Umweltleitsätze der Stadtverwaltung Rainer Konerding Fachbereich Wirtschaft Wirtschaftsförderung
E n g a g i e r t für Hannover ... aus dem Leitbild der Verwaltung E n g a g i e r t für Hannover Über den Tellerrand und in die Z u k u n f t s c h a u e n . . . Wir leben nicht nur im Hier und Jetzt. Was wir in Hannover tun, soll nicht anderswo auf der Welt Schäden verursachen. Und gleichzeitig sind wir es künftigen Generationen schuldig, die Stadt so zu entwickeln, dass ihre finanzielle, wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit langfristig gesichert wird und menschenwürdige Arbeits- und Umweltbedingungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner bietet. . . . u m d a n n a u s g l o b a l e r Verantwortung nachhaltig zu handeln!
E n g a g i e r t für Hannover ... aus dem Leitbild der Verwaltung E n g a g i e r t für Hannover Umweltverträgliches Handeln bestimmt unseren Alltag. Ob im Büro oder bei der Arbeit in Einrichtungen, Betrieben, Straßen und Anlagen: Wir denken an die menschliche Gesundheit, an den Schutz der Natur, an die Abfallvermeidung und an Ressourcenschonung bevor wir handeln. Umweltschutz w i r d n i c h t v e r w a l t e t . . . . . . sondern vorgelebt!
Umweltleitsätze der Stadtverwaltung ... vom Leitbild zum Leitsatz: Umweltleitsätze der Stadtverwaltung 1997 beschlossen Selbstverpflichtung kontinuierlicher Verbesserungsprozess Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Abfallvermeidung, Ressourcenschonung Selbstkontrolle PR-Klausel Einwirken auf Dritte
Umweltleitsätze der Stadtverwaltung Selbstverpflichtung Umweltschutz ist eine wichtige Aufgabe der Stadtverwaltung Hannover. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dem Umweltschutz in ihrem Handeln verpflichtet. 1 Umweltschutz wird als eine Führungsaufgabe der Stadtverwaltung anerkannt mit dem Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Umweltschutz zu motivieren und zu schulen. Grundlagen für diese Umweltleitsätze und das Handeln der Ämter und Betriebe im Umweltschutz sind die gesetzlichen Vorgaben (ihre Einhaltung ist Mindeststandard) und die eigenen Regelungen und die eingegangenen Verpflichtungen der Stadt Hannover (z. B. Vermeidung von PVC, Tropenholz und FCKW-haltigen Produkten; Einführung der kommunalen UVP, Beschaffungshandbuch VOL/A der Stadt Hannover, Dienstanweisung „Öffentliches Auftragswesen: Berücksichtigung des Umwelt-schutzes“, Lokale Agenda 21, Kommunales Klimaschutzprogramm, Beitritt zur Charta von Ålborg). Wo es technisch und wirtschaftlich vertretbar ist, werden weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ergriffen. Erläuterungen
Umweltleitsätze der Stadtverwaltung kontinuierlicher Verbesserungsprozess Wir arbeiten darauf hin, die Belange des Umweltschutzes in unserer Stadtverwaltung kontinuierlich zu verbessern. 2
Umweltleitsätze der Stadtverwaltung Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Zu unseren vorrangigen Aufgaben gehört es, Boden, Wasser und Luft zu schützen sowie die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und wiederherzustellen. 3
Umweltleitsätze der Stadtverwaltung Abfallvermeidung, Ressourcenschonung Wir wollen im Rahmen unserer Vorbildfunktion als Stadtverwaltung dazu beitragen, dass die Ziele Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung im Abfall, stoffliche Verwertung unvermeidbarer Abfälle sowie Energie‑ und Wassereinsparung erreicht werden. 4
Umweltleitsätze der Stadtverwaltung Selbstkontrolle In den Dezernaten, Fachbereichen und Betrieben, in denen ein Umweltmanagementsystem besteht, stellen wir durch Selbstkontrolle sicher, dass die angestrebten Ziele verfolgt und die erzielten Ergebnisse kontinuierlich verbessert werden. 5
Umweltleitsätze der Stadtverwaltung PR-Klausel Wir informieren durch unsere Öffentlichkeits- und Pressearbeit über die Umweltauswirkungen unserer Aktivitäten und Maßnahmen. 6
Umweltleitsätze der Stadtverwaltung Einwirken auf Dritte In Bereichen außerhalb der Stadtverwaltung, auf die wir Einfluss nehmen können, wirken wir im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf hin, dass dieselben Umweltschutzziele und ‑standards Anwendung finden, wie sie für uns gelten. 7