Hans-J. Conrad RC Trier-Porta

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 Präsentation transkript:

Hans-J. Conrad RC Trier-Porta 16.09.02 Insolvenzanstieg Fakten Hintergründe Aussichten Hans-J. Conrad RC Trier-Porta 16.09.02

Die Nachrichten häufen sich 28.01.2002 Insolvenzantrag Schneider Industries seit 10 Jahren rote Zahlen 850 Mitarbeiter 21.03.2002 Insolvenzantrag Philipp Holzmann 237 Mio € Verlust 23000 Arbeitsplätze 02.04.2002 Insolvenzantrag Fairchild-Dornier 4300 Arbeitsplätze 03.04.2002 Insolvenzantrag Herlitz 52 Mio € Verlust 2000 Mitarbeiter 08.04.2002 Insolvenzantrag Kirch-Media 05.07.2002 Insolvenzantrag Babcock-Borsig ??.??.2002 MobilCom ??

- volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 45 Mrd. Euro Neben den „grossen“ gibt es in Deutschland eine Vielzahl von „kleinen“ und „mittleren“ Insolvenzen - alle 15 Minuten meldet ein Unternehmen Insolvenz an - pro Tag gehen etwa 1500 Arbeitsplätze verloren - für 2002 prophezeit BDIU deutlich mehr als 40.000 Firmeninsolvenzen - ca. 25 % mehr als im Vorjahr - volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 45 Mrd. Euro - zwei Drittel aller Insolvenzen treffen kleine und kleinste Unternehmen

Bereich Trier Vom 01.01. – 31.03.2002 gab es im Bereich Trier 19 Insolvenzen, das sind 7 mehr als im Vorjahr = + 58 % weiterhin hohe Zuwächse 2001 gingen im Raum Trier bei 97 Insolvenzen 1.125 Arbeitsplätze direkt verloren Mit durchschnittlich 11,6 Arbeitsplätzen Verlust pro Insolvenz Insolvenzen sind vor allem ein Mittelstandsproblem

1. Halbjahr 2002 in Deutschland 39.700 Insolvenzen 18.500 Unternehmensinsolvenzen 9.900 Verbraucherinsolvenzen 134.000 Arbeitsplätze betroffen 24 Mrd. € offene Forderungen

Entwicklung der Insolvenzen Gesamtzahl der Insolvenzen Firmeninsolvenzen 27828 26600 27900 32400 42500 gesch.

Im europäischen Vergleich des Jahres 2001 kommen auf je 10 Im europäischen Vergleich des Jahres 2001 kommen auf je 10.000 Unternehmen Frankreich 132 Deutschland 112 Schweiz 95 Finnland 93 Dänemark 83 Schweden 79 Norwegen 52 Niederlande 47 Grossbritannien 27 Insolvenzen

Arbeitsplatzverluste durch Insolvenzen 1997 1998 1999 2000 2001 554000 501000 471000 448000 503000 Westdeutschland 348000 313000 291000 290000 330000 Ostdeutschland 206000 188000 180000 158000 173000

Mehr als 50 % der insolventen Firmen waren bisher jünger als 3 Jahre Inzwischen sind aber vermehrt auch traditionelle Betriebe betroffen Verbraucher melden vermehrt Insolvenz an Schätzungsweise 13 Mio. Privathaushalte sind überschuldet

Wirtschaftliche Hintergründe I rückläufige Konjunktur mit Ausnahme des Exports die letzten 3 Quartale negatives Wi- Wachstum in D vor allem auf dem Binnenmarkt neun letzte Monate im Textil-EH mit Umsatzrückgängen 8000 Insolvenzen u. 25.000 Firmenschliessungen in 2002 erwartet HDE in den ersten 7 Monaten 2002 wurden 11,4 Mrd. € weniger im Handel ausgegeben - kaum staatliche oder kommunale Investitionen stetig wachsende Kostenbelastung hohe Lohnabschlüsse in 2002 globale Arbeitsverlagerungen Konzentrationsprozesse strukturelle Veränderungen - demografische Veränderungen

Wirtschaftliche Hintergründe II starre Arbeitsmarktverhältnisse Beschäftigungsimpuls in den USA bei 0,3 % Wachstum, in D benötigen wir 2,5 % Wachstum „Eigendynamik“ der Insolvenzen Zunahme der betrügerischen Insolvenzen geringe Eigenkapitalausstattung der Firmen Fehler im Management

Eigenkapitalquote 2001 im int. Vergleich D FIN E DK IRL CAN I CH Die Eigenkapitalquote deutscher Mittelstandsbetriebe liegt bei einem Drittel der westdeutschen und der Hälfte der ostdeutschen Betriebe unter 10 Prozent, einzelne Baubetriebe im Osten bei 1,5 % 16. Platz

Netto – Umsatzrendite im int. Vergleich DK IRL CAN GB J 10 – jährige Staatsanleihe der EWU 07/2002 eine Verzinsung von 4,81 % 16. Platz

Leidensweg auf Veränderungen am Markt wird nicht oder nur zögernd und meist zu spät reagiert Verlustquellen werden nicht konsequent beseitigt Personalabbau nicht ( kurzfristig ) möglich langfristig bluten die Firmen aus schliesslich werden meist zu spät externe Beratung gesucht das Gespräch mit Gläubigern und Banken geführt Möglichkeit eines aussergerichtlichen Vergleichs wird versäumt - letztendlich wird oft das Ende abgewartet

Aussergerichtliche Einigung Zwischen Gläubigern und Schuldner über einen Forderungsverzicht ( nicht selten über 50% ) und Klärung der Tilgungsmodalitäten Vorteil : keine negative Öffentlichkeitswirkung Keine aussergerichtliche Einigung Schuldner unterschätzt die Möglichkeiten Schuldner scheut die vermeintliche negative Öffentlichkeitswirkung Gespräch mit den Gläubigern findet statt es kommt zu keiner Einigung

Insolvenzordnung ( InsO ) Seit 1999 gilt eine einheitliche neue Insolvenzordnung ( InsO ) sie löst die westdeutsche Konkurs- und Vergleichsordnung von 1995 sowie die ostdeutsche Gesamtvollstreckungsordnung von 1991 ab Ziel : Reduzierung der „Pleiten“, d.h. Fortführung (fast) zahlungsunfähiger Unternehmen und Erleichterung des Neuanfangs gescheiterter Firmen, denn bisher führte die Zahlungsunfähigkeit in 90% aller Fälle zum Konkurs, zur „Abwicklung“

Insolvenzverfahren Insolvenzgrund - kann über das Vermögen jeder natürlichen und juristischen Person eröffnet werden Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. drohende Zahlungsunfähigkeit Wenn in einem Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten anhand eines Finanzplans zu einem bestimmten Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit überwiegend wahrscheinlich ist - Überschuldung (juristische Personen) Das Vermögen des Schuldners (Liquidationswerte) deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr und eine Fortführungsprognose ist negativ

Gläubiger mit berechtigtem Interesse Antragsteller Gläubiger mit berechtigtem Interesse Schuldner ( GmbH spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ) Strafrechtliche Folgen für den Schuldner Freiheitsstrafe Unterlassung der Anzeige der Zahlungsunfähigkeit bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe fahrlässig bis zu 1 Jahr Vermögen wird beiseite geschafft,verheimlicht, vernichtet bis zu 5 Jahre

Insolvenzgericht (Amtsgericht) zur Durchführung der neuen InsO zusätzlich 500 Richter und 1.200 Rechtspfleger - Eröffnung / Ablehnung des Insolvenzverfahrens Deckung des Verfahrenskosten ja : Insolvenzeröffnungsbeschluss mit Berichts- und Prüfungstermin Nein : Juristische Personen : Auflösung , natürliche Personen Eintragung im Schuldnerverzeichnis - Auswahl und Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters Spezialist oder der Schuldner unter Aufsicht des Gerichts (Sachwalter) Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters Einberufung der Gläubigerversammlung - Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens

Dr. Jobst Wellensiek Deutschlands-Vorzeige Insolvenzverwalter Standort Heidelberg über 70 Mitarbeiter plus freie Spezialisten

Insolvenzverwalter Ist der Bevollmächtigte zur Durchführung des Insolvenzverfahrens neutrale natürliche und geschäftskundige Person, d.h. sie muss Kenntnisse im juristischen und wirtschaftlichen Bereich vorweisen können Wird vom Amtgericht aus „Spezialisten“-Liste berufen Gläubiger können auf Gläubigerversammlung anderen Insolvenzverwalter wählen Spätestens 3 Monate nach Eröffnung des Verfahrens berichtet er über die finanzielle Situation des Unternehmens, Gläubigerversammlung entscheidet Sanierung / Liquidierung Legt Insolvenzplan für Sanierung vor , Gläubiger und Schuldner müssen zustimmen Ins Verw. darf selbst verwerten, haftet für Verbindlichkeiten aus Betriebsfortführung und Minderung der Konkursmasse bis 3 Jahre nach Ende des Verfahrens Vergütung bestimmt sich aus dem Wert der Insolvenzmasse z.Zt. der Beendigung des Verf. Wird vom InsGericht festgelegt; Verwertungserlös 4%, Versteigerung 5 %, Ust. 16 % Weiterführung des Betriebes nicht endlos

Eingangsseite Insolvenzverfahren AG Trier Teil 1 - Juristische Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit Brand, Oliver, RA HNA AG 23 IN 2/02 27.03.2002 Brauer, Hans Albrecht, RA rule baumanagement GmbH 23 I 22/02 09.04.2002 Frosch, Christine, Rain Garanthaus Vertriebsgesellschaft mbH 23 IN 14/02 21.01.2002 Peter Barz Bedachungs-GmbH, Industriepark 23 IN 67/02 01.07.2002 Görgen, Kilian, RA indoorlandscaping Schmidt & Schröder GmbH 23 108/02 09.08.2002 Leich, Alexander, RA Hochwald-Drahtwerk GmbH 23 IN 98/02 31.07.2002 Schmidt, Dr. Dr. Thomas, RA Gabriel'' Zahntechnik GmbH 23 IN 1/2 01.02.2002 FAKRA Fahrzeug- und Kranhandelsgesellschaft mbH 23 IN 28/02 05.03.2002 Schlicker KG 23 IN 38/02 28.03.2002 CDN Naturstammhaus GmbH 23 IN 26/02 28.03.2002 Exclusive Log Homes GmbH und Hans-Joachim Hamm in GbR 23 IN 60/02 ATS Feriendorf- und Hotelbetriebsgesellschaft Scheidegg mbH 23 IN 61/02 05.06.2002 Schmitt, Hermann, RA Gebr. Haack GmbH & Co. KG 23 IN 45/02 30.04.2002 Seibel, Bernhard C., RA Trigefa - Fahrzeugbau GmbH 23 IN 105/01 01.03.2002 Feldmann GmbH Bauunternehmung, Ing.-Hochbau 23 IN 35/02 30.04.2002 H & B Hähnchengrill GmbH 23 IN 58/02 26.06.2002 Sport Friedländer OHG 23 IN 86/02 29.07.2002 Moselstahlwerk GmbH 23 IN 97/02 01.08.2002 Wunderlich, Jörg A., RA HK Design GmbH 23 IN 47/02 02.05.2002 Benz GmbH 23 IN 109/02 07.08.2002 Teil 2 - Natürliche Personen Brand, Oliver, RA Hogen, Michael 23 IN 96/01 21.12.2001 Arnold, Joachim 23 IN 94/0105.02.2002 Schirra, Stephan 23 IN 23/02 19.02.2002 Reger, Jürgen Nikolaus 23 IN 27/02 15.03.2002

Insolvenzplan anstelle von Vergleich und Zwangsvergleich eröffnet über deren Möglichkeiten hinaus einen universellen Rahmen für eine privat autonome Insolvenzbewältigung zwischen Schuldner und Gläubigern Schuldner kann ihn mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung einreichen Insolvenzverwalter muss ihn im Auftrag der Gläubigerversammlung in angemessener Zeit vorlegen Sanierungskonzept mit dem Ziel der Fortführung des Unternehmens Darstellender Teil Gestaltender Teil u.a. über die Rechte der absonderungsberechtigten Gläubiger

3 Wege zum Neustart ohne Schulden Ausgangslage Unternehmen Einzelunternehmen, Personen-, Kap.Gesellschaft ist zahlungsunfähig oder überschuldet Natürliche Person Einzelunternehmer, pers. haftender Gesellschafter, Verbraucher ist zahlungsunfähig Prinzip Vergleichen Verkaufen Entschulden Vorschlag eines Insolvenzplans mit Geschäftskonzept, Teilverzicht der Gläubiger und Tilgungsmodalitäten Übertragende Sanierung Verkauf von Firmenvermögen (keine Anteile) an eine neue Gesellschaft Beantragung einer Restschuldbefreiung Abtretung der pfändbaren Einkünfte der nächsten 6 Jahre an einen Treuhänder Effekt Altes Unternehmen führt Betrieb (teilweise ) fort Forderungsverzicht wird nach Erfüllung der Pflichten aus Insolvenz-Plan endgültig Neues Unternehmen Führt den Betrieb (teilweise) fort Altschulden gehen nicht über, oft Teile der Mitarbeiter Neustart unter alter oder anderer Firmierung möglich, Befreiung von allen Schulden

§ Nachbesserungen in der InsO zum 01.01.2002 ermöglichen eine noch günstigere Gestaltung für den Schuldner - Verkürzung des Zeitraums bis zur Befreiung von Restschulden von 7 auf 6 Jahre - Stundung der Verfahrenskosten Durchführung von Verfahren, die früher wegen fehlender Masse abgelehnt wurden

Restschuldbefreiung Nach dem früheren Konkursrecht wurde der Ausschluss des Gemeinschuldners aus der Wettbewerbsgesellschaft durch den Konkurs fixiert, auch junge Gemeinschuldner wurden bis an ihr Lebensende von Konkursgläubigern verfolgt; bei juristischen Personen stirbt mit dem Konkurs auch der Gemeinschuldner Natürliche Personen können nach 6 Jahren schuldenfrei sein - Insolvenzverfahren eröffnet und nicht wieder eingestellt sein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden Erklärung über die Abtretung der pfändbaren Forderungen an einen Treuhänder für die Zeit von 6 Jahren nach Ende des Verf. es darf kein Ausschlussgrund vorliegen während der Laufzeit der Abtretungserklärung muss der Schuldner die aufgeführten Obliegenheiten einhalten (Wohlverhaltungsperiode)

Folge der Erleichterungen Von 8.694 regulären Insolvenzverfahren, die im ersten Quartal 2002 eröffnet wurden, entfallen 6.008 auf Einzelpersonen, also Unternehmer und Gesellschafter, für die ein Insolvenzverfahren nur Sinn macht, wenn sie eine Restschuldbefreiung anstreben. Steigerungsquote zum 1. Quartal 2001 : über 500 %

Verbraucherinsolvenzverfahren Ab 01.01.2002 grundsätzlich natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat Selbständiger, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar ( < 20 Gläubiger ) und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen vorliegen Schuldner schildert im Antrag persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse Bescheinigung über die gescheiterten Versuche, während der letzten 6 Monate mit den Gläubigern eine Einigung über einen Schuldenbereinigungsplan zu erzielen Das Gericht kann der Restschuldbefreiung ohne Zustimmung der Gläubiger zustimmen, das bedeutet u.a., dass eine zu risikoreiche Gewährung von Konsumentenkrediten auf die Gläubiger zurückfällt

Schuldenbereinigungsplan Beim Antrag zur Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beifügen Gläubiger- uns Schuldnerinteressen berücksichtigender Vorschlag des Schuldners über die Verteilung seines ihm in nächsten Jahren zur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens Keine Mindestanforderungen „Null-Plan“ keine Abtragung der den Gläubigern gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten

Aussichten Zahl der Insolvenzen wird auf einem hohen Niveau bleiben - keine nennenswerten Wachstumsimpulse zu erwarten - neben insolvenzbedingtem auch massiver Stellenabbau vor allem in der Grossindustrie u. Banken - Eigenkapitalschwächung setzt sich fort, deshalb wird die Reaktionszeit immer kürzer - mit der „gezielteren“ Kreditvergabe ( Basel II ) werden Insolvenzen zunächst beschleunigt - Bemühen um Transparenz und Kontrolle führt erst verspätet zu Fortschritten Zahl der Verbraucherinsolvenzen wird zunehmen InsO 1999 schafft auch Gestaltungsmöglichkeiten, insb. im Fall der drohenden Zahlungsunfähigkeit „Wer rechtzeitig überlegt und plant, was erhaltenswert ist, kann besonders mit der neuen Insolvenzordnung länger leben, wenn er den richtigen Insolvenzverwalter an seiner Seite hat.“ ( Ludger Westrich, InsVerw. ) Volkswirtschaftliche Schaden bleibt auch bei Schuldenbefreiung

Nach einer starken Insolvenzphase folgt immer ein Aufschwung These ohne Prognosewert : Nach einer starken Insolvenzphase folgt immer ein Aufschwung