Deutsche Krankenversicherung: Eine Option für das chinesische Gesundheitssystem? - Perspektive der gesetzlichen Krankenversicherung - Berlin, 27. Mai 2009 Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher Vorsitzender des Vorstandes
Strukturprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung Solidarität Sachleistung Selbstverwaltung Pluralität
Das Solidaritätsprinzip In der GKV gilt: Jung für Alt Alleinstehende für Familie Einkommens- stärkere für schwächere Beiträge nach Leistungsfähigkeit beitragsfreie Mitversicherung der Kinder Leistungen nach Bedarf
qualitativ hochwertige Das Sachleistungsprinzip i.d.R. keine finanziellen Transfers zwischen Patienten und Leistungserbringern Verträge zwischen Krankenversicherung und Anbietern Ziel: qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung Schutz vor finanzieller Überforderung
(Versichertenparlament) Die Selbstverwaltung GKV: gesetzliche aber nicht staatliche Einrichtung Mitglieder wählen ehrenamtlichen Verwaltungsrat (Versichertenparlament) berichtet wählt hauptamtlicher Vorstand ABER: unter staatlicher Aufsicht mit wachsendem staatlichen Einfluss
keine Einheits- versicherung Die Pluralität keine Einheits- versicherung unterschiedliche Organisations- prinzipien gegliedertes System gesetzliche Kranken- versicherung Leistungserbringern Vielzahl von Wettbewerb Vielzahl von Verbänden
Die Quote der Versicherten 2006 In abs. Zahlen Anteile in Prozent Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 70.298.156 85,4 davon: GKV-Pflichtmitglieder 28.561.858 34,7 mitversicherte Familienangehörige der GKV-Pflichtmitglieder 14.749.670 17,9 freiwillige GKV-Mitglieder 4.793.942 5,8 mitversicherte Familienangehörige der freiwilligen GKV-Mitglieder 3.883.999 4,7 GKV-versicherte Rentner und Rentenantragsteller (KVdR) 16.913.803 20,5 mitversicherte Familienangehörige der GKV-versicherten Rentner und Rentenantragsteller (KVdR) 1.394.884 1,7 Versicherte in der Privaten Krankenversicherung (PKV) 8.489.100 10,3 sonstiger Anspruch auf Krankenversorgung* ca. 3.300.000 ca. 4 ohne Krankenversicherung** ca. 196.000 ca. 0,25 zum Beispiel Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten, oder Beihilfe für Beamte, Richter, Heilfürsorge der Polizei, Bundeswehr und Zivildienstleistende, Bundespolizei. ** Angaben beziehen sich auf das Jahr 2007 Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes; Statistisches Bundesamt
Die Ausgabenentwicklung der GKV und ihr Anteil am BIP Achtung: Hier handelt es sich nur um indirekte Morbiditätskriterien, nicht um direkte Morbiditätskriterien wie Erkrankung bzw. Krankheitsrisiko der Versicherten (Ausnahme: EM-Rente)! Grund: Bei Einführung des RSA standen kaum versichertenbezogene Daten über Morbiditäten bei den Kassen zur Verfügung. Daher hat sich der Gesetzgeber für objektiv feststellbare, bei jeder Kasse vorliegende (zu mindest theoretisch) Ausgleichskriterien entschieden. * ** * Ausgaben laut KV45 ** Ausgaben laut Schätztableau vom 09.12.08 – BIP nach DIW vom 15.04.09
Die Entwicklung des allgemeinen Beitrages seit 2009 staatlich festgesetzter Einheitsbeitragssatz Achtung: Hier handelt es sich nur um indirekte Morbiditätskriterien, nicht um direkte Morbiditätskriterien wie Erkrankung bzw. Krankheitsrisiko der Versicherten (Ausnahme: EM-Rente)! Grund: Bei Einführung des RSA standen kaum versichertenbezogene Daten über Morbiditäten bei den Kassen zur Verfügung. Daher hat sich der Gesetzgeber für objektiv feststellbare, bei jeder Kasse vorliegende (zu mindest theoretisch) Ausgleichskriterien entschieden. * ** * Ausgaben laut KV45 ** Ausgaben laut Schätztableau vom 09.12.08
Die Finanzierung und Mittelverteilung im System Krankenkassen Mitglieder Arbeitgeber Bund Steuerzuschuss Prämien Morbi-RSA Regression nach Alter / Geschlecht Morbidität / Diagnosen Verwaltungskosten Standardisierung Morbidität : Versicherte 50 : 50 Zuweisungen Satzungsleistungen Standardisierung nach Versichertenanzahl Ergebnis-abhängigkeit Gesundheitsfonds Zusatzbeiträge Weiterleitung der Beiträge Beiträge Beiträge für Arbeitslose BA Beiträge für Rentner DRV Achtung: Hier handelt es sich nur um indirekte Morbiditätskriterien, nicht um direkte Morbiditätskriterien wie Erkrankung bzw. Krankheitsrisiko der Versicherten (Ausnahme: EM-Rente)! Grund: Bei Einführung des RSA standen kaum versichertenbezogene Daten über Morbiditäten bei den Kassen zur Verfügung. Daher hat sich der Gesetzgeber für objektiv feststellbare, bei jeder Kasse vorliegende (zu mindest theoretisch) Ausgleichskriterien entschieden. Allgemeiner Beitragssatz 15,5 % (AN:8,2 % - AG:7,3%)
Die Versorgung in Deutschland Krankenhäuser Ärzte Apotheken 2087 Krankenhäuser 118.858 Ärzte ca. 21.602 Apotheken 17 Bezirke mit Kassenärztlichen Vereinigungen 677 öffentliche Hand 790 freigemeinnützig 620 private Hand ausschließliche Arzneimittelabgabe rezeptpflichtige Arzneimittel 50.000 Betten 616 Betten je 100.000 Einwohner Unterscheidung in vielfältige Disziplinen Anteil Ausgaben am GKV-Volumen 16,7% Quelle: ABDA, Jahresbericht 2008 Quelle: Statistisches Bundesamt (2007) Quelle: KBV, Stand: 31.12.2007
Fazit lange Erfolgsgeschichte der GKV in Deutschland Notfallversorgung der Bevölkerung sichergestellt Zugang zu Leistungen gewährleistet hohe Systemstabilität grundsätzlich als Exempel geeignet und bewährt ABER: zunehmende Beschneidung der Gestaltungsfreiheit durch den Staat
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit