11. VO GTSA – 08.01.2004 Sozialarbeit und Faschismus II.

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 Präsentation transkript:

11. VO GTSA – Sozialarbeit und Faschismus II

Fürsorgepolitik in der NS-Zeit -Wirtschaftskrise als reinigendes Gewitter macht unterwertige Schichten der Volksgemeinschaft sichtbar -Fürsorgepolitik im Sinne kapitalistischer Wirtschaftsinteressen der Nutzen des einzelnen für die Volksgemeinschaft wird zum Maßstab für die Verteilung von Ressourcen Differenzierung der Hilfsmaßnahmen

Ausbildung der Fürsorgerinnen in der NS-Zeit Wohlfahrtsschulen als Kader für die Volkserziehungsarbeit praktische Ausbildung nach Erfordernissen des Arbeitsmarktes (Kochen unter Berücksichtigung des Existenzminimums) – kaum allgemeinbildenden, theoretischen, historischen und rechtskundlichen Grundlagen! ´Senkung des Bildungsniveaus & der Bezahlung Zerstörung der Identität des Fürsorgeberufs, Vernichtung eigenständiger methodischer Entwicklungsansätze

Fürsorgearbeit in Hamburg I -Meldung von Menschen mit bestimmten Krankheitsbildern an das Gesundheitsamt zur Sterilisation (Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressives Irresein etc.); Kriterienkataloge zur Diagnostik und Selektion -Koppelung von Sozialverhalten (bzw. Querulantentum) mit scheinbar naturwissenschaftlichen Befunden Mitwirkung von Fürsorgerinnen

Fürsorgearbeit in Hamburg II Richtlinie: Das Wohl des einzelnen ist soweit zu fördern, als damit gleichzeitig dem Gesamtwohl gedient wird. Fürsorge, die zwar dem einzelnen nutzt, aber dem Gesamtwohl schadet, ist unzulässig. Differenzierung der Fürsorgeempfänger in Gruppen -Gruppe der Empfänger der erweiterten Fürsorge (+25% vom Richtsatz) -Gruppe der Empfänger der aufbauenden und der Altersfürsorge (Richtsatz) -Gruppe der Empfänger der sonstigen und allgemeinen Fürsorge (-15% vom Richtsatz) -Gruppe der Gemeinschaftswidrigen (-25% vom Richts.)

NS als mehrstufiger Rationalisierungsprozess I auf jeder Stufe: optimale Lösung schleichende Entkräftung moralischer Hemmungen und die Ingangsetzung der Vernichtungsmaschinerie Trennung von Zweck und Moral über die Ersetzung von moralischer durch technisch-formale Verantwortung und akribische, funktionale Arbeitsteilung Fürsorgerinnen als Rädchen 1. Definition: Unterscheidung der diskriminierten Gruppe soziale Zensur – für niemand sonst gilt die Maßnahme! Definition von Nicht-Arier, Erbkranken, Verwahrlosten – Individuen als Exemplar eines Typus (bürokr. Praxis)

NS als mehrstufiger Rationalisierungsprozess II 2. Entlassung und Enteignung: Entlassung von Juden aus dem Staatsdienst, Arisierung jüdischer Betriebe, Verschwinden von Asozialen aus der Öffentlichkeit physische und geistige Distanz – die Gruppe gerät außer Sicht – Einschluss – Ausgrenzung (Sterilisation, Entmündigung, Unterbringung) 3. Konzentration: keine Berührungspunkte und Kommunikation mehr zwischen abgesonderter Gruppe und der Mehrheit – Schicksal der segregierten Gruppe betrifft nicht mehr keine spezialisierten Anstalten, sondern Konzentration unspezifisch (KZs)

NS als mehrstufiger Rationalisierungsprozess III 4. Ausbeutung und Aushungerung Maskierung von Unmenschlichkeit als Menschlichkeit Töten als Akt des Mitleids und der Menschlichkeit bewusste Herbeiführung des Todes nicht durch allgemeinen Mangel, sondern durch tödliche Rationierung des Essens nicht durch gefährliche Arbeit, sondern durch systematische Zerstörung der Arbeitskraft 5. Vernichtung nicht als revolutionärer Ausgangspunkt, sondern als logische Konsequenz 6. Beschlagnahmung der persönlichen Habe