Rechtliche Gründungsaspekte

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 Präsentation transkript:

Rechtliche Gründungsaspekte Rechtsanwälte Rechtliche Gründungsaspekte Dr. Adrian Müller-Helle, Dr. Michael Kummermehr Entrepreneurs Club, Zeppelin University, Friedrichshafen, 11. März 2010

Gründungsaspekte Intellectual Property Finanzierung Corporate Steuern

Intellectual Property Technische Schutzrechte Marken, Werktitel, etc. Urheberrechte, Designs Know-how

Technische Schutzrechte Patente PatG/EPÜ Entstehung: Anmeldung und Eintragung Erfindungen dem Gebiet der Technik, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Schutzdauer 20 Jahre Gebrauchsmuster GebrMG „Kleines Patent“ Schutzdauer 10 Jahre

Markenrechte etc. Marken Werktitel Unternehmenskennzeichen Entstehung: Eintragung oder Benutzung und Verkehrsgeltung MarkenG / GMV Verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung: Wortmarke, Bildmarke, Farbmarke, Geruchsmarke, Tastmarke; auch Kombinationen sind möglich Werktitel Entstehung: Benutzung Namen, bes. Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Computerspielen Unternehmenskennzeichen Entstehung: tatsächliche Aufnahme der Benutzung („Erstbenutzerprinzip“) „geschäftliche Bezeichnung“ i.S.d. MarkenG

Urheberrechte UrhG §§ 2 ff. UrhG Literatur Musik Aufführungen Software Bilder etc. Entstehung: Zeitpunkt der Darstellung des Werkes Anmeldung oder Eintragung nicht erforderlich Schutzdauer: Regelmäßig 70 Jahre nach Tod des Urhebers

Designs Geschmacksmuster GeschmacksmusterG /GGV „Kleines Urheberrecht“ Entstehung mit Registereintragung Schutzdauer 25 Jahre

Know-how Kein gesetzlich anerkanntes Schutzrecht Vertrauliche Informationen Absicherung durch Know-how-Übertragungs- und Lizenzverträge

Lizenzen heißt: Nutzungsrechte an geschützten Gütern an Patenten, Marken, Know-how etc. Lizenzgeber/Lizenznehmer Ausschließliche/einfache Lizenzen Räumliche/zeitliche Beschränkung Beschränkung nach Nutzungsarten F&E-Verträge

Finanzierung Eigenkapital Fremdkapital Venture Capital Sicherheiten

Eigenkapital Private Mittel (Gründer, Verwandte, Freunde) Private Einzelinvestoren und Business Angels Mitarbeiterbeteiligung Andere Unternehmen („strategischer Investor“) Beteiligungsgesellschaften (VC)

VC-Kapital: Renditeerwartungen Öffentlich geförderte VC: feste Verzinsung plus gewinnabhängige Beteiligung Private VC: 25 - 50 % p.a.

VC-Kapital: Typische Vertragsbedingungen 1 Garantien Keine unhaltbaren Versprechen abgeben Aussagen über die Zukunft unsicher Beschränkung auf Wissen der Gesellschafter Inhaltliche und zeitliche Beschränkung Rechtsfolgen bei Verletzung Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte Geschäftsordnungen Vetorechte

VC-Kapital: Typische Vertragsbedingungen 2 Milestones Einzahlung in Tranchen Abhängig von Milestones Sorgfältige Formulierung: „sicher“ zu erreichen Verifizierbarkeit, ggf. Beurteilung durch Dritte (nicht: „erfolgreicher“ Abschluss des Pilotprojekts)

Verhandlungen mit Investoren Rechtzeitig mit Suche beginnen Fördermöglichkeiten klären Ausgefeilten Businessplan vorlegen Wettbewerb zwischen Investoren herstellen Vor Abschluss eines LOI Anwalt hinzuziehen Due Diligence intern vorbereiten Sicherheitsreserven für Finanzbedarf und Milestones

Fremdkapital (Bank-)Darlehen Darlehen von Stakeholdern, z.B. Aktionären oder Mitarbeitern, Technologiepartnern, Lieferanten Mezzanine Finanzierungen Partiarisches Darlehen Stille Beteiligung Genussrechte

Sicherheiten Bürgschaften Gesellschafter Dritte, insbes. Ehegatten und Eltern (Haftung für Vermögensverschiebungen) Banken (Bürgschaft auf erstes Anfordern) Notarielle Urkunde mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung Sicherungsabtretungen Grundpfandrechte

Corporate Gesellschaftsform? Gründung GmbH (Standard-)Verträge Human Ressources

Gesellschaftsform GmbH Stammkapital: 25.000 €, davon 12.500 € gleich einzahlen Möglichkeit der „UG (haftungsbeschränkt)“ Geschlossener Gesellschafterkreis Notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung Gestaltbares Innenverhältnis

Gesellschaftsform GmbH & Co. KG Personengesellschaft Zwei Gesellschafter Komplementär: GmbH Kommanditisten: Gründer Problem der „Verzahnung“ Moderne Lösung: Einheitsgesellschaft Notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung vermeidbar Gestaltbares Innenverhältnis

Gesellschaftsform AG Grundkapital: 50.000 €, davon 12.500 € gleich einzahlen Hohe Reputation Rigide Binnenstruktur aufwändiges Handling extrem haftungsträchtig Ratschlag: erst GmbH gründen bei Börsengang: Umwandlung in AG

Gründung GmbH Beurkundung Gesellschaftsvertrag GmbH i.G. Eröffnung Bankkonto (teilweise auch vor Beurkundung) Anmeldung zum Handelsregister Versicherung, dass 12.500 € eingezahlt worden sind Sachgründung offenlegen Eintragung ins Handelsregister Erst danach Geschäftsaufnahme Problem der verdeckten Gewinnausschüttung

GmbH-Gesellschaftsvertrag Unternehmensgegenstand Gesellschafterbeschlüsse Welche Mehrheit? Abstufung für „wesentliche“ Geschäfte Kreis der Gesellschafter Vinkulierung Vorkaufsrecht Einziehung Abfindung bei Ausscheiden Ertragswertverfahren Liquiditätsschonung

Eintragung in das Handelsregister Öffentlicher Glaube Positive Publizität Negative Publizität Nur sehr eingeschränkt für Gesellschafterliste Problem: gutgläubiger Erwerb von Gesellschaftsanteilen Veräußerungsketten können betroffen sein Aber Gesellschafterrechte werden gemäß Liste ausgeübt

(Standard-)Verträge Üblicherweise gibt es wenige Standardgeschäftsvorfälle Beispiel: Tätigwerden als Auftragnehmer Auftraggeber Hierfür professionelle AGB vorhalten Einmal Aufwand, aber vielfacher Nutzen Präventiv Rechtsstreitigkeiten vermeiden AGB der Gegenseite ausschalten („battle of forms“) Bei Abweichungen gilt Gesetzesrecht

Human Ressources Geschäftsführeranstellungsverträge Erforderlich für Zahlungen, insb. an geschäftsführende Gesellschafter Sonstige Anstellungsverträge Mitarbeiterbeteiligung Gesellschafterstellung – nur in AG unproblematisch Ansonsten: variable Vergütung Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz 10 Arbeitnehmer

Steuern Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Trennungsprinzip Transparenzprinzip

Besteuerung Kapitalgesellschaft - System Trennungsprinzip Kapitalgesellschaften ist selbst steuerpflichtig Trennung Gewinn der Kapitalgesellschaft Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Geschäftsführergehalt wird als Betriebsaufwand vom Gewinn abgezogen Einkünfte des Gesellschafters Gewinnausschüttungen (Dividenden) unterliegen Einkommensteuer Kapitalertragsteuer wird angerechnet

Besteuerung Personengesellschaft - System Transparenzprinzip Personengesellschaft ist selbst kein Steuersubjekt = transparent Gewinn oder Verlust wird auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und auf die Mitunternehmer verteilt Einkommensteuerpflichtig sind ausschließlich die an der Personengesellschaft beteiligten natürlichen Personen (Mitunternehmer)

Besteuerung Kapitalgesellschaft - Höhe Der Körperschaftsteuersatz wurde von 25 % auf 15 % herabgesetzt. Ab 2009 unterliegen an den Gesellschafter ausgeschüttete Gewinne der Abgeltungssteuer von 25 %. Steuerbelastung unter 30 % liegt Deutsche Kapitalgesellschaft international wettbewerbsfähig

Besteuerung Personalgesellschaft - Höhe Spitzensteuersatz von 45 % Bei Spitzensteuersatz: Gesamtbelastung durchschnittlich 47,44 % um 17,62 % höher als bei der Kapitalgesellschaft

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