Aufnahmekonzepte für Flüchtlinge in Deutschland und der EU

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 Präsentation transkript:

Aufnahmekonzepte für Flüchtlinge in Deutschland und der EU Andrea Kothen, 11.02.2011

Flüchtlingsaufnahme in Deutschland 13.000 Ungarnflüchtlinge (1956) 35.000 vietnam. Boatpeople (ab1979) 330.000 bosnische Flüchtlinge (ab1992) 15.000 Kosovo-Flüchtlinge (1999) 212.000 jüdische Kontingentfl. (ab1990) 2.500 Irak-Flüchtlinge (2009/2010) 102 nordafrik. Flüchtl. aus Malta (2010) 50 Iranflüchtlinge aus der Türkei (2010/2011)

aktuelle Aufnahmekonzepte Resettlement = Neuansiedlung Schutzbedürftiger aus Drittstaaten in aufnahmebereiten Staaten iranische Flüchtlinge aus der Türkei Iraker/innen aus Syrien + Jordanien Relocation = Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU Somalier/Eritreer aus Malta „Vorübergehender Schutz“ = Europäisches Aufnahmeverfahren im Falle eines „Massenzustroms“ noch nie angewendet vergleichbar der Aufnahmeaktion Kosovo 1999 Aufnahme von Jüdinnen + Juden = Aufnahme aus den ehem. Staaten der Sowjetunion bzw. von jüdischen Opfern des NS

Aufnahme von Jüdinnen und Juden Rechtsgrundlage: Bund-Länder-Vereinbarung, § 23 II AufenthG Ziel: Wiederbelebung jüdischer Gemeinden in Deutschland + Solidarität für die osteuropäischen Juden nach dem Umbruch. Rechtsfolgen: NE (AE für Familie) Wohnortzuweisung SGB II Arbeitserlaubnis Bedingungen: jüdische Herkunft + Gemeindezugehörigkeit Deutschkenntnisse + Integrationsprognose (LUS) Für NS-Opfer erleichterte Bedingungen

Resettlement = Neuansiedlung Schutzbedürftiger aus Drittstaaten in aufnahmebereiten Staaten Praxis: i.d.R. UNHCR-Verfahren mit den einzelnen Staaten Deutschland bislang nur Ad-hoc-Aufnahme Iran-Flüchtlinge aus der Türkei Iraker/innen aus Syrien + Jordanien Bhutanflüchtlinge aus Nepal Myanmar-Flüchtlinge aus Thailand Europa-Anteil Resettlement (2007) 9% (6.200 Plätze) Europa-Anteil Resettlement (2009) 13% (10.100 Plätze)

Resettlement von Irakflüchtlingen in Europa 2009 über Resettlementprogramme (Jahresgesamtquote aller HKL): 1.762 Schweden 681 (1.900) Frankreich 84 (100) Großbritannien 432 (750) Dänemark: 31 (500) Finnland 380 (750) Polen 4 (30) Niederlande 149 (500) Irland 1 (200) Ad-hoc-Quoten*: 3.360 Deutschland 2.500 Frankreich 600 Italien 180 Belgien 50 Luxemburg 30 Quelle: ICMC IRC-Report 10.000 Refugees from Iraq. 5/2010. *nicht: Zahl der tatsächlich 2009 dort Eingereisten

Resettlement Rechtsgrundlagen in Deutschland: § 23 II bzw. § 22 AufenthG Rechtsfolgen - je nach Anordnung / Vereinbarung. Bisher galt: SGB II, Integrationskurs, Arbeitserlaubnis Wohnortzuweisung, Verteilung bundesweit AE für drei Jahre (Iraker/innen § 23 II; Iraner/innen § 22) i.d.R. Verlängerung KEIN Flüchtlingsstatus EU-Konzept (2009): freiwillige Beteiligung der Staaten gemeinsame Prioritäten EFF-Zuschüsse strategischer Nutzen (potenzielle künftige Zielgruppen von UNHCR) Iraner aus Türkei Afghanen aus Iran

Relocation = Umverteilung von (anerkannten) Flüchtlingen innerhalb der EU Flüchtlinge aus Malta 2010: 102 nach Deutschland / 255 europaweit Rechtsgrundlage in Deutschland: § 23 II bzw. § 22 AufenthG Rechtsfolgen in D. - je nach Anordnung/Vereinbarung AE für drei Jahre, Verlängerung im Regelfall Wohnortzuweisung bundesweit, SGB II Integrationskurs, Arbeitserlaubnis EU-Pläne: „...wirksame Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die einem besonderen Zuwanderungsdruck ausgesetzt sind... Mechanismen für die freiwillige und koordinierte Teilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten sollten ... weiterentwickelt werden...“ (Stockholmer Programm)

„Vorübergehender Schutz“ Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 2001/55/EG; umgesetzt in § 24 AufenthG Grundlage: Ratsentscheidung; (Konzept auch als Bundesentscheidung nach § 23 II) Ziel: „ausgewogene Verteilung“ der Belastungen auf die Mitgliedstaaten „im Falle eines Massenzustroms“ aus Drittstaaten Rechtsfolgen: AE für (max.) ein Jahr, Wohnortzuweisung bundesweit, AsylbLG Arbeitserlaubnis ggf. nur nach Vorrangprüfung

Andrea Kothen www.proasyl.de, ak@proasyl.de Ende Andrea Kothen www.proasyl.de, ak@proasyl.de