Pressearbeit in der Feuerwehr – Rechtliche Grundlagen - 19.09.2018 Pressearbeit in der Feuerwehr – Rechtliche Grundlagen - Was darf die Feuerwehr, was nicht? Welche Rechte hat die „Presse“? Unfallfotos was ist bei der (eigenen) Berichterstattung zu beachten? erstellt von Hendrik Cornell, Eichenau für den Kommandantentag 2007 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Pressearbeit in der Feuerwehr - Rechtliche Grundlagen 19.09.2018 Grundlage Art. 5 GG Art. 5 Grundgesetz: Recht der freien Meinungsäußerung Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönliche Ehre. ... warum so hoch angesiedelt? Warum hat das Presserecht nicht den Stellenwert einer Gemeindesatzung? Antwort: GG ist rückwärtsgewandt. 2. Weltkrieg: Presse als Sprachrohr des Staates.... GG hat u.a. die Aufgabe, dass sich die Geschichte des 3. Reiches nicht wiederholen kann. Heutige GR mit Füßen getreten.... daher GG ist grds. Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Bayerisches Pressegesetz (BayPrG) Pressearbeit in der Feuerwehr - Rechtliche Grundlagen 19.09.2018 Bayerisches Pressegesetz (BayPrG) Art. 3 BayPrG: Aufgabe der Presse (1) Die Presse dient dem demokratischen Gedanken. (2) Sie hat in Erfüllung ihrer Aufgabe die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung und das Recht ungehindert Nachrichten und Informationen einzuholen, zu berichten und Kritik zu üben. (3)... Pressegesetz als allgemeines Gesetz i.S.v. Art 5 GG Ländersache allgemein: Landespressegesetze im wesentl. ähnlich formuliert 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Bayerisches Pressegesetz (BayPrG) - Auskunftsrecht Pressearbeit in der Feuerwehr - Rechtliche Grundlagen 19.09.2018 Bayerisches Pressegesetz (BayPrG) - Auskunftsrecht Art. 4 BayPrG: Recht auf Auskunft (1) Die Presse hat gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft. ... (2) ... die Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde ist zur Auskunft verpflichtet. Problem: Einsatzgefährdung. Art. 8 BayFwG, i.d.R. Polizei anwesend PAG ggf. Amtshilfeersuchen, Platzverweis 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Pressearbeit in der Feuerwehr - Rechtliche Grundlagen 19.09.2018 Pressekodex Achtung vor der Wahrheit Wahrung der Menschenwürde wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit freiwillige Selbstkontrolle durch die Medien gilt auch für die Feuerwehr, wenn sie etwas veröffentlichen will Nachrichten und Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen Ihr Sinn darf durch die Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Veröffentliche Nachrichten oder Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich richtig zu stellen. Bei der Recherche dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden. Die vereinbarte Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis sind zu wahren. Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen nicht durch private oder geschäftliche Interessen der Journalisten, Verleger oder Dritter beeinflusst werden. Eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung ist ist ebenso notwendig, wie die Verweigerung der Annahme von Vorteilen. Die Presse achtet das Privatleben, die Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen. Unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, Ehrverletzungen,Veröffentlichungen, die das sittliche oder religiöse Empfinden verletzen und eine unangemessene sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität sind nicht zulässig. Diskriminierungsverbot 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Pressearbeit in der Feuerwehr - Rechtliche Grundlagen 19.09.2018 Art. 1 GG Menschenwürde Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. ... bei der Berichterstattung die Menschenwürde wahren, d.h. Privat- und Intimsphäre keine Verunglimpfung Totenruhe (Pietät) keine obszönen Fotomontagen usw. ... Art. 1 I 2 GG: Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Was ist also bei der Berichterstattung zu beachten? MW-Kerntheorie keine Zur-Schau-Stellung, blutendes, schmerzverzertes Gesicht... gilt auch über den Tod hinweg man muss nicht damit rechnen, an Orten, an denen man sich alleine glaubt, beobachtet zu werden (z.B. Wohnung, Umkleide usw.) Fotomontagen: z.B. Foto: Kopf von Boris Becker auf einer Nackten Interessenabwägung: Merke: Die Faust des einen geht soweit, wie das Gesicht des anderen anfängt 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Allgem. Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 GG) Pressearbeit in der Feuerwehr - Rechtliche Grundlagen 19.09.2018 Allgem. Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 GG) oder: Recht am eigenen Bild Grundlage: Art. 1 und 2 GG Fotografierte müssen (schriftlich) zustimmen Ausnahmen z.B.: allgemeine Berichterstattung Personen der (relativen) Zeitgeschichte Versammlungen Beiwerk („Strandbad“) öffentl. Interesse (Radarblitz) Jeder hat das Recht auf seinen eigenen Gartenzwerk (Adenauer) oder: jeder hat das Recht auf seinen eigenen Hintern in die Lage des Opfers hineinversetzen. Kann dieses ein Interesse daran haben, dass Daten, Bilder usw. von ihm gemacht und ggf. veröffentlicht werden? Kennzeichen schwärzen, schwarzer Balken vor den Augen. Fahrrad-Tour o.k. aber Fahrradfahrer als Werbegag im Zusammenhang mit potenzstärkendem Mittel (Herrenreiter usw.) Personen der rel. Zeitgeschichte = Personen, zu denen man gegenwärtig einen Bezug aufgrund ihrer Stellung, Funktion usw. hat. Prominente müssen ein dickeres Fell haben. Vgl. Kohl und Birne öffentl. Interesse § 193 StGB §§ 22,23 KUrhG. Bildnis ist weit zu verstehen 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Pressearbeit in der Feuerwehr - Rechtliche Grundlagen 19.09.2018 Urheberrecht Verfasser hat ein Urheberrecht an seinen veröffentlichten Artikeln (copy right) daher beachten: Zustimmung Ausnahme: kurze Passagen Zitate gesicherte Quellen - Freigabe Copy right heißt nicht: kopiere richtig! entspricht geistiges Eigentum. Eigentum ist in unserem Kulturkreis recht hoch angesiedelt (nicht volkseigen). Bsp. Wegnahme eines Spielzeuges von einem Kleinkind.... Verfasser macht sich Mühen, Aufwand (auch finanziell)... z.B. Polizeiberichte, Unfallberichte und Unfallfotos usw. D.h. damalige PI muss um Erlaubnis gefragt werden, sofern deren Rechte an den Bildern noch nicht erloschen sind (§ 72 UrhG) 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Pressearbeit in der Feuerwehr - Rechtliche Grundlagen 19.09.2018 Rechte bei Verletzung Auskunftsrecht über den Umfang der Nutzung Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB) Anspruch auf Richtigstellung (§ 249 BGB) Schadenersatz (§ 823 I BGB): 100.000,00 € bis 200.000,00 € möglich Entschädigungs- und Aufopferungsansprüche auch Vernichtung der Fotos bzw. Unterlagen zu fordern. Merke: Schadenersatzrecht hat auch eine gewisse Genugtuungsfunktion 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Pressearbeit in der Feuerwehr - Rechtliche Grundlagen 19.09.2018 Handyfotos per MMS Lizenzvertrag zwischen Fotograf und Redaktion Vertrag „per Mausklick“ ist grds. rechtswirksam Vertragsinhalte oft unübersichtlich Problem: Fotos müssen „frei von Rechten Dritter“ sein (Urheber-, Persönlichkeitsrecht oder Markenrechte) Fotograf haftet voll (incl. Privatvermögen)! ggf. Strafbarkeit (§ 201a StGB bis zu 1 Jahr) z.B. www.bild.t-online.de, www.augenzeuge.stern.de schnelles Geld 300,00 bis 400,00 € Vertrag durch zwei sich deckende Willenserklärungen, auch elektronische WE wirksam. Fraglich, ob Vertragsbedingungen tatsächlich verstanden worden ist. Angebot richtet sich bewusst in erster Linie an junge Leute. Ansprüche: Redaktion gegen Fotograf: Redaktion hat einen Anspruch auf „mangelfreie“ Lieferung. Unmöglichkeit .... Redaktion wird von der Gegenleistung frei. Geschädigter gegen Fotograf: 2, 1 GG wie vor... Verlag (Abnehmer der Redaktion) gegen Fotograf: ggf. Ansprüche aus Drittschadensliquidation, eigene Ansprüche usw. 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Pressearbeit in der Feuerwehr - Rechtliche Grundlagen 19.09.2018 Handyfotos per MMS Kein Einfluss auf die redaktionelle Nutzung Paparazziartige Schnappschüsse - Aufgabe der Feuerwehr? am besten: Hände weg von solchen Lizenzverträgen Ein Prosit auf die letzte Leiche? ggf. mit Gruppenfoto...? Erwartungen an die Feuerwehr: professionelles Auftreten. Erscheinungsbild? Nicht den Zeigefinger erheben! Art. 8 BayFwG: Subordinationsprinzip 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Pressearbeit/Interview usw. Pressearbeit in der Feuerwehr - Rechtliche Grundlagen 19.09.2018 Pressearbeit/Interview usw. wahrheitsgetreu berichten weder beschönigen noch übertreiben objektive, klare und kurze Darstellung Floskeln und Fachausdrücke vermeiden gute Vorbereitung dieselbe Information an alle Journalisten Ansprechpartner bekannt? auf persönliches Erscheinungsbild achten Der Journalist will nicht anderes, als ein ordentliches Interview abliefern. ordentliche Kleidung gehört auch dazu Absprachen mit den Journalisten kurz fassen wirklich etwas Neue zu berichten? Vorbereitung: schon vor Bekanntgabe des PR-Termins wollen Journalisten ggf. Information Kontaktpflege im Anschluss: Was kann ich für den Journalisten in meiner Sache noch tun? In welchen Fällen wird benachrichtigt? Welche Medien wer führt die Benachrichtigung durch? Wie wird benachrichtigt? wer erteilt Auskünfte? 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Probleme mit den Medien? Pressearbeit in der Feuerwehr - Rechtliche Grundlagen 19.09.2018 Probleme mit den Medien? Tipp: Nichts übereilen – darüber schlafen Kontaktaufnahme mit dem Journalisten – klärendes Gespräch Richtigstellung Verhinderung ähnlicher Fälle f.d. Zukunft Leserbrief sachlich ohne Emotion Gegendarstellung (als letztes Mittel) Merke: Nicht jeder ist für die Pressearbeit geeignet. Kein „Hans Dampf“.... Gespräch: Wenn auch das konkrete Problem nicht gelöst werden kann, so kann doch f.d. Zukunft vorgebeugt werden. Leserbrief: kann abgedruckt werden, wo er will. Er kann von der Redaktion auch kommentiert werden Gegendarstellung: ist ultima ratio. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Sie muss schriftlich eingereicht werden. Zeitung ist verpflichtet Gegendarstellung abzudrucken. Zeitung/Presse wird nicht gerade erpicht darauf sein. Dies verhindert die Zusammenarbeit. Besser dem Journalisten die Möglichkeit geben, sich selbst aus der Schlinge zu ziehen. 19.09.2018 Kommandantentag 2007 Kommandantentag 2007
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Pause! 19.09.2018 Kommandantentag 2007
Literatur und Links Knorr/Maß: Öffentlichkeitsarbeit in der Feuerwehr, Die Roten Hefte, Nr. 21 Graeger, Cimolino: Einsatz- und Abschnittsleitung, Eco-Med-Verlag OJR-Online Journal Recht www.fotorecht.de www.presserat.de .... 19.09.2018 Kommandantentag 2007