Abteilung Verbandspolitik- Marktsicherung - Öffentlichkeitsarbeit Öffentliche Tagung von Swissaid und Erklärung von Bern am 03.05.2006 in Bern Die Umsetzung.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Dauermagnete Bei magnetischen Materialien unterscheidet man Eisenkerne bzw. Weicheisenstücke und Dauermagnete bzw. Hart-magnetische Materialien. Dauermagnete.
Advertisements

TAGUNG DER DEUTSCH-LUSITANISCHEN JURISTENVEREINIGUNG O processo penal português Panorâmica introdutória Der portugiesische Strafprozess ein einführender.
Ach wie gut, daß niemand weiß Der Schutz von Wissen
Herzlich Willkommen bei SIMPLE STABLE BULDING
Adjektivendungen Tabellen und Übungen.
ZWILLING Neuheiten 2008.
Das Hexenkochbuch Nicht Rattenschwänze, Spinnenbein
 Präsentation transkript:

Abteilung Verbandspolitik- Marktsicherung - Öffentlichkeitsarbeit Öffentliche Tagung von Swissaid und Erklärung von Bern am in Bern Die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in Deutschland Positionierung aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung Tanja Börner Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - Öffentlichkeitsarbeit Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) e. V. AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 1 Bedeutung der Gentechnik medizinisches Forschungsgebiet der Zukunft Maßgeschneiderte Therapien und Diagnosen Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung Gefahr des "gläsernen Patienten" Angst vor Mißbrauch und genetischer Diskriminierung Verändertes Verständnis von Krankheit und Gesundheit

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 2 Bedeutung der Gentechnik II Medizinische Fragen –Medizinischer Fortschritt Ethische Fragen –Menschenwürde –Patentierbarkeit von Genen Rechtliche Fragen –Informationelle Selbstbestimmung Forschung Gesellschaft Recht/ Gesetz

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 3 Kassen als Vertreter von Versicherten, Patienten und Beitragszahlern Warum beschäftigt sich die GKV mit Gentechnik? Information/Aufklärung Schutz der Versicherten –eindeutige Rechtsgrundlagen –Risiken der Gentechnik

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 4 Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in Deutschland EU-RL: Umsetzung bis Gesetzentwurf 14. Legislaturperiode verworfen : neuer Entwurf (1. Lesung Bundestag) : Anhörung im Rechtsausschuss - Kompromiss der Koalitionsfraktionen In-Kraft-Treten am

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 5 GKV-Positionierung - Beteiligte - AOK-Bundesverband BKK Bundesverband IKK-Bundesverband Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 6 GKV-Positionierung - Patentschutz allgemein - Europaweite Vereinheitlichung des Patentschutzes positiv Schutzfunktion von Patenten Beitrag zum medizinischen Fortschritt

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 7 GKV-Positionierung - Patentschutz allgemein - Voraussetzungen: Erfindung zum Nutzen der Allgemeinheit eingesetzt Allgemeine Zugänglichkeit / keine strategischen Patente Forschungshemmender Mißbrauch muss ausgeschlossen werden!

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 8 GKV-Positionierung - Patentschutz in der Biotechnologie - Entdeckung natürlicher Eigenschaften keine Erfindung Besonderheiten eines Gens beachten –Gen als Substanz und –Gen als Träger von Informationen, die zu einem großen Teil bis heute nicht bekannt sind

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 9 GKV-Positionierung - Probleme Stoffpatent - Grundsatz EU-RL: Gen selbst ist patentierbar sobald eine Funktion eines Gens beschrieben, Patent auf alle weiteren Funktionen Patentinhaber hat alleiniges Recht zur kommerziellen Verwendung des Gens

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 10 GKV-Positionierung - Probleme Stoffpatent - Wirkung auf medizinischen Fortschritt –Befragung Laboratorien in USA: 25 % stoppen Forschung wegen Patenten 53 % stellen jegliche Forschung für verbesserte gendiagnostische Verfahren ein –Patentstreitigkeiten/Lizenzverhandlungen verzögern Nutzung von Erfindungen

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 11 GKV-Positionierung - Probleme Stoffpatent - Wirkung auf medizinischen Fortschritt –Intransparenz in medizinischer Forschung/ Forschungsdialoge unterbleiben Ziel der RL, Investitionen in Biotechnologie weiter zu fördern, wird konterkariert!

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 12 GKV-Positionierung - Probleme Stoffpatent - Wirkung auf Gesundheitsausgaben –Monopolstellung gefährdet Wirtschaftlichkeit medizinischer Innovationen –Preisanstieg gefährdet gleichen Zugang zum medizinischen Fortschritt und führt zu erheblichem Anstieg der Leistungsausgaben der GKV

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 13 GKV-Positionierung - Begrenzung auf Verfahrenspatente - Zielgenauere Wirkung Keine Patentierung eines Gens bzw. von Gensequenzen Forschungsanreize für weitere Verwendungszwecke des Gens

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 14 GKV-Positionierung - Schutz für Versicherte und Patienten - EU-RL: Gene und Körperbestandteile dann patentierbar, wenn sie isoliert werden Folge: jeder entnommene Körperbestandteil (Blut, Organe) kommerziell nutzbar deshalb: Zustimmung des Patienten zwingend erforderlich!

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 15 Französische Lösung Der Schutzumfang eines Patentanspruchs, der eine Gensequenz abdeckt, ist auf den Teil dieser Sequenz beschränkt, die unmittelbar mit der in der Beschreibung konkret dargelegten spezifischen Funktion verbunden ist. (inoffizielle Übersetzung)

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 16 Französische Lösung - Bewertung - Allgemein als EU-richtlinienkonform bewertet Art der Einschränkung des Patentschutzes kommt GKV-Forderung sehr nahe weitere Diskussionen in Deutschland

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 17 Kompromisslinie - Gesetzgeber - Ist Gegenstand der Erfindung eine Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, deren Aufbau mit dem Aufbau einer natürlichen Sequenz oder Teilsequenz eines menschlichen Gens übereinstimmend ist, so ist deren Verwendung, für die die gewerbliche Anwendbarkeit nach Absatz (3) konkret beschrieben ist, in den Patentanspruch aufzunehmen.

Abteilung Verbandspolitik - Marktsicherung - ÖffentlichkeitsarbeitFolie 18 Kompromisslinie - Bewertung - Begrenzung Patentschutz und Schutz der Patientenrechte positiv, aber: Einschränkung Patentschutz gilt nur für Genpatente von deutschen Patentämtern Mehrzahl von Genpatenten in Deutschland aber vom Europäischen Patentamt erteilt Intention des Kompromisses wird nahezu vollständig konterkariert!

Abteilung Verbandspolitik- Marktsicherung - Öffentlichkeitsarbeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!