Plattform Nord-Süd Interlaken Samstag, 23. September 2006 Fachkundige individuelle Begleitung- Individuelle Begleitung Schweizerisches Institut für Berufspädagogik.

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 Präsentation transkript:

Plattform Nord-Süd Interlaken Samstag, 23. September 2006 Fachkundige individuelle Begleitung- Individuelle Begleitung Schweizerisches Institut für Berufspädagogik Forschung und Entwicklung Fachstelle Pädagogische Fördermassnahmen Bettina Hübscher

BBG Art. 18: Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über die fachkundige individuelle Begleitung. BBV Art.10: 4. Ist der Bildungserfolg gefährdet, so entscheidet die kantonale Behörde nach Anhörung der lernenden Person und der Anbieter der Bildung über eine fachkundige individuelle Begleitung. 5. Die fachkundige individuelle Begleitung umfasst nicht nur schulische, sondern sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person. Gesetzliche Grundlagen

Wo soll die fachkundige individuelle Begleitung positioniert werden? 1.Lernort Berufsfachschule: Stütz- und Förderkurse 2.Lernort Betrieb: Unterstützung von Lernenden und Berufsbildner/in bei Lernproblemen und Konflikten im Betrieb 3. Sozialpädagogische und sozialarbeiterische Begleitung bei psychosozialen Fragestellungen

Was heisst individuell? Bei persönlichen Ressourcen ansetzen, nicht bei schulischen Defiziten. Unterstützungsmassnahmen sollen sich an Möglichkeiten und Grenzen des jeweiligen Lernenden orientieren.

Wie erfolgt die Begleitung? u Begleitung möglichst kontinuierlich und systematisch u Nicht erst einsetzen, wenn Ausbildungssituation schwierig ist. u Sorgfältige Beobachtung der Jugendlichen von Beginn der Ausbildung an u Immer freiwillig, sowohl für die Lernenden wie auch für die Ausbildenden.

Qualifizierung von Lehrpersonen zu FIB am SIBP A: Unterricht und Unterrichten in der zweijährigen Grundbildung, in Stütz- und Förderkursen(PFM) B: Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen C: Beratung und Mediation an berufsbildenden Institutionen, Entwicklungspsychologie

Projekt: Richtlinien zu individueller Begleitung Zeitraum April bis Dezember 2006 Aufbau: u Auftragsklärung, Einleitung u Gesetzlicher Rahmen u Risikofaktoren und Zielgruppen u Richtlinien – bzw. Empfehlungen an die Kantone u Umsetzung in einigen Kantonen, Befragung Mitglieder Fachkommission SBBK