Massnahmen gegen die häusliche Gewalt im Kanton Aargau Adrienne Marti lic.iur. RA., Sozialpädagogin Geschäftsführerin.

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 Präsentation transkript:

Massnahmen gegen die häusliche Gewalt im Kanton Aargau Adrienne Marti lic.iur. RA., Sozialpädagogin Geschäftsführerin

Massnahmenpaket des Kantons Aargau Institutionen Gesetzliche Grundlagen Umsetzung Mittel

Gesetzliche Grundlagen Bund StGB (Offizialisierung von Delikten) Persönlichkeitsschutz Art. 28b ZGB ZGB Kinderschutz OHG Kanton Aargau Wegweisung §34 PolG Gesetz über die Massnahmen gegen die häusliche Gewalt SPG §41a/PolG §51 II

Umsetzung und Mittel per 1. Juli 2009 öffentliche und private Trägerschaften Rahmenverträge/Aufträge bis Juni 2011 Evaluation

Ziele der Massnahmen Unmittelbare Intervention Mittel/langfristige Betreuung/Beratung Prävention Einstellungsveränderung Professionalisierung

Ziel Intervention Polizei AHG (Ansprache, Beratung, Anamnese, Triage) Kinderschutz

Ziel Betreuung/Beratung Opferhilfestelle BHG Frauenhaus Beratungsstelle Gewaltfrei Kinderschutzgruppen Aarau/Baden Schulpsychologischer Dienst Jugendpsychologischer Dienst Notfallplätze andere Institutionen (SD, VB, JEFB, etc.)

Weitere Ziele Prävention Einstellungsveränderung Professionalisierung

Institutionen siehe Zusammenstellung