Die Pensionskassenlösung der Alten Leipziger

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Die Pensionskassenlösung der Alten Leipziger Präsentation

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Inhalt Übersicht Was ist eine Pensionskasse? So funktioniert die Pensionskasse Rechtliche Grundlagen Vorteile Pensionskasse

Inhalt Übersicht Was ist eine Pensionskasse? So funktioniert die Pensionskasse Rechtliche Grundlagen Vorteile Pensionskasse

Was ist eine Pensionskasse? Grundlagen rechtlich selbstständige Altersversorgungseinrichtung Rechtsform: VVaG oder Versicherungs-AG Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht Anlagevorschriften wie bei Lebensversicherungsunternehmen

Was ist eine Pensionskasse? Grundlagen Pensionskassen gewähren Rechtsanspruch auf Leistungen möglich sind Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistung laufende Rentenzahlungen (Kapitalabfindung möglich) keine PSV-Beitragspflicht

Was ist eine Pensionskasse? Schwerpunkt nachgelagerte Besteuerung nach § 3 Nr. 63 EStG (bei Arbeitgeberfinanzierung und Entgeltumwandlung) ergänzende Möglichkeiten Förderung nach § 10a EStG Pauschalbesteuerung gemäß § 40b EStG (analog Direktversicherung)

Inhalt Übersicht Was ist eine Pensionskasse? So funktioniert die Pensionskasse Rechtliche Grundlagen Vorteile Pensionskasse

So funktioniert die Pensionskasse Arbeitgeberfinanziert Finanzierungsphase Leistungsphase Versicherungsbeiträge Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherungsleistung Arbeitgeber Pensionskasse Pensionskasse

So funktioniert die Pensionskasse Entgeltumwandlung Vereinbarung über Gehaltsumwandlung Finanzierungsphase Leistungsphase Arbeitnehmer Arbeitnehmer Versicherungsleistung Versicherungsbeiträge Arbeitgeber Arbeitgeber Pensionskasse Pensionskasse

Inhalt Übersicht Was ist eine Pensionskasse? So funktioniert die Pensionskasse Rechtliche Grundlagen Vorteile Pensionskasse

Rechtliche Grundlagen - Steuerrecht Beim Arbeitgeber Finanzierungsphase flexibel – gleichbleibende Beiträge nicht notwendig Beiträge sind Betriebsausgaben Leistungsphase keine Auswirkungen

Rechtliche Grundlagen - Steuerrecht Beim Arbeitnehmer Finanzierungsphase Steuerfreie Beiträge bis zu 4% der BBG Beiträge über 4% der BBG sind individuell zu versteuern Riester-Förderung: Beiträge von 525 € bis 2.100 € möglich - auch zusätzlich nach Ausschöpfen der 4% Grenze Pauschalversteuerung von Beiträgen über 4% der BBG möglich (bis max. 1.752 € / 2.148 €)

Rechtliche Grundlagen - Steuerrecht Beim Arbeitnehmer Leistungsphase volle nachgelagerte Besteuerung der Leistungen, soweit sie auf steuerfreien oder geförderten Beiträgen beruhen steuerfreie Kapitalabfindung bzw. ertragsanteilbesteuerte Rente, sofern Leistung aus pauschalversteuerten Beiträgen erzielt wird

Rechtliche Grundlagen - Steuerrecht Fördervarianten § 3 Nr. 63 § 10a Priorität Entgelt- umwandlung (+) § 10a § 40b § 3 Nr. 63 (+) (+) (+) § 40b § 10a § 40b

Rechtliche Grundlagen - Sozialversicherungsrecht Arbeitgeberfinanziert Sozialversicherungspflicht 2002-2008 ab 2009 bis 4 % BBG im Rahmen nein nein von § 3 Nr. 63 EStG im Rahmen von § 40b EStG nein nein Riestergefördert nach § 10a EStG ja ja

Rechtliche Grundlagen - Sozialversicherungsrecht Entgeltumwandlung Sozialversicherungspflicht 2002-2008 ab 2009 bis 4 % der BBG im Rahmen nein ja von § 3 Nr. 63 EStG im Rahmen von § 40b EStG nein ja aus Sonderzahlungen Riestergefördert nach § 10a EStG ja ja

Rechtliche Grundlagen - Arbeitsrecht Mögliche Versorgungszusagen Beitragszusage mit Mindestleistung; definierter Beitrag, Leistung offen, jedoch Untergrenze = Rente aus eingezahlten Beiträgen Beitragsorientierte Leistungszusage; definierter Beitrag, Leistung = Rente aus gebildetem Deckungskapital inklusive Überschüsse

Rechtliche Grundlagen - Arbeitsrecht Für Arbeitnehmer Grundsätzlich wie bei Direktversicherungen Abtretungen, Beleihungen und Verpfändungen sind ausgeschlossen Beitragsfreistellung möglich

Rechtliche Grundlagen - Arbeitsrecht Unverfallbarkeit Arbeitgeberfinanziert Entgeltumwandlung Alter 30 Jahre Zusage 5 Jahre Sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit

Rechtliche Grundlagen - Arbeitsrecht Vorzeitiges Ausscheiden Arbeitgeberfinanziert unverfallbare Anwartschaft der Arbeitnehmer führt die Versicherung privat fort der neue Arbeitgeber zahlt die Beiträge weiter die Versicherung wird beitragsfrei gestellt verfallbare Anwartschaft Verrechnung mit Beitragszahlungen für andere Versicherte

Rechtliche Grundlagen - Arbeitsrecht Vorzeitiges Ausscheiden Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer führt die Versicherung privat fort der neue Arbeitgeber zahlt die Beiträge weiter Übertragung auf den neuen Arbeitgeber, wenn wertgleiche Zusage erteilt wird die Versicherung wird beitragsfrei gestellt die Anwartschaft wird innerhalb der Grenzen des § 3 BetrAVG abgefunden

Rechtliche Grundlagen - Arbeitsrecht Anpassungsprüfung gemäß § 16 BetrAVG Bei Verwendung sämtlicher Überschussanteile ab Rentenbeginn zur Erhöhung der Versicherungsleistung keine Anpassungsprüfung Bei Beitragszusage mit Mindestleistung

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Vorteile Pensionskasse Die Highlights Nutzung aller Fördermöglichkeiten flexible Beiträge keine Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) laufende Rentenzahlung, Kapitalabfindung möglich Arbeitgeber erfüllt Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Pensionskasse gewährt Arbeitnehmer Rechtsanspruch auf Leistung

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