E-Government-Gesetz E-GovG Pauer 2007
IDENTITÄT Die Bezeichnung der Nämlichkeit eines Betroffenen durch Merkmale, die in besonderer Weise geeignet sind, ihre Unterscheidbarkeit von anderen zu ermöglichen. E-GovG Pauer 2007
Eindeutige Wiederholungs- Identität Unverwechselbare Unter-scheidung von allen anderen Wiedererkennbarkeit im Hinblick auf ein früheres Ereignis E-GovG Pauer 2007
Stammzahlen-registerbehörde Personenbindung Stammzahlen-registerbehörde ZMR-Zahl Stammzahl Personenbindung Max Mustermann E-GovG Pauer 2007
AUTHENTIZITÄT Die Echtheit einer Willenserklärung oder Handlung in dem Sinn, dass der vorgebliche Urheber auch der tatsächliche Urheber ist. E-GovG Pauer 2007
IDENTITÄT AUTHENTIZITÄT Bezeichnung einer Person Name: Maria Müller Geburtsdatum: 28.12.1975 Geburtsort: Wien Wohnort: Wien 12., ..... Nummerische Bezeichnung: 4711 281275 Echtheit einer Handlung oder Willenserklärung Maria Müller E-GovG Pauer 2007
Bereichsspezifisches Personenkennzeichen Stammzahlenregister-behörde Fremd-bPK Erziehung Steuern Soz. Vers. Wahlen bPK1 bPK2 bPK3 bPK4 Stammzahl ZMR-Zahl E-GovG Pauer 2007
Exkurs: Bürgerkartenfunktion im privaten Bereich Für die Identifikation von natürlichen Personen im privaten Bereich wird ein sog. wirtschafts-bereichsspezifisches Personenkennzeichen gebildet, bei der die Stammzahl des Auftrag-gebers des privaten Bereiches als Bereichs-kennung herangezogen wird. E-GovG Pauer 2007
Anbringen Durch den Betroffenen mittels eigener Bürgerkarte Durch Vertreter „Einzelfallvertreter“ berufsmäßiger Parteienvertreter Durch besonders ermächtigtes Organ der Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde E-GovG Pauer 2007
Vollmacht Einzelfallvertreter: Webformular Stammzahlenregisterbehörde Vollmachtsnachweis: elektr. signierte Bestätigung durch Vertretenen, ermächtigtes Organ der Gemeinde oder BVB oder Notar Berufsmäßiger Parteienvertreter: Eintragung der generellen Vertretungsbefugnis in der Bürgerkarte, keine Eintragung der konkreten Bevollmächtigung E-GovG Pauer 2007
Widerruf von Vollmachten Online-Widerrufsregister bei Stammzahlen-registerbehörde Jederzeit zugängliche öffentliche Internetadresse Einsichtsmöglichkeit durch jedermann E-GovG Pauer 2007
Behörde veröffentlicht Bildmarke im Internet Amtssignatur Behörde veröffentlicht Bildmarke im Internet Signierung durch Organwalter mittels amtlicher Signaturkarte Hinweis auf die Rückführbarkeit zur Signaturprüfung E-GovG Pauer 2007
Zustellung Die Zustellung ist das rechtlich geregelte Ver-fahren, an dessen rechtmäßigen oder tat-sächlichen Vollzug sich die Rechtswirkungen behördlicher, schriftlicher externer Erledigungen knüpfen. E-GovG Pauer 2007
Zustelldienste Post Sonstiger Universaldienste-betreiber Behördlicher elektronischer Zustelldienst Zugelassener „privater“ elektronischer Zustelldienst E-GovG Pauer 2007
Elektronische Zustellung mit ohne Zustellnachweis Zustellverfügung 1. Verständigung des Empfängers Nach 2 Tagen 2. Verständi-gung Nach 24 Stunden posta-lische Verständigung Zustellverfügung 1. Verständigung des Empfängers Nach 2 Tagen 2. Verständi-gung E-GovG Pauer 2007
Elektronische Zustellung mit ohne Zustellnachweis Rechtsfolgen Rechtswirkung tritt ein Mit Abholung 1 Woche nach Versendung der 1. Verständigung Nachweis des Nichteintreten dieser Rechtsfolge obliegt Empfänger (längere Abwesenheit von der Abgabestelle) Rechtswirkung tritt ein Mit Abholung 1 Woche nach Versendung der 1. Verständigung Nachweis der erfolgten Zustellung obliegt der Behörde E-GovG Pauer 2007