien massgeblich: Grundsatz: Hinweise der Gastuniversität bzw. Workload Subsidiär: Semesterwochenstunden (SWS), 1 SWS = 45 Minuten bei einer Vorlesungszeit von 14 Wochen; Bachelorniveau: SWS x 1.5 ECTS Leistungsnachweise von ausländischen Universitäten werden mit «bestanden» angerechnet 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Anrechnung Bachelorstudiengang Beschränkung der Anrechnung Pflichtmodule und Module mit gleichem oder ähnlichem Inhalt können nur einmal an den B Law UZH angerechnet werden Fehlversuchsregelung Die Fehlversuchsregelung wird in der internationalen Mobilität nicht angewandt Idealer Zeitpunkt für die Mobilität Bachelor: 5./6. Semester, vorzugsweise Herbstsemester 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Anrechnung Masterstudiengang Rechtsgrundlage: Anrechnungsrichtlinie (RLA M Law) Drei Anrechnungsmöglichkeiten Gleichwertigkeit Zuordnung Integrierbarkeit von Wahlmodulen ECTS Credits der Gastuniversität werden übernommen (Ausnahme: Gleichwertigkeit) Wenn die Gastuniversität keine ECTS Credits vergibt, sind folgende Kriterien massgeblich: Grundsatz: Hinweise der Gastuniversität bzw. Workload Subsidiär: Semesterwochenstunden (SWS), 1 SWS = 45 Minuten bei einer Vorlesungszeit von 14 Wochen, Studienniveau, Masterniveau: SWS x 3 ECTS Gleichwertigkeit ECTS des UZH Moduls werden übernommen. (gemäss StudO M Law) Masterarbeiten müssen dann den Anforderungen der RWF UZH entsprechen. Diese Anforderungen beinhalten u.a. bestimmte Anzahl Seiten, Literaturverzeichnis, etc. sowie Masterarbeitsvereinbarung! Zuordenbarkeit Skandinavische Länder erwähnen Intergrierbarkeit Anrechnung von rechtswissenschaftlichen sowie fachfremden Wahlmodulen unproblematisch, da in der Regel integrierbar. ECTS der Partneruniversität werden übernommen. Möglichkeiten Übergangsstudierende - Wahlpflichtpools mehrfach anrechnen lassen 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Anrechnung Masterstudiengang Gleichwertigkeit: Bei Masterarbeiten und nur sinnvoll, wenn ausländisches Mastermodul weniger ECTS Credits als das Modul an der RWF UZH vergibt Voraussetzungen: Masterstufe 2/3 der ECTS des entsprechenden (Wahl-)Pflichtmoduls Hoher Grad an Übereinstimmung (Inhalt bzw. Ziele) ECTS Credits des UZH Moduls werden übernommen Masterarbeit: Wichtig: Vereinbarung Masterarbeit Faustregel: Für 6 ECTS Credits müssen mind. 15 Seiten geschrieben werden 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Anrechnung Masterstudiengang Zuordenbarkeit: Wahlpflichtmodule werden in der Regel zugeordnet Voraussetzungen: Masterstufe Thematische Zuordenbarkeit Integrierbarkeit als Wahlmodul: Betrifft rechtswissenschaftliche Wahlmodule und fachfremde Wahlmodule bis max. 6 ECTS Credits Rechtswissenschaftlicher Inhalt Zuordenbarkeit: Titel und Inhalt des ausländische Modul kann dem Zürcher Wahlpflichtpool zugeordnet werden, d.h. es «passt rein» Ob entsprechendes Modul an der UZH angeboten wird ist irrelevant 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Anrechnung Masterstudiengang Beschränkung der Anrechnung Max. 30 ECTS Credits Pflichtmodule und Module mit gleichem oder ähnlichem Inhalt können nur einmal an den M Law UZH angerechnet werden Fehlversuchsregelung Die Fehlversuchsregelung ist in der internationalen Mobilität nicht anwendbar Idealer Zeitpunkt für die Mobilität Herbst-/Frühjahrssemester Masterarbeit: Wichtig: Vereinbarung Masterarbeit Faustregel: Für 6 ECTS Credits müssen mind. 15 Seiten geschrieben werden Zuordenbarkeit: Titel und Inhalt des ausländische Modul kann dem Zürcher Wahlpflichtpool zugeordnet werden, d.h. es «passt rein» 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Anrechnung Masterstudiengang § 20 RVO (Vorholen Mastermodule): Bachelorstudierende können Mastermodule auch im Ausland vorholen, sofern ihnen für den Bachelorabschuss nicht mehr als 18 ECTS Credits fehlen. 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Anmeldeverfahren Frist SEMP und Fakultätsabkommen: 1. November 2018 bis 15. Januar 2019 Erforderliche Unterlagen (digital): Lebenslauf Motivationsschreiben (max. 500 Wörter, in der Unterrichtssprache der Partneruniversität, für jede Wunschuniversität) Passfoto Kopie des Passes oder der Identitätskarte Kopie des Bachelordiploms bzw. des Leistungsausweises bis dato Immatrikulationsbestätigung der UZH Studienplan für die Zeit des geplanten Auslandsemesters Sprachzertifikat (optional) 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Anmeldeverfahren Anmeldung via Mobility Online Link zur Registrierung Link zum Hochladen der Dokumente, Einsehen und Bearbeiten der Bewerbung Mobility Online ab dem 1. November 2018 auf der Webseite der Mobilitätsstelle RWF UZH verlinkt: https://www.ius.uzh.ch/de/studies/mobility/international/outgoings.html Siehe auch die FAQs: https://www.ius.uzh.ch/de/studies/mobility/international/outgoings/faq.html 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Auslandstudium planen Selbstorganisierte Mobilität Vorgehen: Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Universität: - Möglichkeit Gaststudium (Zulassungsvoraussetzungen) - Studiengebühren, Ein- und Ausreiseformalitäten, Krankenversicherung, Haftpflicht etc. Kontaktaufnahme mit Mobilitätsstelle wegen Klärung von Anrechnungsfragen Wissenswertes: Möglichkeit der Rückerstattung der gezahlten Studiengebühren an der UZH Informationen zur selbstorganisierten Mobilität: www.int.uzh.ch/out/self.html oder https://www.ius.uzh.ch/de/studies/mobility/international/outgoings/self-organised.html 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Weitere Informationen Bis 1. Februar 2019: Bekanntgabe der Studienplatzzuteilung an die Bewerber Bis 1. März 2019: Weiterleitung der Nominierungen an die Partneruniversitäten durch die Mobilitätsbeauftragte der RWF UZH. April bis Juni 2019: Kontaktaufnahme der Partneruniversität mit Studierenden betreffend Anmeldung, Wohnungssuche, Sprachkurs usw. Mai 2019: Obligatorische Informationsveranstaltungen der Mobilitätsstelle der RWF UZH zur Vorbereitung für das Studium an der Gastfakultät, insb. Weitergabe aller Informationen zur Anrechnung der in der Mobilität erbrachten Studienleistungen. 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Weitere Informationen Informationen zu den Mobilitätsprogrammen der RWF UZH: Internet unter: https://www.ius.uzh.ch/de/studies/mobility/international.html Informationsbroschüre der RWF UZH zum SEMP-Austausch Informationen zur Mobilität allgemein: Internetseiten des IRO: www.int.uzh.ch Dort finden Sie auch Erfahrungsberichte 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
2. Internationale Mobilität Weitere Informationen Abschreckend möglicherweise Organisationsaufwand Die Vorteile eines Auslandsstudiums überwiegen aber eindeutig: Kennenlernen einer anderen Kultur und Sprache Kennenlernen eines anderen Bildungs-, Hochschul- und Forschungssystems Sammeln von Erfahrungen, die auch später für das berufliche Leben von grossem Vorteil sind 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
3. Schweizer Mobilität Mobilitätsaufenthalte auf Bachelorstufe nur an französischsprachigen Rechtsfakultäten möglich. Mobilitätsaufenthalte auf Masterstufe an allen schweizerischen Rechtsfakultäten möglich. Im Bachelor frühestens in der Aufbaustufe. (Auskunftsstelle CH-Mobilität: Studienberatung) 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
3. Schweizer Mobilität Anrechnung: gemäss Anrechnungsrichtlinien die Anrechnungstabellen für Bachelorstudierende (Liste der anrechenbaren Module pro Universität) sind online verfügbar Masterstudierende schliessen vor dem Beginn des Mobilitätsaufenthalts eine individuelle Anrechnungsvereinbarung ab https://www.ius.uzh.ch/de/studies/mobility/international/outgoings/credit-transfer.html 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
3. Schweizer Mobilität Zuständigkeiten: Anmeldung mit Anmeldeformular Kanzlei UZH Anmeldeschluss für das FS: 15. November Anmeldeschluss für das HS: 15. April EINGANG! (nicht Poststempel) Beratung und Anrechnung Studienberatung der RWF Sprechstunde B Law: Dienstag, 9:15 – 11:45 Uhr (RAI-G-001) Sprechstunde M Law: Montag, 13:00 – 15:00 Uhr (RAI-G-001) 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
4. Kontakte Schweizer Mobilität Outgoings: Bachelor lic. iur. Antonella Serra Dekanat der RWF UZH RAI-G-015 Rämistrasse 74/2 8001 Zürich Tel: 044 634 44 88 (Di, Do 14:00 - 16:00 Uhr) Kontaktformular: https://www.ius.uzh.ch/de/studies/contact-form.html Sprechstunde ohne Voranmeldung: Dienstag 09:15 - 11:45 Uhr im RAI-G-001 Outgoings: Master M Law Letizia Lavizzari RAI-G-007 Montag 13:00 - 15:00 Uhr im RAI-G-001 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
4. Kontakte Internationale Mobilität Outgoings: Bachelor Desirée Röschard LLM MSc / M Law Anna-Katarina Strub Dekanat der RWF UZH RAI-G-007 Rämistrasse 74/2 8001 Zürich Tel: 044 634 44 88 exchange.bachelor@ius.uzh.ch Sprechstunde ohne Voranmeldung: Mittwoch 09:30-11:30 Uhr im RAI-G-001 Outgoings: Master M Law Katja Sudakov Tel: 044 634 41 82 exchange.master@ius.uzh.ch Dienstag 09:30-11:30 Uhr im RAI-G-001 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
4. Kontakte Abteilung Internationale Beziehungen Adresse: Universität Zürich Zentrum KOL-E-17 Rämistrasse 71 8006 Zürich Schalter-Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.30 - 12.30 Uhr SEMP Outgoings: lic.phil. Afra Schacher Tel. 044 634 22 66 erasmus@int.uzh.ch Weltweite Abkommen und Fakultätsabkommen: Romy Beer Tel. 044 634 45 05 romy.beer@int.uzh.ch 10.01.2019 Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende