Tag der Netzwerke, 31. Jänner 2008, Wien Territoriale Beschäftigungspakte Österreichs Partnerschaften zur regionalen Verknüpfung von Politikbereichen.

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 Präsentation transkript:

Tag der Netzwerke, 31. Jänner 2008, Wien Territoriale Beschäftigungspakte Österreichs Partnerschaften zur regionalen Verknüpfung von Politikbereichen

TEPs... _ basieren auf einem Grundkonsens der beschäftigungspolitischen Zusammenarbeit aller Partnerinnen und Partner _ sind in allen 9 Bundesländern etabliert _ haben bundeslandweite und regionale Koordinationsstellen und eine österreichweite Anlaufstelle

TEPs... _ fördern innovative und beschäftigungswirksame Initiativen _ optimieren das Zusammenspiel zwischen den Ebenen (multi-level governance) _ tragen zur Wirksamkeit, Effizienz und Transparenz in der Arbeitsmarktpolitik bei

Paktpartnerinnen und -partner Land Bundessozialamt Arbeitsmarktservice Arbeiterkammer Wirtschaftskammer Landwirtschaftskammer Regionale Initiativen Gemeinden Industriellenvereinigung ÖGB Landesschulrat Fortbildungseinrichtungen Gender Mainstreaming- ExpertInnen Budget d. Partner mehr als 700 Mill. p.a. gemeinsam möglichkeiten nutzen

Besonderheiten der TEPs (Beispiele) Tirol Burgenland Vorarlberg Salzburg OberösterreichNiederösterreich Steiermark Kärnten Wien RegionalmanagerInnen für Arbeit Monitoring / Evaluierung Synergienutzung EFRE / ESF Umsetzung in OP Phasing Out Offene Partnerschaft Umfassendes Partnerschaft mit Fokus Qualifizieung Gemeinsame vorausschauende Themenbearbeitung Regionale Bündnisse Regionale Beschäftigungspakte

Mehrwert Der Mehrwert der Pakte liegt in einer verbesserten Anpassung von Standardmaßnahmen an lokale Bedürfnisse, einer Verbesserung der erbrachten Politikleistung durch kontinuierlichere und planmäßigere Vorgehensweisen und der Sicherung von Fördermitteln für die Region insbesondere aus EU-Programmen. Huber Peter (2005), Evaluierung ESF , Ziel 3 Österreich. Aktualisierung der Halbzeitbewertung: Schwerpunktanalysen. Schwer- punkt 6: Territoriale Beschäftigungspakte. WIFO, 2005, S. 427.