Seminar zur A-BWL WS 02/03 Fallstudie 2

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Seminar zur A-BWL WS 02/03 Fallstudie 2 „Strategische Unternehmenssteuerung: Systematische Organisation und Steuerung von Strukturen und Leistungsprozessen“ Timo Gimon Christoph von Rohden Marco Schmidt Jan Sondermann Torsten Swat Vortrag 27. Januar 2003

Gliederung A. Der Aufsichtsrat Buddy Holly´s Fragen Report Card für Board Member Die Balanced Scorecard Einleitung Implementierung BSC Fresenius ProServe Strategic-Linkage-Model der Fresenius ProServe BSC Fresenius AG

A. Der Aufsichtsrat 1. Buddy Holly´s Fragen Allgemeines zum AR Jan neben Vorstand und Betriebsrat eines der Unternehmensorgane Zusammensetzung bei Fresenius AG mit 10.000 inländischen Arbeitnehmern nach § 7 I MitbG mit 6 AN- und 6 AG-Vertretern Wahl des AR-Vorsitzenden und min. eines Stellvertreters aus der Mitte des AR (§ 107 AktG) Amtsdauer AR-Mitglieder max. 4 Jahre (§ 102 AktG) Koordination durch den AR-Vorsitzenden Sitzungsrhythmus für AG min. 2 x pro Kalenderhalbjahr (§ 110 AktG) Jan

A. Der Aufsichtsrat 1. Buddy Holly´s Fragen Funktionen des AR Jan Personalhoheit Bestellung/Abberufung des Vorstandes Organisationskompetenz Geschäftsplan/Geschäftsverteilungsplan Überwachungsfunktion Kontrolle des Vorstandes Beratungskompetenz Beratung des Vorstandes bei Einzelentscheidungen Mitentscheidungsfunktion bei bestimmten Geschäften Jan

Verantwortung und Haftung der AR-Mitglieder A. Der Aufsichtsrat 1. Buddy Holly´s Fragen Verantwortung und Haftung der AR-Mitglieder Aufgaben können nicht von anderen wahrgenommen werden (§ 111 AktG) Haftung bei Verletzung der Sorgfaltspflichten (§ 93 AktG) Verpflichtung zur Verschwiegenheit genügend Zeit für Mandatsausübung soll vorhanden sein (Ziff. 5.4.3 Deutscher Corporate Governance Kodex – CGK) Verpflichtung zur Wahrung der Unternehmensinteressen und nicht persönlicher Interessen (Ziff. 5.5 CGK) Jan

Anforderungen an AR-Mitglieder A. Der Aufsichtsrat 1. Buddy Holly´s Fragen Anforderungen an AR-Mitglieder gesetzliche Vorgaben natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, weniger als 10 AR-Mandate, etc. in § 110 AktG persönliche und fachliche Anforderungen kein speziell gefordertes Berufsbild Branchenkenntnis nicht zwingend vorausgesetzt aber: Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die zum Verständnis oder zur Beurteilung der Geschäftsvorgänge erforderlich sind entscheidend ist „Erfahrungs-Kompetenzen-Mix“ Jan

bestellt und kontrolliert A. Der Aufsichtsrat 1. Buddy Holly´s Fragen Organigramm Vorstand kontrolliert bestellt und kontrolliert Wirt schafts prüfer Aufsichtsrat (Kapitalvertreter) Aufsichtsrat (AN-Vertreter) bestellt Jan wählt AN-Vertreter wählt Hauptversammlung Arbeitnehmer