Neue Bedingungen in Verträgen für Early Stage Investments - juristische Standardterms - Dr. Walter R. Henle, LL.M. Dr. Jörg Wössner "Early Stage VC in der Konsolidierung" BVK Sitzung der Fachgruppe Early Stage 10. Oktober 2001, Berlin
Zentrale Klauseln im VC-Beteiligungsvertrag Verwässerungsschutz Liquidationspräferenz Mitverkaufsrecht/Mitverkaufspflicht ("Exit") Erfordernis der Anpassung an aktuelle Marktbedingungen
Verwässerungsschutz (1) Zweck: Schutz vor wirtschaftlicher Verwässerung durch künftige Finanzierungsrunden durch Ausgabe zusätzlicher Aktien an die Investoren
Verwässerungsschutz (2) Gestaltungsmöglichkeiten: Berechnung der Anzahl der zusätzlich auszugebenden Aktien (AG) bzw. der Größe des Geschäftsanteils (GmbH) "Full Ratchet": Gesamtinvestment auf der Basis der niedrigeren Bewertung "Weighted Average": Berücksichtigung des Volumens der Finanzierungsrunden
Verwässerungsschutz (3) Durchführung: Verschaffung der zusätzlich auszugebenden Aktien (Geschäftsanteile) durch: Kompensierende Kapitalerhöhung bisheriger Standard/Beispiele Schwächen bei sehr niedriger Bewertung Aktienübertragung durch Gründer "Kombinationslösung" Wahlrecht der Investoren Beispiel Nachteil und Gefahr: Anteilsbesitz der Gründer/des Managements kann sehr niedrig werden
Verwässerungsschutz (4) Vertragliche Umsetzung: AG/GmbH: Regelung meist im Beteiligungsvertrag, nicht in der Satzung Kompensierende Kapitalerhöhung durch Stimmbindungsvereinbarung (AG und GmbH) Anteilsübertragungspflicht der Gründer bedarf notarieller Form bei GmbH (§15 IV GmbHG)
Liquidationspräferenz (1) Zweck: Bevorzugte Verteilung eines Liquidationserlöses an die Investoren Erweiterung auf Trade Sale/Veräußerungserlös
Liquidationspräferenz (2) Gestaltungsmöglichkeiten: Vorabauszahlung der Investitionssumme an die Investoren (Standard) Variante: Vorabauszahlung der Investitionssumme zuzüglich IRR-bezogene Verzinsung an die Investoren (in Deutschland unüblich) Variante: "Cap"-Regelungen
Liquidationspräferenz (3) AG: Liquidationspräferenz in der Satzung (Schaffung von Vorzugsaktien erforderlich), § 271 Abs. 2 AktG Regelung des Vorzugs aus dem Veräußerungserlös im Beteiligungsvertrag GmbH: Regelung im Beteiligungsvertrag
Mitverkaufsrecht / Mitverkaufspflicht (Exit) (1) Mitverkaufsrecht der Investoren (Co-Sale-Right) Zweck: Exit-Recht der Investoren bei Anteilsveräußerung durch Gründer Andienungspflicht Mitveräußerungsrecht mit den Varianten: vollständige Mit-veräußerung/teilweise (pro rata) Mitveräußerung Absicherung durch Vinkulierung der Aktien/Geschäftsanteile
Mitverkaufsrecht / Mitverkaufspflicht (Exit) (2) Mitverkaufspflicht der Gründer (Take-Along-Right) Grundgedanke: Mitverkaufspflicht der Gründer bei Anteilsveräußerung durch Investoren Übliche Voraussetzungen: Ausscheiden einer "key person" aus der Gesellschaft, kein IPO nach absehbarer Zeit oder qualifizierte Mehrheit der Aktionäre stimmt für Vertrag
Mitverkaufsrecht / Mitverkaufspflicht (Exit) (3) AG und GmbH: Üblicherweise im Beteiligungsvertrag/ Aktionärsvereinbarung bei GmbH: Erfordernis der notariellen Form (§15 IV GmbHG) bei AG: formfrei möglich
Dr. Walter R. Henle Dr. Jörg Wössner Baker & McKenzie Theatinerstrasse 23 80333 München Tel.: 089 - 55 23 8-0 / Fax: 089 - 55 23 8-1 99 www.bakernet.com