Übergangsmanagement durch Vernetzung staatlicher und privater Dienste

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 Präsentation transkript:

Übergangsmanagement durch Vernetzung staatlicher und privater Dienste Entlassungsloch Übergangsmanagement durch Vernetzung staatlicher und privater Dienste Übergangsmanagement – eine konzentrierte Aktion gegen das Entlassungsloch – Aus Sicht des Sozialdienstes im Vollzug

JVA im Vorfeld der Entlassung Aufgrund der Behandlungsuntersuchung und Vollzugsplanung verfügt der Sozialdienst der JVA über Kenntnisse, was im Rahmen der Entlassung/Nachsorge geleistet werden sollte. Entlassungsvorbereitung ist ein Prozess, der die gesamte Zeit der Inhaftierung fortläuft. § 74 StvollzG: Hilfen zur Entlassung: Um die Entlassung vorzubereiten, ist der Gefangene bei der Ordnung seiner persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu beraten. Die Beratung erstreckt sich auch auf die Benennung der für Sozialleistungen zuständigen Stellen. Dem Gefangenen ist zu helfen, Arbeit, Unterkunft und persönlichen Beistand für die Zeit nach der Entlassung zu finden.

Entlassungsvorbereitung Oberstes Ziel: Überbrückung des „Entlassungslochs“

Kritikpunkte Entlassungsvorbereitung besser realisierbar in großen Ballungszentren, wie z.B. Stuttgart Freie Straffälligenhilfe sollte Gefangene auch aufsuchen können, wenn sie nicht in der JVA vor Ort untergebracht ist (Vorstellung Betreutes Wohnen)  mangelnde Kapazitäten der Einrichtungen, lange Anfahrtszeit schwieriges Klientel - bringen nur mangelnde Ressourcen mit (Suchtproblematik, fehlender Schulabschluss, desolate Familienverhältnisse u.a.) Betreuungsschlüssel der Sozialarbeiter im Vollzug sehr hoch, daher Entlassungsvorbereitungen im vollem Umfang nicht immer realisierbar Sicherheitsaspekt (Lockerungen) erschwert den Entlassungsprozess Viele Gefangene entziehen sich einer Hilfe/Unterstützung

Neue Perspektiven Nachsorgeprojekt Chance: Bewährungshilfe NEUSTART: (Kontaktaufnahme während der Haft, direkter persönlicher Austausch aller Beteiligten) Bewährungshilfe NEUSTART: (Neukonzeption Entlassungsvorbereitung, praktische Umsetzung ab 01.07.09) - Sozialdienst im Vollzug informiert die Bewährungshilfe rechtzeitig - übermittelt die erforderlichen Unterlagen - Sozialdienst regt persönlichen Kontakt zwischen dem Gefangenen und dem Bewährungshelfer vor der Entlassung an - jährliche Feedback-Veranstaltung