Gesetzliche Grundlagen Prüfungsordnung und Wegleitung.

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 Präsentation transkript:

Gesetzliche Grundlagen Prüfungsordnung und Wegleitung

Prüfungsordnung eidg. Anerkennung Blindenführhundeinstruktorin/instruktor Grundlage: Bundesgesetz über die Berufsbildung 2002 Zweck: Überprüfung ob alle Teilkompetenzen erworben wurden und die Berufsfähigkeit erreicht ist Wegleitung: In einer Wegleitung werden die nachfolgenden Ausführungen detailliert geregelt Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen

Trägerschaft Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen

Organisation Eine Qualitätssicherungskommission (QSK) ist von der Trägerschaft für die Organisation und Durchführung der Prüfungen beauftragt Ein Pflichtenheft regelt die Aufgaben Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) übt Aufsicht aus Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen

Regelungen 1 In der Prüfungsordnung ist folgendes geregelt: Ausschreibung Anmeldung Zulassung Kosten Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen

Regelungen 2 Durchführung der Prüfung Aufgebot Rücktritt Nichtzulassung und Ausschluss Prüfungsaufsicht Expertinnen und Experten Abschluss- und Notensitzung Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen

Prüfung 1 Prüfungsteile: 1. Selbständige Kontaktaufnahme mit 2 fremden Hunden (praktisch) 2. Arbeit mit schuleigenem IV geprüften, ausgebildeten Führhund (praktisch) 3. Arbeit mit fremdem Junghund (praktisch) 4. Arbeit mit fremdem Hund mit speziellem Schulungsbedarf (praktisch) Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen

Prüfung 2 Prüfungsteile: 5. Projektarbeit (schriftlich und mündlich) 6. Fachwissen (mündlich): Führhundeanwärter (Eignungsabklärung und Information) Einführungslehrgang Betreuung Pensionierung Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen

Prüfung 3 Prüfungsteile: 7. Fachwissen (schriftlich): Ausgebildeter Führhund, Hund mit speziellem Schulungsbedarf, Junghund (Eignungstest), Arbeits- und Trainingsplan, Medizinische Grundlagen, Fütterung und Pflege, Versicherungs- und Verbandswesen, Führhundeanwärter (Eignungsabklärung und Information), Einführungslehrgang, Betreuung, Pensionierung Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen

Beurteilung und Notengebung 1 Durchschnitt aller Noten 4 (genügend; Notenwerte 1-6) QSK entscheidet Zweimalige Wiederholung möglich Eidg. Anerkennung auf Antrag QSK durch BBT Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen

Beurteilung und Notengebung 2 Geschützter Titel: Blindenführhundeinstruktorin/instruktor mit eidg. Anerkennung instructrice/instructeur de chiens-guides d'aveugles reconnu(e) au plan fédéral istruttrice/istruttore di cani guida per ciechi riconosciuta/o a livello federale Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen