IfR Halle 2. Tag der Rechtspsychologie NRW Wer braucht wen in der Rechtssprechung? Bonn, 25. September 2010 Aussagepsychologie und deren Bedeutung im Rechtssystem,

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 Präsentation transkript:

IfR Halle 2. Tag der Rechtspsychologie NRW Wer braucht wen in der Rechtssprechung? Bonn, 25. September 2010 Aussagepsychologie und deren Bedeutung im Rechtssystem, speziell im Strafverfahren Dr. Steffen Dauer Psychologischer Psychotherapeut Fachpsychologe für Rechtspsychologie Institut für Rechtspsychologie Halle/Saale

IfR Halle 2 1. Problemstellung Im therapeutischen Einzelkontakt am ….., zu dem ein Video existiert, wurde eindeutig nachgewiesen, dass der Stiefvater Herr K. sexuelle Gewalt gegen das minderjährige schutzbefohlene Kind Daniela K. in Form von vaginalem und anderem Geschlechtsverkehr verübt. Im Verlauf der Sitzung fand Daniela zu dem Stofftier Schnuffi Zutrauen. Schnuffi konnte nun für Daniela antworten. Das Stofftier bestätigte … Mittels sexualtherapeutischer Puppen zeigte ich, was der Vater mit Daniela macht. Schnuffi nickte oder schüttelte den Kopf an Danielas statt. Wer braucht wen in der Rechtssprechung?

IfR Halle 3

4 2. Problemanalyse - Wird die Problematik von den Beteiligten des Verfahrens erkannt? (Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Gericht, Zeugenbeistand, Nebenklage …) - Wird einem ausforschenden/aufdeckenden Verhalten von vermeintlichen Gutachtern entgegengetreten? - Sind die Konsequenzen der Aufdeckungsarbeit oder der Vermischung von therapeutischen Interventionen mit gutachterlicher Diagnostik bei den Nutzern von Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen bekannt?

IfR Halle 5 3. Benötigen Psychologen die Juristen in der Rechtssprechung? These:Psychologen benötigen die Juristen zur Sicherung einer wissenschaftlich-fundierten Begutachtung (z. B. zu Fragen der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen) Beispiel: Runder Tisch gegen Sexuelle Gewalt des BMJ 2010 ۰ Unterarbeitsgruppe Opferschutz im Ermittlungs- und Strafverfahren - Tischvorlage der Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Projekte gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e. V. (BAG FORSA) … Glaubhaftigkeitsbegutachtung hat … eine geringere Treffsicherheit als der Lügendetektor (FEGERT 2008) … wegen des Schweigegebotes bei sexualisierter Gewalt wird die ermutigende Person nicht aber der neutrale Gutachter gebraucht, der auch noch signalisiert, dass der Wahrheitsgehalt sowie suggestive Elemente überprüft werden müssen … …einzelfallorientiertes Vorgehen im Rahmen einer ganzheitlichen Diagnostik ist anzustreben … auch wenn ein solches Vorgehen die Gefahr eines Irrtums birgt.

IfR Halle 6 4. Problemlösung - intensiver Austausch von Forschungsergebnissen in den jeweiligen Fachgebieten erweitert das Verständnis für die Möglichkeiten der Professionen - gegenseitiger Besuch von Fortbildungen vermittelt auch Kenntnisse über unterschiedliche Denkweisen, Themenschwerpunkte, Problemanalysen und Lösungsansätze - das Verständnis für den Anderen erhöht die gegenseitige Akzeptanz der Berufsvertreter - dadurch wird gemeinsames Auftreten bei der Wahrung wichtiger Grundwerte des Rechtssystems und der Ethik im Gutachterwesen möglich

IfR Halle 7 5. Fazit ۰ Juristen und Psychologen brauchen einander im Rechtssystem - der Psychologeals Helfer - der Juristals Wahrer ۰ gelungene Beispiele sind die Urteile des BGH - zur aussagepsychologischen Begutachtung (BGH 1 StR 618(98) - zur psychophysiologischen Aussagebeurteilung(BGH 1 StR 156/98) mit vorangegangenen gutachterlichen Stellungnahmen (Hilfe bei der Beurteilung) und richterlichen Aussagen (Wahrung der Rechtsstaatlichkeit)