Perspektiven der Akkreditierung an deutschen Hochschulen VPH Kongress 24. November 2009, Bonn Perspektiven der Akkreditierung an deutschen Hochschulen Dr. Achim Hopbach
Beschlüsse von HRK (06.07.1998) und KMK (03.12.1998) Einführung der Akkreditierung 1998/1999 Beschlüsse von HRK (06.07.1998) und KMK (03.12.1998) Nationaler Kontext: Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen Reform des Genehmigungsverfahrens durch Ablösung der Rahmenprüfungsordnungen Ziele: Gewährleistung von Qualität in einzelnen Studiengängen Ermöglichung und Förderung von Vielfalt und Profilbildung Sicherstellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsniveaus Förderung studentischer Mobilität Stärkung der Berufsrelevanz der Studiengänge Entscheidung für Programmakkreditierung Akkreditierung zwischen Qualitätssicherung und Zulassung
Motiv: Kritik an der Programmakkreditierung Einführung der Systemakkreditierung 2008 Beschlüsse des AR vom 29.02.2008 Motiv: Kritik an der Programmakkreditierung Geringe Zahl der akkreditierten Studiengänge Hoher personeller Aufwand (Gutachter); hoher finanzieller Aufwand Geringer Beitrag zu interner Qualitätssicherung / Hochschulsteuerung Tendenz zur Statik zwischen Akkreditierungsverfahren Bitte der Kultusministerkonferenz (KMK 22.09.2005) …Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems vorzulegen, „die als Perspektive ein vereinfachtes Akkreditierungs-verfahren vorsehen und den Verfahrensaufwand für die Hochschulen bei Nachweis eines verlässlichen hochschulinternen Qualitätssicherungs-systems entsprechend reduzieren.“
Studium und Lehre weiterhin im Fokus Einführung der Systemakkreditierung 2008 Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitäts-sicherungssystem einer Hochschule im Bereich von Studium und Lehre. Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten, wobei die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung finden. Studiengänge, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert. Studium und Lehre weiterhin im Fokus
Akkreditierung bleibt erhalten (wg Verbindung zur Zulassung). Künftige Entwicklung Akkreditierung bleibt erhalten (wg Verbindung zur Zulassung). Kurzfristig bleibt Programmakkreditierung das dominierende Verfahren Kurz- und mittelfristig keine grundlegenden Veränderungen (derzeit routinemäßige Überarbeitung der Regeln) Starkes Gewicht auf Studierbarkeit in den beginnenden Reakkreditierungsverfahren.
Künftige Entwicklung Parallelität von Programm- und Systemakkreditierung bleibt erhalten, da die Programmakkreditierung in einigen Disziplinen zusätzliche Funktionen (Marketing, Berufszugang) besitzt. Der Übergang zu institutionellen Verfahren der Qualitätssicherung berücksichtigt die Hauptverantwortung der Hochschule für Qualität der Lehre. Der Übergang von der additiven Qualitätssicherung zur integrierten qualitätsorientierten Hochschulsteuerung kann das Nebeneinander konkurrierender Qualitätssicherungsverfahren ablösen. Hinsichtlich der Zweckbestimmung (Zulassung, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung) Hinsichtlich des Gegenstands (Studiengänge vs andere Tätigkeitsbereiche)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Achim Hopbach www.akkreditierungsrat.de hopbach@akkreditierungsrat.de