Gefühl der Lust bzw. der Unlust Reaktion vom Subjekt, interesseloses Wohlgefallen nicht an der Existenz interessiert Privatbedingungen ausgeschaltet, Urteil nicht beliebig
keine reines Sinnesurteil, da sonst beliebig keine reines Erkenntnisurteil, da sonst Begriffe zugeordnet werden
Sinne Verstand
Zweckmäßigkeit ohne Zweck kein Prädikat, sondern eher eine Formel durch Fehlen des Begriffes unbeweisbar
da sich dieser Prozeß in jedem des Verstandes mächtigem Subjekt abspielt, ist das Schönheitsurteil allgemeingültig subjektiv-allgemein a priori, man fällt es im Sinne des Gemeinwohls, man geht davon aus, dass jeder andere zustimmen würde ich kann mich in meinem Urteil irren
Differenzierung unserer Urteile - Geschmacksurteil - moralische Urteil - das Angenehme Gute und Angenehme sind an der Existenz des Objekts interessiert
freie Schönheit: Zweck bleibt unbeachtet anhängende Schönheiten: mit einem Zweck behaftet das Geschmacksurteil ist nicht rein
Kant hat die Sinne zu sehr an den Verstand angepaßt, aber wenn diese protestieren, läuft die Reaktion nicht ab Sinne unterscheiden sich in der Wahrnehmung schwer vorstellbar angelerntes Wissen ist Bedingung zum Erkennen der Zusammenhänge der Ordnung. Dies ist nicht in jedem Menschen gleich voraussetzbar.
Gerhard Plumpe: Ästhetische Kommunikation der Moderne Band 1