Die Bruttoentgeltumwandlung

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 Präsentation transkript:

Die Bruttoentgeltumwandlung Informationen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Stand 03 2007 Dieter Simmes

Gesetzliche Rente und Betriebsrente Sinn und Zweck der betrieblichen Altersversorgung

Die 3 Säulen der Altersversorgung gesetzliche RV max. 67 % vom Netto Betriebliche Altersversorgung Finanzierung durch den Arbeitgeber RZVK-Betriebsrente Freiwillige Altersvorsorge Finanzierung durch den Arbeitnehmer Riesterrente Entgelt-umwandlung Freiwillige Vers. ohne Förderung Absenkung auf max. 61 % vom Netto

Mustermann, Willi verheiratet geboren 14.03.1944 Vergleich gesetzliche Rente zum Nettoentgelt Mustermann, Willi verheiratet geboren 14.03.1944 Rentenbeginn 01.04.2007 = 63. L.J Nettoentgelt 1.672 € Rente ohne Kürzung 1.114 € 66,6 % Reduzierung RV (67 auf 61%) 1.015 € 60,7 % Kürzung vorz. Inanspruchn. 941 € 56,3 % Abzüglich Kranken und Pflegevers. 857 € 51,3 %

Rentenansprüche insgesamt (ursprünglich) Mustermann, Willi verheiratet geboren 14.03.1944 Rentenbeginn 01.04.2007 = 63. L.J Gesetzliche Rente = 1.114 € RZVK-Betriebsrente = 241 € Renten insgesamt = 1.355 €

Vergleich gesetzliche Rente + RZVK-Betriebsrente zum Nettoentgelt Mustermann, Willi geboren 14.03.1944 Rentenbeginn 01.04.2007 = 63. L.J Vergleich gesetzliche Rente + RZVK-Betriebsrente zum Nettoentgelt Nettoentgelt 1.672 € Renten ohne Kürzung 1.355 € 81,0 % Reduzierung gesetzl. RV von 67 auf 61% 1.255 € 75,1 % Kürzung vorz. Inanspruchn. 7,2 % 1.165 € 69,7 % Abzüglich Kranken und Pflegevers. 1.061 € 63,5 %

Rentenansprüche insgesamt (ursprünglich) Mustermann, Willi geboren 14.03.1944 Rentenbeginn 01.04.2007 = 63. L.J Gesetzliche Rente = 1.114 € ZVK-Betriebsrente = 241 € ZVK-Zusatzrente Riester = 266 € Renten insgesamt = 1.621 €

Mustermann, Willi geboren 14.03.1944 Rentenbeginn 01.04.2007 = 63. L.J Vergleich gesetzliche Rente + ZVK-Betriebsrente + ZVK-Zusatzrente zum Nettoentgelt Nettoentgelt 1.672 € ursprünglich 1.620 € 96,9 % Reduzierung RV (67 auf 61%) 1.520 € 90,9 % Kürzung vorz. Inanspruchn. 7,2 % 1.412 € 84,5 % Abzüglich Kranken und Pflegevers. 1.285 € 76,9 %

Freiwillige Altersversorgung Vergleich der staatlichen und steuerlichen Förderung für die Riesterrente und Entgeltumwandlung

Beitrag Entgeltumwandlung Stpfl-Brutto des aktuellen Jahres 30.000 € Steuerklasse III/2 Jahresbeträge in der Entgeltumwandlung 2003 Mindestbetrag 179 € jährlich Höchstbetrag 4 % der BBMG 5100 x 12 = 61.200 x 4% = 2.448 € jährlich Gewünschter Beitrag 300 € im Jahr (1% vom Jahreseinkommen)

Steuerliche Förderung Entgeltumwandlung Stpfl Brutto des aktuellen Jahres 30.000 € Steuerklasse III/2 gewünschte Entgeltumwandlung 300,00 € neues stpfl. Brutto 29.700,00 € Steuerersparnis 70,00 € gesparte SV-Beiträge (Arbeitnehmeranteil) 62,55 € RV-Beitrag 9,75 % 29,50 € AV-Beitrag 3,25 % 9,75 € KV-Beitrag ca. 7,00 % 21,00 € PFLV-Beitrag 0,85 % 2,55 € Ersparnis insgesamt 132,55 € oder 44 %

Vergleich der staatlichen und steuerlichen Förderung RV-Brutto des Vorjahres 30.000 € Steuerklasse III/2 Kinder im Vertrag 2 Riesterrente Gesamtbeitrag 2003 300 € Zulagen insgesamt 130 € Steuererstattung 0 € Förderung 130 € oder 43 % Entgeltumwandlung Gesamtbeitrag 2003 300 € Steuererstattung 70 € SV-Beiträge 63 € Förderung 133 € oder 44 %

Vergleich der staatlichen Förderung bei Steuerklasse III/2 (ohne Kirchensteuer) Entgelt 10.000 12.500 15.000 17.500 20.000 22.500 25.000 27.500 30.000 32.500 35.000 37.500 Riesterrente Beitrag Förderung 160 € 81 % 175 € 74 % 200 € 65 % 225 € 58 % 250 € 52 % 275 € 47 % 300 € 43 % 325 € 40 % 350 € 37 % 375 € 35 % Entgeltumwandlung Beitrag Förderung 160 € 21 % 175 € 21 % 200 € 35 % 225 € 35 % 250 € 41 % 275 € 39 % 300 € 44 % 325 € 49 % 350 € 53 % 375 € 52 %

Vergleich der staatlichen Förderung bei Steuerklasse III/2 Entgelt 40.000 42.500 45.000 47.500 50.000 52.500 55.000 57.500 60.000 62.500 65.000 70.000 Riesterrente Beitrag Förderung 400 € 33 % 425 € 34 % 450 € 34 % 475 € 29 % 500 € 32 % 525 € 35 % Entgeltumwandlung Beitrag Förderung 400 € 49 % KK 425 € 50 % 450 € 47 % 475 € 42 % 500 € 45 % 525 € 48 % 525 € 45 % 525 € 46 % 525 € 47 % RV 525 € 39 % 525 € 35 % 525 € 41 %

Beitrag Entgeltumwandlung Stpfl-Brutto des aktuellen Jahres 30.000 € Steuerklasse I/0 Jahresbeträge in der Entgeltumwandlung 2003 Mindestbetrag 179 € jährlich Höchstbetrag 4 % der BBMG 5100 x 12 = 61.200 x 4% = 2.448 € jährlich Gewünschter Beitrag 300 € (1% vom Jahreseinkommen)

Steuerliche Förderung Entgeltumwandlung Stpfl-Brutto des aktuellen Jahres 30.000 € Steuerklasse I/0 gewünschte Entgeltumwandlung 300,00 € neues stpfl. Brutto 29.700,00 € Steuerersparnis 99,17 € gesparte SV-Beiträge (Arbeitnehmeranteil) 62,55 € RV-Beitrag 9,75 % 29,50 € AV-Beitrag 3,25 % 9,75 € KV-Beitrag ca. 7,00 % 21,00 € PFLV-Beitrag 0,85 % 2,55 € Ersparnis insgesamt 161,72 € oder 54 %

Vergleich der staatlichen und steuerlichen Förderung RV-Brutto des Vorjahres 30.000 € Steuerklasse I/0 Kinder im Vertrag 0 Riesterrente Gesamtbeitrag 2003 300 € Zulagen insgesamt 38 € Steuererstattung 64 € Förderung 102 € oder 34 % Entgeltumwandlung Gesamtbeitrag 2003 300 € Steuererstattung 99 € SV-Beiträge 63 € Förderung 162 € oder 54 %

Vergleich der staatlichen Förderung bei Steuerklasse I/0 (ohne Kirchensteuer) Entgelt 10.000 12.500 15.000 17.500 20.000 22.500 25.000 27.500 30.000 32.500 35.000 37.500 Riesterrente Beitrag Förderung 100 € 38 % 125 € 39 % 150 € 36 % 175 € 36 % 200 € 30 % 225 € 37 % 250 € 33 % 275 € 31 % 300 € 34 % 325 € 37 % 350 € 40 % 375 € 39 % Entgeltumwandlung Beitrag Förderung 100 € 21 % 125 € 47 % 150 € 44 % 175 € 55 % 200 € 47 % 225 € 55 % 250 € 53 % 275 € 51 % 300 € 54 % 325 € 57 % 350 € 59 % 375 € 58 %

Vergleich der staatlichen Förderung bei Steuerklasse I/0 (ohne Kirchensteuer) Entgelt 40.000 42.500 45.000 47.500 50.000 52.500 55.000 57.500 60.000 62.500 65.000 70.000 Riesterrente Beitrag Förderung 400 € 42 % 425 € 45 % 450 € 48 % 475 € 47 % 500 € 46 % 525 € 52 % Entgeltumwandlung Beitrag Förderung 400 € 61 % KK 425 € 59 % 450 € 58 % 475 € 57 % 500 € 56 % 525 € 62 % 525 € 60 % 525 € 65 % RV 525 € 53 % 525 € 52 % 525 € 53 %

Berechnung des Steuervorteils durch die RZVK nicht genau möglich Steuerklasse IV Zusammenveranlagung der Steuer mit dem Einkommen des Ehegatten im Folgejahr Berechnung des Steuervorteils durch die RZVK nicht genau möglich

Keine Berechnung des Steuervorteils durch die RZVK Steuerklasse V Zusammenveranlagung der Steuer mit dem Einkommen des Ehegatten im Folgejahr Keine Berechnung des Steuervorteils durch die RZVK

Entgeltumwandlung nicht möglich Steuerklasse VI 2. Steuerkarte Entgeltumwandlung nicht möglich

Vorteile der ZVK-Zusatzrente Betriebsrente und Zusatzrente aus einer Hand nach dem gleichen Modell transparente Berechnung im Versicherungsverlauf lassen sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt die erzielten Versorgungspunkte ablesen

Vorteile der ZVK-Zusatzrente im Regelfall Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos der Hinterbliebenenrente nach den Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Vorteile der ZVK-Zusatzrente geschlechtsneutrale Leistung bei Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos und der Hinterbliebenenrente keine Gesundheitsprüfung (z.B.bei Erwerbsminderungsrente) keine weitere Risikoprüfung (z.B. Alter der Witwe oder des Witwer bei Hinterbliebenenrente)

Vorteile der ZVK-Zusatzrente bei Ausschluss von Risikoabsicherungen Ausschluss der Erwerbsminderungsrente Erhöhung der Rente aus Beiträgen bis zum 45. Lebensjahr von 20 % nach dem 45. Lebensjahr je 1 % weniger z.B. mit dem 46. L.J. 19 % Aufschlag mit dem 47. L.J. 18 % Aufschlag usw. Achtung! Die Risikoabsicherung kann nur für zukünftige Beiträge geändert werden

Vorteile der ZVK-Zusatzrente bei Ausschluss von Risikoabsicherungen Ausschluss der Hinterbliebenenrente Erhöhung der Rente für Männer um 20 % (durchschnittliche Lebenserwartung ca. 75 Jahre) für Frauen um 5 % (durchschnittliche Lebenserwartung ca. 80 Jahre) Achtung! Die Risikoabsicherung kann nur für zukünftige Beiträge geändert werden

Vorteile der ZVK-Zusatzrente Überleitung der Versicherung zu Versorgungseinrichtungen des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes *Das neue Überleitungsabkommen nach neuem Recht ab 1.1.2001 ist abgeschlossen und wird z. Zt. techn. umgesetzt. Es geht keine Überleitung verloren. Die techn. Voraussetzungen sollen bis ca. Herbst 2007 realisiert sein Übertragung oder Annahme der Barwerte von oder zu Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Vorteile der ZVK-Zusatzrente Verwaltungskosten konkurrenzlos niedrig * Max.3 % durch ATV begrenzt. führen dazu, dass ein größerer Teil der eingezahlten Beiträge für die rentierliche Anlage zur Verfügung steht. kein Außendienst keine Abschlussprovisionen keine Gewinnausschüttung an Aktionäre deshalb höhere Leistungen

Vorteile der ZVK-Zusatzrente Verzinsung des Kapitals Regelleistung mit 4,00 % Verzinsung Garantierente mit 3,25 % Verzinsung *von Kasse zu Kasse kann der Garantiezinssatz unterschiedlich sein zusätzliche Gewinnausschüttung in jedem Beitragsjahr nach Ertragslage *sogen. Bonuspunkte

Vorteile der ZVK-Zusatzrente lebenslange Rente für den Versicherten für die Witwe oder den Witwer ohne Risikoprüfung (z.B. Alter der Witwe) soweit Hinterbliebenenrente abgeschlossen wurde nach den Bedingungen der gesetzlichen Rentenvers. Wiederheirat der Witwe oder des Witwers führt zum Verlust der Rente in der gesetzlichen RV und der RZVK

Vorteile der ZVK-Zusatzrente Kapitalwahlrecht bis zu 6 Monaten nach der Entscheidung über den Rentenantrag Riesterrenten: schädliche Verwendung Entgeltumwandlung: Kapital steuerpflichtig im Jahr der Auszahlung Dynamisierung um jährlich 1 % bei laufender Rentenzahlung (lt. Altersvorsorgeplan zunächst begrenzt bis 2007)

Vorteile der ZVK-Zusatzrente Kostenlose Veränderung der Verträge: Änderung der Beitragshöhe Wechsel zwischen einzelnen Vertragsarten Riesterrente Entgeltumwandlung freiwillige Versicherung ohne Förderung

Vorteile der ZVK-Zusatzrente Kostenlose Veränderung der Verträge: Verträge beitragsfrei stellen Wiederaufnahme der Versicherung Kündigung des Vertrages Riesterrente: schädliche Verwendung Entgeltumwandlung: Rückrechnung der Steuervorteile

Vergleich ZVK-Zusatzrente und Verträge anderer Anbieter Vererbbarkeit: ZVK Ja Nein X anderer Anbieter Ja Nein Begrenzung auf bestimmte Personen? z.B. Kinder mit Kindergeldanspruch Ehegatte Partner/in in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft Verlust der Rente beim Tod vor Rentenbeginn?

Vergleich ZVK-Zusatzrente und Verträge anderer Anbieter Hinterbliebenenrente ZVK Ja X Nein anderer Anbieter Ja Nein Risikoprüfung mit Auswirkungen auf die Rentenhöhe? ZVK: Verzicht erhöht die Rente um 20% / 5 %! Zahlung der Hinterbliebenenrente beim Tod des Versicherten vor Rentenbeginn? ZVK: Zahlung erfolgt immer wenn ges. RV zahlt!

Vergleich ZVK-Zusatzrente und Verträge anderer Anbieter Erwerbsminderungsrente ZVK Ja X Nein anderer Anbieter Ja Nein Risikoprüfung mit Auswirkungen auf die Rentenhöhe? ZVK: Nein, Erhöhung der Rente bei Verzicht!

Vergleich ZVK-Zusatzrente und Verträge anderer Anbieter Berufsunfähigkeitsrente ZVK Ja Nein X anderer Anbieter Ja Nein Unter welchen Bedingungen wird die BU-Rente gezahlt? Hat die Absicherung Auswirkungen auf die Rentenhöhe?

Höhe der ZVK-Zusatzrente Prognosevordruck an die ZVK ( z.B. VBL ) senden Berechnung für Entgeltumwandlung Förderquote im Jahr 2007 nach Steuertabelle 2006 Krankenkassenbeitrag ca.7 %

Prognose über die ZVK-Zusatzrente Berechnung für Entgeltumwandlung Höhe der ZVK-Zusatzrente bis zum 65. Lebensjahr mit fester Beitragszahlung, z.B. 100 € mtl. nach Risikoabsicherung Alternativberechnungen sind möglich (X Ja und X Nein ankreuzen))

ZVK-Zusatzrente mtl. Beitrag 100 € bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Risikoabsicherung: Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrente Alter 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 VP 198,25 190,50 183,00 175,75 168,75 162,00 155,50 149,25 143,25 137,25 131,50 126,00 120,50 115,25 Zusatzrente ( 4 % ) 793,00 762,00 732,00 703,00 675,00 648,00 622,00 597,00 573,00 549,00 526,00 504,00 482,00 461,00 Garantierente ( 3,25% ) 594,75 571,50 549,00 527,25 506,25 486,00 466,50 447,75 429,75 411,75 394,50 378,00 361,50 345,75

ZVK-Zusatzrente mtl. Beitrag 100 € bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Risikoabsicherung: Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrente Alter 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 VP 110,25 105,25 100,50 95,75 91,25 87,00 82,75 78,75 74,75 70,75 67,00 63,25 59,75 56,25 53,00 Zusatzrente ( 4 % ) 441,00 421,00 402,00 383,00 365,00 348,00 331,00 315,00 299,00 283,00 268,00 253,00 239,00 225,00 212,00 Garantierente ( 3,25% ) 330,75 315,75 301,50 287,25 273,75 261,00 248,25 236,25 224,25 212,25 201,00 189,75 179,25 168,75 159,00

ZVK-Zusatzrente mtl. Beitrag 100 € bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Risikoabsicherung: Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrente Alter 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 VP 49,75 46,50 43,50 40,50 37,50 34,75 32,00 29,25 26,75 24,25 21,75 19,25 17,00 14,75 12,50 Zusatzrente ( 4 % ) 199,00 186,00 174,00 162,00 150,00 139,00 128,00 117,00 107,00 97,00 87,00 77,00 68,00 59,00 50,00 Garantierente ( 3,25% ) 149,25 139,50 130,50 121,50 112,50 104,25 96,00 87,75 80,25 72,75 65,25 57,75 51,00 44,25 37,50

Alter 61 62 63 64 65 VP 10,25 8,00 6,00 4,00 2,00 Zusatzrente ( 4 % ) ZVK-Zusatzrente mtl. Beitrag 100 € bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Risikoabsicherung: Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrente Alter 61 62 63 64 65 VP 10,25 8,00 6,00 4,00 2,00 Zusatzrente ( 4 % ) 41,00 32,00 24,00 16,00 8,00 Garantierente ( 3,25% ) 30,75 24,00 18,00 12,00 6,00

Fragen zur Entgeltumwandlung bei der ZVK ? Fragen zur freiwilligen Versicherung bei der ZVK ? Dann wenden Sie sich per Internet oder Telefon an die zuständige Zusatzversorgungskasse oder wenn Sie die freiwillige Altersvorsorge anders tätigen wollen ,dann z.B. beim Vorsorgewerk der dbb tarifunion