Aktive Umweltinformation Abteilung Recht Aktive Umweltinformation Salome Sidler, Fürsprecherin, Abteilung Recht BAFU, 28.6.2012
Aktive Umweltinformation Art. 6 USG: Pflicht der Behörde zur aktiven Information Wer informiert worüber? Wann informiert KT, wann informiert BAFU? Typische Einschränkungen bei der Information Kein Urheberrecht an Umweltdaten Kostenloser Zugang
Zweck der Umweltinformation Besser informierte Bürgerinnen und Bürger tragen zu einem besseren Umweltschutz bei Transparenz Daten sind Quelle für Innovation und Wertschöpfung
Handlungsbedarf BAFU? Vollständigkeit: Nicht alle Daten werden zur Verfügung gestellt Primärquelle Zeitnah: nicht immer möglich und sinnvoll Zugänglich Maschinenlesbar: nicht alle Daten Nicht diskriminierend Nicht proprietär Lizenzfrei Permanent verfügbar Kostenlos
OGD brings people closer to government and government closer to people