Konzeption: Besonderes Gutachten (VSO-F: § 15/2) Rechtliche Grundlage: VSO-F § 15/2 Aushändigung mit dem Zwischenzeugnis der 9. Kl. Empfehlung für den.

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Konzeption: Besonderes Gutachten (VSO-F: § 15/2) Rechtliche Grundlage: VSO-F § 15/2 Aushändigung mit dem Zwischenzeugnis der 9. Kl. Empfehlung für den Berufsschulbesuch Erstellung im Benehmen mit dem Berufsberater Aufgabe des Gutachtens beruflicher Eingliederungsvorschlag Dokumentation des Förderbedarfs für die Berufsschule

Konzeption: Besonderes Gutachten (VSO-F: § 15/2) Entstehungshintergrund der Arbeitshilfen Reform des Arbeitsförderungsgesetzes ( ) Nachweis der besonderen Förderungswürdigkeit Notwendigkeit der präzisen Aufdeckung des sonderpäda- gogischen Förderbedarfs Weitergabe an den Berufsberater und den Psych. Dienst Änderung der Gutachtenerstellung: Ganzheitlichkeit, Kontinuität, Ökonomie

Konzeption: Besonderes Gutachten (VSO-F: § 15/2) Gründe für eine neue, einheitliche Gutachtenkonzeption Einheitlichkeit erleichtert die Orientierung und Informations- entnahme Qualitätssicherung Unzufriedenheit von Vertretern der Berufsschule mit Gutach- ten, in denen die Schüler ausschließlich durch Ankreuzen eingeschätzt werden

Konzeption: Besondere Gutachten (VSO-F: § 15/2) Leitgedanken der neuen Konzeption Ganzheitlichkeit: Berücksichtigung aller für den beruflichen Eingliederungs- prozess wesentlichen Bereiche der Persönlichkeit des Schülers Herstellung von Zusammenhängen zwischen Einzelinfor- mationen Ziel: Gesamteindruck von der Persönlichkeit d. Schülers

Konzeption: Besonderes Gutachten (VSO-F: § 15/2) Ökonomie: übersichtliche Gliederung des Gutachtenformulars Prinzip: Einschätzung durch Ankreuzen, wo möglich, Beschreibung durch Text, wo nötig Leitgedanken der neuen Konzeption Integration der Erkenntnisse einer zunehmend praxisorien- tierten Gestaltung der Berufswahlvorbereitung in den SDW-Klassen

Konzeption: Besonderes Gutachten (VSO-F: § 15/2) Struktur des Gutachtens Person: außerschulische Lebenswirklichkeit Leistungen Schlüsselqualifikationen Berufs(wahl)vorbereitung Zusammenfassende Beurteilung: Erfüllung der rechtlichen Grundlagen