Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter

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 Präsentation transkript:

Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter CC - Tierschutz – in rinderhaltenden Betrieben Vers. 2011/01

Wieso Checkliste und Selbstevaluierung Bundestierschutzgesetz seit 1.1.2005 in Kraft Nach einer Gesetzesvorgabe ist die landwirtschaftliche Tierhaltung nach einer Risikoanalyse stichprobenartig vom Amtstierarzt zu überprüfen Kontrolldichte 2% der Tierhalter Kontrollen sollten gebündelt werden Festgestellte Mängel können zur Anzeige führen 31.03.2017 /Folie 2

Wieso Checkliste und Selbstevaluierung Ab 1. 1. 07 ist Tierschutz auch CC relevant Wer das Bundestierschutzgesetzt einhält = CC-okay Wird auch vom Amtstierarzt überprüft Kontrollstichprobe : mind. 1% der Antragsteller Auswahl der Betriebe erfolgt mittels Risikoanalyse auf Basis INVEKOS – Stichprobe (Flächen/Tiere) Bei Verstöß: Kürzung des Gesamtbetrages bei Direkt- und ÖPUL – Zahlungen Ausmaß der Kürzung : je nach schwere 0 - 5% 31.03.2017 /Folie 3

Wieso Checkliste und Selbstevaluierung Checkliste: ist die Grundlage für die amtliche Überprüfung d.h. die Kontrollorgane nehmen diese Liste bei der Kontrolle Selbstevaluierung: heißt soviel wie „eigene Bewertung“ Jeder Rinderhalter soll die Checkliste für sein Tierkategorie selbst durchgehen Fragestellung nach dem JA / NEIN – Prinzip beantworten JA : Forderung des Tierschutzgesetztes erfüllt NEIN: Forderung des Tierschutzgesetztes nicht erfüllt 31.03.2017 /Folie 4

Wieso Checkliste und Selbstevaluierung Übergangsfrist: in der Spalte „Anmerkungen“ gekennzeichnet – vor allem bei baulichen Maßnahmen bedeutend Übergangsfristen: müssen im Einzelfall genauer betrachtet werden Anmerkungen werden vom Amtstierarzt an die AMA weitergeleitet. Den Tieren dürfen generell zugefügt werden!!!! Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen! 31.03.2017 /Folie 5

Art der Beanstandungen bei CC-Kontrollen 2009 Aufzeichnungen Tiermeldungen Rinderkennzeichnung Kälber Bewegungsfreiheit (Anbindehaltung, Besatzdichte) Einschränkungen der Bewegungsfreiheit machen fast 50% aller Beanstandungen aus. Dies ist auf die immer noch vorzufindende Praxis der Kälberanbindehaltung zurückzuführen. Füttern, Tränke ab 14 Tagen Gruppenhaltung (zB: 2 Kälber in Einzelbox vorgefunden) Medikamenteneinsatz Medikamente gefunden, die nicht im Besitz eines LW sein dürfen 31.03.2017 /Folie 6

10% Toleranzgrenze bei Rind, Schwein und Pferden Eine Novelle ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen Abweichungen von 10%. Das gilt für Stallungen für Rinder, Schweine und Pferde, die bereits am 01.01.2005 bestanden haben. Voraussetzungen sind: EU-weit festgelegte Vorschriften werden nicht verletzt. Das Wohlbefinden der Tiere ist auch im Falle der Abweichung nicht eingeschränkt. Der erforderliche bauliche Anpassungsbedarf ist unverhältnismäßig. Die Abweichung wird der Behörde vor Ablauf der entsprechenden Übergangsfrist gemeldet Inanspruchnahme dieser Toleranzregelung muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde vor Ablauf der Übergangsfrist gemeldet werden! 31.03.2017 /Folie 7

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Anwendungshinweise Checkliste I 31.03.2017 /Folie 9

Anwendungshinweise Checkliste II Beispiel: Punkt A Bodenbeschaffenheit Referenznummer 7 im Handbuch – Spaltenweiten! 31.03.2017 /Folie 10

Anwendungshinweise Checkliste III Beispiel: Spezialisierter Milchbetrieb mit Kategorie Milchkühe, Jungvieh und Kälber Interpretation: Spaltenweiten bei Rindern bis 200 kg höchstens 25 mm erfüllt! Über 200 kg höchstens 35 mm 31.03.2017 /Folie 11

Handhabung der Checkliste Durchgehen der Kontrollpunkte im „trockenen“ Feststellung der Maße im Stall Dazu Handbuch CC – Tierschutz Rinder verwenden Übertragen und berechnen der Platzverhältnisse/Rind Kritische Punkte überdenken ev. Rückfragen 31.03.2017 /Folie 12

Tierschutzbestimmungen mit Übergangsfristen Code Kurzbezeichnung Rechtsnorm Übergang Bemerkung A2 Der Boden im Tierbereich ist so gestaltet, dass die Tiere keine Verletzungen oder Schmerzen erleiden. ÜF -/12 keine durch Anpassungen oder bis 1.1.2012, eindeutig verletzungsträchtige Situationen unverzüglich beheben A3 Kühe, hochträchtige Kalbinnen und Zuchtstiere werden nicht auf Vollspaltenböden gehalten. ÜF 12/20 für den Umbau einer Vollspaltenbodenbucht auf eine entsprechende andere Haltungsform A7 Die Spaltenbreite (Schlitzweite) von Spaltenböden entspricht den Anforderungen. ÜF -/12/20 keine: wenn durch Austausch oder Anpassung die Spaltenbreite erfüllt wird A8 Betonspaltenböden haben eine Auftrittsbreite von mind. 80 mm.   A10 Betonspaltenböden sind aus Flächenelementen hergestellt und weisen keine durchgehenden Schlitze auf. ÜF 12 A12 Gülleroste in der Anbindehaltung haben eine maximale Spaltenbreite (Schlitzweite) von 40 mm und eine Mindeststegbreite von 25 mm. wenn Gülleroste vollständig ausgetauscht werden müssen B1 Rinder haben an mindestens 90 Tagen im Jahr die Möglichkeit zur freien Bewegung (Weide, Auslauf, Laufstall). ÜF 10/12 Rechtsnorm der 1. THVO beachten B2 Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längsrichtung mindestens 60 cm und in der Querrichtung mind. 40 cm Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen. keine: wenn die Anbindevorrichtung ohne bauliche Maßnahmen locker genug eingestellt werden können B3 Massive Barnsockel (Krippenmauern) in Kurzständen sind ab Standniveau höchstens 32 cm hoch und 12 cm dick. bis spät. 1. Jänner 2012 B5 Bei Anbindehaltung reichen starre Seitenabgrenzungen maximal 70 cm in den Stand hinein. B6 Anbindestände sind mindestens so breit und so lang wie in Tabelle B 6 gefordert. Tabelle B 6 im Handbuch Rinder 31.03.2017 /Folie 13

Tierschutzbestimmungen mit Übergangsfristen Code Kurzbezeichnung Rechtsnorm Übergang Bemerkung B7 In Laufställen stehen für kalbende oder kranke Tiere in ausreichender Anzahl Absonderungsbuchten zur Verfügung. ÜF 12/20 bis spät. 1. Jänner 2012 muss für Milchkühe zumindest eine Abkalbebucht; bis spät. 1. Jänner 2020 muss die Mindestanzahl an Abkalbebuchten (auch Mutterkühe) und Krankenbuchten vorhanden sein B9 Liegeboxen sind mindestens so breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert. Tabelle B 9 im Handbuch Rinder B10 Fressgänge in Liegeboxenlaufställen sind für Kühe mind. 320 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. nutzbare Breite berücksichtigen B11 Laufgänge in Liegeboxenlaufställen sind für Kühe mind. 250 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. C5 Die Fensterflächen oder andere Flächen, durch die Tageslicht einfällt, betragen mind. 3 % der Stallbodenfläche – oder die Tiere haben ständig Zugang ins Freie. ÜF 20 oder die Tiere haben ständig Zugang ins Freie. D1 Die Tiere haben die Möglichkeit zur artgemäßen Tränkwasseraufnahme aus einer freien Wasseroberfläche ÜF -/20 keine: Funktionssicherheit herstellen oder geeignete Wasserversorgung D6 Die Futterbarnsohle liegt mindestens 10 cm über dem Standniveau. ÜF 12 bis spät. 1. Jänner 2012 D8 Die Fressplatzbreite in Laufställen entspricht den Werten in der Tabelle D 8. ÜF -/12 Tabelle D 8 im Handbuch Rinder Nähere Erläuterungen zu Übergangsfristen finden Sie im Handbuch und in der Checkliste Rinder. 31.03.2017 /Folie 14

Gefährliches Material Scharfe Kanten Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen! herausstehende Nägel 31.03.2017 /Folie 15

Platzangebot Rinder enge Anbindestände 31.03.2017 /Folie 16

Platzangebot Rinder Überbesatz in der Jungvieh und Kälberaufzucht 31.03.2017 /Folie 17

A 4: Liegeflächenausstattung Dieser Punkt ist erfüllt wenn, die Liegefläche mit weichen Matten aus Kunststoff und /oder Gummi belegt ist, oder die Liegefläche mit Stroh-Mist-Matratzen oder Sandschüttungen ausgestattet ist, oder harte Böden zB: aus Beton, Holz usw. eine ausreichend dicke Einstreuschicht aufweisen, sodass Technopathien weitestgehend vermieden werden „Knietest“ durchführen - keine Schmerzen verspüren Keine ÜF 31.03.2017 /Folie 18

A 7: Anforderungen an Betonspalten ÜF -/12/20: ja nach betriebsindividueller Situation und Bundesland kein ÜF, ÜF bis 1. Jänner 2012 oder bis 1. Jänner 2020 Tierkategorie Maximale Spaltenbreite Rinder bis 200 kg 25 mm Rinder über 200 kg 35 mm Mutterkühe mit Kälbern 30 mm 31.03.2017 /Folie 19

Spaltenböden 31.03.2017 /Folie 20

A 7: Anforderungen an Betonspalten Messung mit Schublehre an mehreren Stellen 31.03.2017 /Folie 21

A 10: Betonspalten ohne durchgehende Schlitze Betonspalten nur als Flächenelemente möglich (mit od. ohne Nasen) Keine Einzelbalken oder Zwillingsbalken mit durchgehenden Schlitzen im Element zulässig! ÜF 1.1.2012 für Böden die aus Einzelbalken bestehen 31.03.2017 /Folie 22

Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen! 31.03.2017 /Folie 23

B 2: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längs- und Querrichtung Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen. Keine wenn die Anbindevorrichtungen ohne bauliche Maßnahmen locker genug eingestellt werden können ÜF 1.1. 2012 wenn die Gewährleistung der geforderten Bewegungsfreiheit nicht ohne bauliche Maßnahmen möglich ist zB: Entfernen der starren Halsrahmen 31.03.2017 /Folie 24

B 2: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längs- und Querrichtung Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen. ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 31.03.2017 /Folie 25

B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung Anbindestände sind mind. so breit und so lang wie in Tabelle B6 gefordert Tiergewicht Standlänge* Kurzstand Mittellangstand Standbreite bis 300 kg 130 cm 160 cm 85 cm bis 400 kg 150 cm 185 cm 100 cm bis 550 kg 165 cm 200 cm 115 cm bis 700 kg 175 cm 210 cm 120 cm über 700 kg 220 cm 125 cm * Gülleroste gelten nicht als Teil der Standlänge 31.03.2017 /Folie 26

B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall In Laufställen stehen für kalbende oder kranke Tiere in ausreichender Anzahl Absonderungsbuchten zur Verfügung Geeignete Abkalbebuchten für mind. 3% des Kuhbestandes Saisonale gehäufte Abkalbungen berücksichtigen Gruppenabkalbebuchten möglich Krankenbuchten oder Krankenstände für mind. 3% des gesamten Rinderbestandes Mind. 1 Absonderungsbucht ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 31.03.2017 /Folie 27

B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall Großzügige Abkalbebuchten 31.03.2017 /Folie 28

B 8: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall In Laufställen sind Möglichkeiten zur Fixierung der Tiere für Zwecke tierärztlicher oder sonstiger Behandlungen vorhanden. Zum Beispiel: Behandlungsstände Einsperrfressgitter Klauenpflegestände Selektionsbuchten usw. Keine ÜF 31.03.2017 /Folie 29

B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall Liegeboxen sind mind. So breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert. Tiergewicht Boxenlänge wandständig gegenständig Boxenbreite bis 300 kg 190 cm 170 cm 85 cm bis 400 kg 210 cm 100 cm bis 550 kg 230 cm 115 cm bis 700 kg 240 cm 220 cm 120 cm über 700 kg 260 cm 125 cm 31.03.2017 /Folie 30

B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall Liegeboxen sind mind. So breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert. ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 31.03.2017 /Folie 31

B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall 31.03.2017 /Folie 32

B 10: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall Fressgänge für Liegeboxen sind für Kühe mind. 320 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 31.03.2017 /Folie 33

B 11: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall Laufgänge für Liegeboxen sind für Kühe mind. 250 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 31.03.2017 /Folie 34

B 11: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall zu enger Laufgang – keine Kompromiss-lösungen! 31.03.2017 /Folie 35

B 15 / B 16: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Kälber Kälber werden nicht in Anbindehaltung gehalten. Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten. Über acht Wochen alte Kälber müssen nicht in Gruppen gehalten werden, wenn - auf dem Betrieb weniger als sechs Kälber gehalten werden, - die Kälber sich bei der Mutter befinden, um von ihr gesäugt zu werden, oder - eine tierärztliche Anordnung vorliegt, dass das betreffende Tier gesundheits- oder verhaltensbedingt in einer Einzelbucht gehalten werden muss, um behandelt werden zu können. 31.03.2017 /Folie 36

B 15 / B 16: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Kälber Großräumige Buchten in der Kälberhaltung 31.03.2017 /Folie 37

C 5 und C 6: Luft, Licht, Lärm Fensterfläche mind. 3% der Stallbodenfläche. (Architekturlichte) ÜF - 2020 Im Tierbereich mind. 8 Std./Tag eine Lichtstärke von 40 Lux (ev. Zeitschaltuhr, Lichtsensor) Keine ÜF Für dauernden und ausreichenden Luftwechsel in geschlossenen Stallungen 31.03.2017 /Folie 38

C 5 und C 6: Luft, Licht, Lärm helle Stallungen mit ausreichend Lichteinfall und Luftwechsel 31.03.2017 /Folie 39

D: Tränke und Fütterung Rinder müssen ständig Zugang zu ausreichend Frischwasser haben Keine ÜF Keine Kompromisse bei Wasserversorgung eingehen! 31.03.2017 /Folie 40

D 7: Tier- Fressplatzverhältnis bei rationierter Fütterung Tier : Fressplatzverhältnis  1:1 bei ad libitum Fütterung Tier : Fressplatzverhältnis  2,5:1 Keine ÜF 31.03.2017 /Folie 41

D 8: Mindestmaße für Fressplätze Tiergewicht * Fressplatzbreite ** bis 150 kg mind. 40 cm/Tier bis 220 kg mind. 45 cm/Tier bis 350 kg mind. 55 cm/Tier bis 500 kg mind. 60 cm/Tier bis 650 kg mind. 65 cm/Tier über 650 kg mind. 75 cm/Tier * im Durchschnitt der Gruppe ** Diese Werte können für den einzelnen Fressplatz bei rationierter Fütterung um bis zu 10% reduziert werden, wenn die gesamte Fressplatzlänge dem Produkt aus der Tierzahl multipliziert mit den Fressplatzbreiten entspricht Keine ÜF 31.03.2017 /Folie 42

E 1 und E 2: Betreuung der Tiere Die Tiere werden von fachkundigen Personen betreut, gepflegt und kontrolliert. Genügend Betreuungspersonal steht zur Verfügung. ÜF 2008 Alle übrigen - keine ÜF 31.03.2017 /Folie 43

F: Eingriffe Werden die Rinder nicht enthornt ist diese Frage in der Checkliste zu streichen. Bei Enthornung erfüllt wenn, der Eingriff von einem Tierarzt nach wirksamer Betäubung durchgeführt wird, oder auch wenn der Eingriff von einer sonstigen sachkundigen Person (z. B. Landwirt) durchgeführt wird, wenn bei bis zu 2 Wochen alten Kälbern ein spezieller Brennstab verwendet wird, oder Kälber nach wirksamer Betäubung mit einem üblichenBrennstab enthornt werden. 31.03.2017 /Folie 44

G: Ganzjährige Haltung im Freien Für jedes Tier steht eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche zur Verfügung. Ungehindertes Liegen für alle Tiere gleichzeitig Zusätzliches Futter, wenn Futterbedarf über Weide nicht gedeckt werden kann Der Energiebedarf der Tiere ist zu decken Befestigter Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen Kranke und verletzte Tiere werden gesondert und geschützt untergebracht. 31.03.2017 /Folie 45

G: Ganzjährige Haltung im Freien unzureichende Befestigung 27.06.2008/Folie 46

G: Ganzjährige Haltung im Freien ausreichende Bodenbeschaffung 27.06.2008/Folie 47

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Für die Diskussion stehen wir gerne zur Verfügung