Kindes- und Erwachsenen- schutzbehörde (KESB) des Familiengerichts Aarau Aufgaben / Abläufe / Kompetenzen
Einleitung, Instruktion, Überwachung und Sicherstellung der erforderlichen Abklärungen Sichten der eingegangen Meldungen und Anträge Beurteilung des Gefährdungspotenzials
Entscheid: Durchführung eigener Abklärungen (Augenschein, Befragungen) Entscheid: Erteilung + Instruktion Abklärungsaufträge an Dritte / Gutachten Beurteilung der eingegangen Abklärungsergebnisse
Beurteilung des Gefährdungspotentials Eigene Abklärungen Anhörung der Betroffenen, sofern notwendige Zeit dazu vorhanden Entscheid / Verfügung von Sofortmassnahmen
Durchführung von Erstgesprächen + Anhörungen Kontaktaufnahme, Erstgespräche und Anhörungen mit betroffenen Personen Gewährung rechtliches Gehör > Anhörung der Betroffenen vor Entscheidfällung
Entscheidfindung und Verfügung von Massnahmen Aufgrund der vorliegenden Fakten Entscheidfindung und Verfügung der behördlichen Massnahmen Welche Massnahmen sind notwendig, angemessen und verhältnismässig
Ernennung der Mandatsträgerin/ des Mandatsträgers Formulierung der konkreten massgeschneiderten Aufgaben der Mandatsträgerin/ des Mandatsträgers Festlegung Frist der Berichterstattung
Festlegung der Mandatsträgersentschädigung Festlegung der Kostennoten
Entscheidfindung und Verfügung von FU Durchführung von Verhandlungen bei Verlängerung von ärztlich angeordneten FU vor Ort Entscheid und Verfügung von Verlängerung des FU Entscheid/ Genehmigung von stationären und ambulanten Nachsorgemassnahmen nach FU
Bearbeiten von Massnahmen von Gesetzes wegen Hinterlegung und Herausgabe von Patientenverfügungen Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen Überprüfung der Eignung vorsorgebeauftragter Personen und deren Instruktion Überprüfung und Genehmigung bewegungseinschränkender Massnahmen
Überprüfung der Eignung von Mandatsträgerin/Mandatsträger bei betroffenen schutzbedürftigen Personen die unter altem Recht unter erstreckte elterliche Sorge gestellt wurden. Überprüfung und Beurteilung der unter altem Recht verfügten Massnahmen > Überführung ins neue Recht
Genehmigung zustimmungspflichtiger Geschäfte Genehmigung aller zustimmungspflichtiger Geschäfte gemäss Art. 416 ZGB
Instruktion und Beratung Aufsicht und Controlling Instruktion und Beratung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger Aufsicht und Controlling über die verfügten laufenden Massnahmen Abklärungen/ Entscheid zu Beschwerden gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
Weitere Aufgaben Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und Behörden Pikettdienst gesamtkantonal
Besondere Herausforderungen Echte Interdisziplinarität der Fachbehörde erfordert klare Ablaufprozesse und klare Strukturen betreffs Aufgaben und Kompetenzen Kommunikation / Umgang mit betroffenen Schutzbedürftigen ist Neuland für Gerichtswesen