1. Grundlagen des Betrieblichen Rechnungswesens
Begriff des Rechnungswesens Definition: Das betriebliche Rechnungswesen beinhaltet alle Maß-nahmen zur zahlenmäßigen Erfassung, systematischen Aufbereitung und Abbildung wirtschaftlicher Vorgänge innerhalb eines Unternehmens und zwischen einem Unternehmen und seiner Umwelt (Lieferanten, Kunden, Banken, Staat). Es liefert Informationen sowohl über den betrieblichen Prozeß der Leistungserstellung als auch über die finanziellen und leistungsmäßigen Beziehungen des Unternehmens zu seinen Märkten.
Notwendigkeit des Rechnungswesens Instrument der Erfolgsermittlung und der Entscheidungsvorbereitung Externe Rechenschaftslegung Interne Rechenschaftslegung und Entscheidungshilfe
Unterscheidung in-/externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen: Ermittelt die angefallenen Kosten und rechnet sie den Stellen und Produkten zu, die sie verursacht haben. Externes Rechnungswesen: Im wesentlichen die Buchführung und ihr Ergebnis, der Jahresabschluß (Bilanz, einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung).
Bestandteile des Betriebl. Rechnungswesens Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen Geschäfts- und Finanzbuchhaltung Statistik Planung(srechnung) Kosten- und Leistungs-rechnung (Betriebsabrechnung Zeitrechnung Vergleichs-rechnung Planbilanz/Plan-GuV Finanz- u. Liquiditätspläne Plankostenrechnung Stück- und Zeitrechnung Buchführung Jahresabschluß (Bilanz und GuV) Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Soll-Ist-Vergleich Dokumentation der Geschäftsvorfälle nach gesetzlichen Vorschriften Information über Stand und Veränderungen des Kapitals und über den Geschäftserfolg Kostenträgerrechnung Abweichungsanalyse Kalkulation Kurzfristige Erfolgsrech-nung
Externes Rechnungswesen Inhalt: Liefert lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle Ziel: Stichtagsbezogene Ermittlung und Veränderungsausweis des Vermögens und des Kapitals sowie des Geschäftserfolgs (stichtagsbezogene Zeitraumrechnung) Vorgaben: Buchführung und Jahresabschluß müssen sich nach gesetzlichen Vorgaben richten.
Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Buchführungspflicht nach § 238 HGB: Hiernach sind Einzelkaufleute und Gesellschaften verpflichtet, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen. Ergänzende Vorschriften finden sich in § 91 AktG, § 41 GmbHG und § 33 GenG.
Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung: Nach den §§ 238 I HGB und 140f. AO haben Buchführungspflichtige ihre Bücher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu führen und abzuschließen (nur teilweise gesetzlich verankert).
Erfüllungsmerkmale der GoB Befolgung der Grundsätze der Vollständigkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit: lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsvorfälle (üblicherweise Doppelte Buchführung). Verbuchung innerhalb eines systematisch aufgebauten Kontenrahmens keine Buchung ohne Beleg Belegung der Posten des Jahresabschlusses durch Inventur