Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

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Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU Tutorium SS 2003 11. Sitzung 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU Inhalt des Tutoriums Wiederholung der vergangenen Sitzung / Übungsfragen Heute: Verfahren II Nächste & letzte Sitzung: Bruno Scholl, Bearbeitung von Übungsfragen alter Klausuren 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU Wiederholungsfragen Was versteht man unter Gemeinschaftsmethode? Skizzieren Sie das Verfahren der Mitenscheidung! Erläutern Sie den Unterschied zwischen weicher und „harter“ Koordinierung? Wer sind die zentralen Institutionen im Verfahren der GASP? Ist das EP in der 1. Säule Teil eines Zweikammersystems? 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU 7

Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU Verfahren Allgemein I !!Verfahren variieren zwischen Säulen und zwischen Politikbereichen!! „Gemeinschaftsmethode“: „Entscheidungsverfahren der Europäischen Gemeinschaft [1. Säule], die für die Mitgliedstaaten und die Unionsbürger verbindliches Recht setzen. Die Gemeinschaftsmethode ist durch ein enges Zusammenwirken von EP, Rat und Kommission geprägt: Das Verhältnis von Parlament und Rat entwickelt sich hierbei zunehmend in Richtung eines legislativen „Zweikammersystems“ [in 1. Säule!].“ In EG: Kommission hat Initiativmonopol bei allen Verfahren! Rat = „Hauptgesetzgeber“, da für alle EG-Rechtsakte Beschluss des Rates erforderlich!; verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten des EP! Unterliegt Letztauslegung & Kontrolle durch EuGH 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Mitentscheidungsverfahren Graph. Darstellung des Mitentscheidungsverfahrens, s. Vorlesungsskript: Graphik IV.1.2: Verfahren der Mitentscheidung nach Artikel 251 EGV, S. 161 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Verfahren in der Wirtschafts-, Fiskal- und Beschäftigungspolitik 0 Harte vs. weiche Formen der Koordinierung: Einstufung nach Grad der Verbindlichkeit und Zugangs- bzw. Anreizstrukturen (Sanktionierbarkeit / Kontrolle durch EuGH). Bsp.: nationale Fiskalpolitik: Koordination der Bestimmungen gemeinsam mit den teilnehmenden Mitgliedstaaten. Bei Zuwiderhandlung eines Partners greifen die vorhergesehenen Sanktionsmechanismen durch das Verhängen von Geldstrafen, vs. Beschäftigungspolitik: Sanktionsmöglichkeiten in Form von moralischer Abstrafung durch ausgesprochenen Tadel („Lissabon-Strategie“: Union bis 2010 Vollbeschäftigung & wettbewerbfähigster und dynamischster wissensbasierter Wirtschaftsraum). Spannungsfeld: Währungspolitik / Stabilitäts- und Wachstumspakt / Konvergenzkriterien (EG) und Wirtschaftspolitik (weitgehende nationale Autonomie) 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU Verfahren in der GASP I Verfahren in der GASP: institutionell und prozedural intergouvernemental angelegt  Abgrenzung zur Gemeinschaftsmethode Europäische Rat in GASP: Schlüsselstellung: erlässt allgemeine Leitlinien und gemeinsame Strategien (einstimmig) (Art. 13 EUV). Rat: eigentliches Beschlussorgan (Art. 23 EUV). Beschlüsse über Verfahrensfragen mit einfacher Mehrheit; inhaltliche Fragen im Grundsatz mit Einstimmigkeit entschieden, Blockadegefahr, Gegenmittel: Möglichkeit der „konstruktiven Enthaltung“ (Artikel 23 EUV) – Mitgliedstaaten können an Durchführung eines Beschlusses nicht teilnehmen, ohne diesen selbst zu verhindern. Rat beschließt - auf der Grundlage einer gemeinsamen Strategie (Art. 13(2) EUV) des ER- gemeinsame Aktionen und gemeinsame Standpunkte mit doppeltqualifizierter Mehrheit. modifiziertes Veto eines Staats (Berufung auf wichtige Gründe nationaler Politik & Begründung), kann Entscheidung des Rats verhindern. Rat kann mit qualifizierter Mehrheit eine Überweisung an Europäischen Rat beschließen (Art. 23(2) EUV), der wiederum einstimmig darüber entscheidet. Vertragspraxis: konstruktive Enthaltung / Mehrheitsabstimmung in GASP nicht genutzt; stattdessen Anwendung des Prinzips der Einstimmigkeit! 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Verfahren in der GASP III 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU Justiz und Inneres Seit Maastrichter-Vertrag (1993) / EU-V: Verfeinerung der vertraglichen Instrumente, Ausweitung der Bereiche → Trend: Vergemeinschaftung Amsterdamer Vertrag: Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Einzelne Materien, z.B. Asyl- und Einwanderungspolitik „vergemeinschaftet" worden, Erweiterung der Politikfelder und Verfahren Nizza-Vertrag: für mehrere Bereiche der Innen- und Justizpolitik die Beschlussfassung im Rat mit qualifizierter Mehrheit eingeführt, z.B. freier Personenverkehr !Unterscheidung 1. und 3. Säule! 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Amsterdam (1999), Art. 61 EGV Gewährleistung freier Personenverkehr ohne Grenzkontrollen binnen 5-Jahresfrist Flankierende Maßnahmen: Vergemeinschaftung bisher intergouv. Bereiche (Asyl, Einwanderung, Visa u.ä.) Verwaltungstechnische Zusammenarbeit 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Art. 29-42 EU-V / 3. Säule Umfasst: Sicherheitsmaßnahmen Bekämpfung von Rassismus / Fremdenfeindlichkeit, Terrorismus, Menschenhandel, Straftaten gegen Kinder, Drogen- und Waffenhandel, Bestechung und Betrug Entscheidungsmodalitäten: Verfahrensfragen mit einfacher Mehrheit Gemeinsame Standpunkte, Rahmenbeschlüsse etc.: Einstimmigkeit Durchführungsentscheidungen mit QM Beteiligte Organe: Zentral: Europäischer Rat & Ministerrat Kommission: Initiativrecht (zusammen mit Rat), EP: Anhörungsrechte 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Verstärkte Zusammenarbeit Seit A-V (1999) Möglichkeit zur „verstärkten Zusammenarbeit“ laut EU-V (Art. 27; 40; 43; 44; 45) und EG-V (Art. 11) Unterscheidung in 1. Säule vs. 2. + 3. Säule Vergemeinschafteter Bereich: Gruppe von Staaten, die die Zusammenarbeit beabsichtigen, stellen Antrag an die Kommission. Bedingung: einschlägigen Vertragsverfahren sind gescheitert, Ziele der Union werden gefördert, einheitlicher institutioneller Rahmen wird beachtet. Min. Mehrheit der MS Betroffen (seit Nizza 8, auch bei 27er Union) Kommission unterbreitet entsprechenden Vorschlag an Rat, sonst keine verstärkte Zusammenarbeit. Rat mit QM, bei „modifiziertem Veto“ (nationale Interessen; seit Nizza: nur noch Aufschub des Ratsbeschlusses) mit QM: Überweisung an Rat in Form der Staats- und Regierungschefs: hier Einstimmigkeit. Späterer Beitritt für andere Staaten nach Prüfung durch Kommission offen 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Vertragsänderung / Regierungskonferenz S. Graphik IV.7.14: Verfahren zur Änderung der Unionsverträge nach Art. 48 EUV Regierungskonferenz = Verhandlungen von Repräsentanten der Regierungen der Mitgliedstaaten : Aufgabe: Ausformulierung und Verabschiedung der Vertragsrevisionen Vorbereitungen in Mitgliedstaaten durch höhere Beamten und Diplomaten (z.B. Staatssekretäre AA) politische Gesamtverantwortung für Regierungskonferenz liegt bei Außenministern Vorbereitungsgruppe (group of government representatives) Informelle Koordinierungsform Regelmäßige Treffen in Brüssel Vertreter der Regierungen der MS, der Kommission, Politische Entscheidung: ER; endgültigen Entscheidung über Vertragsrevision auf Abschlusstreffen der Regierungskonferenz durch Staats- und Regierungschefs (formal: Rat der EU, Praxis: ER) 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU Beitrittsverfahren S. Skript: Graphik IV.1. 15: Verfahren zum Beitritt zur EU nach Art. 49 EUV Beschlüsse des ER von Kopenhagen 1993 Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen [Übernahme des acquis communitaire“] und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können. 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU

Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU Literaturangaben Nachbereitung der heutigen / Vorbereitung der nächsten Sitzung: Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A bis Z. Taschenbuch der europäischen Integration, 8. Auflage, Bonn 2002. Abschnitt zu: Entscheidungsverfahren, Asyl-, Einwanderungs- und Visapolitik, Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen; im Europa-ABC: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Weiterführende Literatur / Informationsquellen: http://www.govecor.org/home/welcome.asp http://www.politik.uni-koeln.de/wessels/forup/Parliamentary_Dimension/Parliamentary_Dimension.htm 11. Sitzung Tutorium zur Vorlesung: Grundzüge des politischen Systems der EU 8