Akquisepotenzial Arbeitnehmer 2010/2011
Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt voraussichtlich 2011 Handelsblatt vom 8. März 2010 Besserverdiener werden 2011 bei den Sozialabgaben entlastet Absurde Folge der Krise: Weil 2009 die Löhne erstmals gesunken sind, sinkt 2011 die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind. Hintergrund: Die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt. Laut Statistischem Bundesamt sind die Bruttolöhne letztes Jahr erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik um 0,4% gesunken! Dadurch könnte die Grenze auf 49.500 EUR sinken.
Garantiertes Potenzial im Arbeitnehmergeschäft Deswegen glauben wir: „Delle“ durch Einführung 3-Jahresregel ca. 56.200 Personen Nettozugang zur PKV* 2005: 113.200 Personen 2006: 116.100 Personen 2007: 59.900 Personen 3 Jahre später: Diese Personen kommen jetzt für eine KV-Voll infrage !? Was bedeutet das für Sie? • SIGNAL Krankenversicherung hat Marktanteil von ca. 5,5% • von den 56.200 wären das ca. 3.000 Personen • bei durchschnittlich 400 € MoB entspricht das 1,2 Mio. WS • und das bedeutet ca. 6 Mio. € Provision * Quelle: PKV Verband
„3-Jahresregel“ [§ 6 SGB V – Versicherungsfreiheit] Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in den Jahren . . . 2007 2010 2009 2008 48.150 € 48.600 € 49.950 € 47.700 € 2011 49.500 € ? Arbeitnehmer wird versicherungsfrei, wenn tatsächliches regelmäßiges Arbeitsentgelt lag 2010, 2009 und 2008 über den jeweiligen Entgeltgrenzen und liegt 2011 ebenfalls über 49.950 EUR. • sein tatsächliches regelmäßiges Arbeitsentgelt • in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren • über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze lag
Welche Arbeitnehmer kommen infrage? Wann? … die im Laufe des Jahres 2007 mit ihrem Monatsgehalt erstmals oberhalb der monatlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz: Grenze) verdient haben, aber insgesamt noch unter 47.700 EUR lagen … zum 1.1.2011 Beispiel: - Gehalt ab 1.1.2007: 3.800 € - Gehalt ab 1.7.2007: 4.100 € Gesamtgehalt 2007: 47.400 € Gehalt lag 2008, 2009 und 2010 über der im jeweiligen Jahr gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Welche Arbeitnehmer kommen infrage? Wann? … die seit mehr als 3 Kalenderjahren (2007 und früher) über den Grenzen verdienten und jetzt freiwilliges GKV-Mitglied sind … in 2010 nach Ende des übernächsten Kalendermonats Beispiel: - Gehalt seit 1.1.2005: 5.000 € Gesamtgehalt 2005: 60.000 € seit 2008 freiwilliges GKV-Mitglied
Welche Arbeitnehmer kommen infrage? Wann? … die im Ausland als Arbeitnehmer über den Grenzen verdienten und jetzt in D ebenfalls darüber verdienen (im Ausland erzieltes Arbeitsentgelt wird bei der 3-Jahresregel berücksichtigt!) … sofort zu Beginn der Aufnahme der Beschäftigung in D Beispiel: Grenzgänger mit Arbeitgeber in der Schweiz Gehalt seit 2005: 7.200 CHF (= 5.040 €) Umrechnungskurs: 1 CHF = 0,7 EUR Wechselt zum 1.7.2010 zu einem Arbeitgeber in Deutschland Gehalt ab 1.7.2010: 6.000 EUR
Welche Arbeitnehmer kommen infrage? Wann? … die vorher als Beamte/ Richter/ Soldaten mindestens 3 Kalenderjahre über der Grenze verdient haben und jetzt als Arbeitnehmer ebenfalls darüber verdienen … sofort zu Beginn der Aufnahme der Beschäftigung beim neuen Arbeitgeber Beispiel: Beamteter Oberstleutnant (A14) seit 8 Jahren bei der Bundeswehr mit 4.600 EUR Wechselt zum 1.9.2010 als Angestellter in ein privates Unternehmen Gehalt ab 1.9.2010: 6.200 EUR
SIGNAL IDUNA Tipp Problem: Wie viele Jahre liegt Arbeitnehmer über der Pflichtgrenze? • Fragen, ob Mitglied freiwillig oder pflichtversichert ist. Beim Arbeitgeber erkundigen, wie lange Gehalt über Pflichtgrenze liegt. • Freiwilliges Mitglied = sofortige Kündigung (2-Monatsfrist) Achtung: Wahltarife schließen für 3 Jahre Wechsel aus! !
Tipp zur „3-Jahresregel“ Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder über die Beendigung der Versicherungspflicht und die Austrittsmöglichkeit zu unterrichten. Es gibt eine 2-Wochen-Frist nach Mitteilung der Krankenkasse zur Austrittserklärung. Bei Unterlassung: Schweigen = freiwillige Weiterversicherung Unser Tipp: Austritt auf jeden Fall zum Jahresende erklären, da die Mitteilung der Kasse oft unterbleibt!
Welchen Tarif bieten Sie betroffenen Arbeitnehmern an? Beiträge für 37-jährige(n) Arbeitnehmer(in), inklusive VZ, EKTG 43/100 und PVN Monatsbeitrag gesamt Beitrag abzgl. AG-Zuschuss monatliche Rückerstattung Effektivbeitrag EXKLUSIV 0 495,34 € (m) 577,79 € (w) 247,68 € (m) 303,57 € (w) 97,25 € (m) 114,40 € (w) 150,43 € (m) 189,17 € (w) EXKLUSIV 1 447,68 € (m) 536,52 € (w) 223,85 € (m) 268,27 € (w) 86,42 € (m) 105,02 € (w) 137,43 € (m) 163,25 € (w) EXKLUSIV-PLUS 0 556,08 € (m) 621,71 € (w) 281,86 € (m) 350,49 € (w) 111,05 € (m) 125,06 € (w) 95,81€ (m) 150,43 € (w) EXKLUSIV-PLUS 1 521,00 € (m) 597,79 € (w) 260,51 € (m) 323,57 € (w) 103,08 € (m) 118,94 € (w) 82,43 € (m) 129,63 € (w) Zum Vergleich GKV-Beitrag 641,25 € (m) 641,25 € (w) 379,69 € (m) 379,69 € (w) 0 € (m) 0 € (w)
(Monatsbeiträge inkl. Pflege 2,2%) Arbeitnehmer zahlen in der GKV 641 € Rechenweg 3.750 € x 7,0% = 262,50 € 3.750 € x 0,9% = 33,75 € 3.750 € x 1,95% : 2 = 36,56 € 3.750 € x 0,25% = 9,38 € Arbeitnehmer: 342,19 € Arbeitgeber: 299,06 € 600 € 299 € Höchst- beitrag AG 500 € 400 € 300 € 342 € Höchst- beitrag AN plus ggf. maximal 37,50 € Zusatzbeitrag, damit Arbeitnehmeranteil ca. 380 € 200 € 100 € (Monatsbeiträge inkl. Pflege 2,2%)
(anteiliger) Gesundheitsbonus (anteiliger) Verhaltensbonus 3-fach profitieren – bereits im Beginnjahr (anteilige) BRE maximal 3 Monatsbeiträge 1 insgesamt bis zu 2.500 EUR und mehr im Jahr möglich ** **) je nach Eintrittsalter und Geschlecht + 2 (anteiliger) Gesundheitsbonus maximal 900 EUR + 3 (anteiliger) Verhaltensbonus maximal 200 EUR * *) gilt nur für Beginnjahr; ab 3. Kalenderjahr 300 EUR möglich
falls Beginn unterjährig, entsprechend anteilig Kunden profitieren 3-fach EXKLUSIV-PLUS falls Beginn unterjährig, entsprechend anteilig Beispiel für 37jährigen Mann: Monatsbeitrag: 444 € (ohne VZ) Beginn: 1.1.2010 • BRE: 1.332 € • Gesundheitsbonus: + 900 € • Verhaltensbonus: + 200 € Auszahlung 2011: = 2.432 €
Effektivbeiträge für EXKLUSIV-PLUS (Angestellte) Beispiel für 37jährigen Mann KV-Beitrag inkl. VZ, EKTG 43/100, PPV Beispiel für 37jährige Frau KV-Beitrag inkl. VZ, EKTG 43/100, PPV EXKLUSIV- PLUS 0 Beitrag Rechenweg für die Frau: Gesamtbeitrag 625 € Abzüglich • Arbeitgeberanteil: 274 € • Beitragsrückerstattung: 125 € • Gesundheitsbonus: 75 € • Verhaltensbonus: 25 € Effektivbeitrag: 126 € Rechenweg für den Mann: Gesamtbeitrag 556 € Abzüglich • Arbeitgeberanteil: 274 € • Beitragsrückerstattung: 111 € • Gesundheitsbonus: 75 € • Verhaltensbonus: 25 € Effektivbeitrag: 71 € EXKLUSIV-PLUS 0 Beitrag Effektiv- beitrag bei Leistungs- freiheit 625 € Gesamt- beitrag Effektiv- beitrag bei Leistungs- freiheit 556 € Gesamt- beitrag 126 EUR 71 € gerundete Beiträge
Beitragsrückerstattung Vergleich der Effektivbeiträge Mann, 37 Jahre, Arbeitnehmer START 259,59 EUR 129,78 EUR 43,67 EUR 0 EUR 86,14 EUR EXKLUSIV-PLUS 0 556,08 EUR 274,22 EUR 111,05 EUR 75,00 EUR 25,00 EUR 70,81 EUR Gesamtbeitrag * Arbeitgeberzuschuss Beitragsrückerstattung Gesundheitsbonus Verhaltensbonus Effektivbeitrag * Tarifbeitrag inklusive 10% VZ, PVN und EKTG 43/100
Vergleich der Effektivbeiträge Mann, 37 Jahre, Arbeitnehmer START 174,67 € + 17,47 € + 44,00 € = 236,14 € + 23,45 € = 259,59 € ./. 118,06 € ./. 11,72 € = 129,81 € ./. 43,67 € entfällt = 86,14 € EXKLUSIV-PLUS 0 444,21 € + 44,42 € + 44,00 € = 532,63 € + 23,45 € = 556,08 € ./. 262,50 € ./. 11,72 € = 281,86 € ./. 111,05 € ./. 75,00 € ./. 25,00 € = 70,81 € Tarifbeitrag privat + Vorsorgezuschlag (10%) + EKTG 43/100 = KV-Gesamtbeitrag PVN = Gesamtbeitrag ./. AG-Anteil KV ./. AG-Anteil PPV = Zahlbeitrag ./. 3 MoB BRE (monatlich) ./. Gesundheitsbonus (900 €/12) ./. Verhaltensbonus (300 €/12) = Effektivbeitrag
Hohe Rückerstattung bereits nach 1 leistungsfreien Jahr EXKLUSIV-PLUS 0 BRE (3 MoB ohne VZ) 1.332,60 € + Gesundheitsbonus + 900,00 € + Verhaltensbonus + 200,00 € = Gesamterstattung = 2.432,60 € Grundsatz: Bis zu einer Höhe von 1.332,60 + 900,00 = 2.232,60 € lohnt sich das Einreichen von Rechnungen nicht! Mann, EA 37, leistungsfrei in der Vorversicherung
EXKLUSIV-PLUS 0 mit höchster Rückerstattung Tarifvergleich von Vollversicherungen in der Beratungssoftware „KVpro“: EXKLUSIV-PLUS 0 unter allen Versicherern der Tarif mit den höchsten Rückerstattungen. Und dabei ist der Verhaltensbonus noch nicht berücksichtigt! Beispiel für einen 37jährigen Büroangestellten (siehe nächste Folie) Vergleichskriterien: SB bis 1.000 € 1-Bettzimmer Zahnbehandlung und -ersatz mind. 80 % (Im Vergleich: 76 Tarifkombinationen von 39 Versicherern)
EXKLUSIV-PLUS 0 mit höchster Rückerstattung Der EXKLUSIV-PLUS 0 bietet sowohl nach 1, 2 und 3 leistungsfreien Jahren die höchste Rückerstattung (BRE und Gesundheitsbonus, siehe Pfeile). Abzüglich AG-Zuschuss, BRE, Gesundheits- und Verhaltensbonus hat der EXKLUSIV-PLUS 0 den niedrigsten Effektivbeitrag:
Effektivrechner: Effektivbeiträge ermitteln Marktführend bei Leistungsfreiheit. Testen Sie den Effektivrechner und vergleichen Sie selbst. www.si-vp.de
SIGNAL Kranken hat für Arbeitnehmer das optimale Angebot Uwe A. Meike B. Florian Julia höchste Rückerstattung dadurch sehr niedriger Effektivbeitrag mit exklusiven Leistungen Höchst-Arbeitgeberzuschuss KV: 262,50 € • PPV: 36,56 € kein Selbstbehalt insbesondere Familien profitieren vom: Bürgerentlastungsgesetz SIGNAL IDUNA privat versichern: direkt oder über Optionstarif
Bekenntnis zur PKV - auch zur KV-Voll Der Koalitionsvertrag Zitat: „Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein.“
Änderung frühestens zum 1.1.2011 Damit wären dann zwei Konstellationen möglich: 1) Wiederherstellung des alten Rechtsstandes (vor 2.2.2007), d.h. auch Berufseinsteiger mit Entgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze werden sofort versicherungsfrei o d e r 2) Komplette Neuregelung
Was ist mit höherverdienenden Arbeitnehmern, die die 3-Jahresregel noch nicht erfüllt haben? ► Tarif flexSI hohe Flexibilität gegen einen geringen Beitrag ► Tarif OSG 2V Option mit vollwertigem stationären Versicherungsschutz; Zeitschrift €uro hat ihn mit „sehr gut“ ausgezeichnet
Antragsaufnahme und Policierung Wichtig *** Wichtig *** Wichtig *** Wichtig *** Wichtig *** Wichtig *** Wichtig *** Wichtig Ab Juli möglich : Antragsaufnahme und Policierung zum 1.1.2011 mit derzeit gültigen Beiträgen Dies gilt für nur für … • Produktlinie „privat“ (komplett) • PVN • EKTG und • PflegeSchutz-Programm Im Einzelfall kann eine Policierung bereits im Juni erfolgen.
Grundsätzliches Alter Beitrag = Beitrag vor BAP 1.1.2011 Neuer Beitrag = Beitrag nach BAP 1.1.2011
Wie erfolgt die Antragsaufnahme zum 1. Januar 2011? a) Papierantrag KV-Voll (alter Beitrag) Versicherungsbeginn 1.1.2011 PPV (alter Beitrag) Achtung: Ab 1.1.2011 ist Ihr Kunde „technisch“ 1 Jahr älter (Eintrittsalter = Versicherungsbeginnjahr ./. Geburtsjahr). Im Antrag den jetzigen Beitrag mit dem heutigen Eintrittsalter +1 eintragen.
Wie erfolgt die Antragsaufnahme zum 1. Januar 2011? a) Papierantrag – Wie kommen Sie an die VVG-Infos? • ab Ende Juni/ Anfang Juli über die BSW oder • ab sofort Papierbroschüre (Formular 1325008) plus Kostenergänzung aus dem Internet: www.si-vp.de >> Formularcenter >> Informationsbroschüren
Wie erfolgt die Antragsaufnahme zum 1. Januar 2011? b) BSW (Versicherungsbeginne 1.1.2011 ab Ende Juni/ Anfang Juli möglich) KV-Voll (alter Beitrag) Versicherungsbeginn 1.1.2011 PPV (alter Beitrag) Antrag wird mit „alten“ Beiträgen policiert. Das löst die sofortige Provision (bzw. Courtage) / Wertung aus. Hinweis in der Police auf BAP.
Günstiges Eintrittsalter 2010 für Beginn 1.1.2011 sichern! (Große Anwartschaftslösung) KV-Voll Versicherungsbeginn 1.12.2010 (große AWV) Provision und Wertung für große AWV. Differenz bei Aktivierung. PPV Achtung: Nicht AWV-Beiträge sondern aktive Beiträge zum 1.12. eintragen! Im Antrag unter Sondervereinbarung eintragen: „Versicherungsbeginn 01.12.2010 für die KV als große Anwartschaft – Aktivierung zum 01.01.2011; Versicherungsbeginn für die PPV 01.01.2011 zum dann gültigen PPV-Beitrag.“
Neue Empfangsbestätigung für KV-Voll Antrag 1101207 Mai10 Für den vorstehend beantragten Versicherungsschutz habe ich das Merkblatt zur Datenverarbeitung, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs.1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung in der zum Zeitpunkt der Beantragung des Versicherungsschutzes gültigen Fassung vor Antragstellung in Textform erhalten. _____________________ _______________________ Unterschrift des Antragstellers Unterschriften der gesetzlichen Vertreter, wenn der Antragsteller minderjährig ist.