16.11.2006 INFOTALK www.siart.at 1 von 49 INFOTALK Herbst 2006 16. November2006 Schloss Wilhelminenberg und Expertentreff.

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 Präsentation transkript:

INFOTALK 1 von 49 INFOTALK Herbst November2006 Schloss Wilhelminenberg und Expertentreff

INFOTALK 2 von 49 Herzlich Willkommen!

INFOTALK 3 von 49 Themenübersicht : Erleichterungen für Klein- und Mittelbetriebe Änderungen beim Unternehmensgesetzbuch Verschärfte Kassabuchführungspflicht Mitarbeiterfortbildungen - Vorteile Elektronische Fahrtenbücher - Erschwernis Achtung bei Überstunden – Finanz wird strenger Reisekosten freie Dienstnehmer Änderungen im Mietrecht Sponsoring – Abgaben sparen

INFOTALK 4 von 49 KMU-Paket Änderungen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

INFOTALK 5 von 49 Das KMU-Paket, eine Förderung für Klein- und Mittelbetriebe gliedert sich in drei Teile: 1. Investitionsfreibetrag 2. Dreijähriger Verlustvortrag 3. Änderung bei UST-Befreiung Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen Einnahmen/Ausgaben-Rechnung betreibt! KMU-Paket:

INFOTALK 6 von Investitionsfreibetrag Ab 2007 können Einnahmen-Ausgaben-Rechner für Investitionen in bestimmte Wirtschaftsgüter mit der Steuer- erklärung einen Teil der damit verbundenen Herstellungs- oder Anschaffungskosten vom Gewinn abziehen. Voraussetzung: Es ist Gewinn vorhanden. Wenn es keinen Gewinn gibt -> kein Investitionsfreibetrag. KMU-Paket:

INFOTALK 7 von Investitionsfreibetrag Bedingungen: 1. Welche Wirtschaftsgüter kommen in Betracht? Die Güter müssen körperlich und abnutzbar sein. Für Gebäude, PKWs und gebrauchte Wirtschaftsgüter darf der Freibetrag nicht in Anspruch genommen werden. Auch Wertpapiere (Anleihen) fallen unter die Begünstigung. 2. Die Wirtschaftsgüter sollen 4 Jahre lang behalten werden. Wenn das Wirtschaftsgut innerhalb dieser 4 Jahre ausscheidet, muss nachversteuert werden, außer ein begünstigtes Wertpapier scheidet aus. In diesem Fall kann ein anderes begünstigtes Wirtschafsgut ersatzweise angeschafft werden. Die 4 Jahre beginnen für das Ersatz- Wirtschaftsgut dann allerdings nicht noch einmal von vorne zu laufen. KMU-Paket:

INFOTALK 8 von Investitionsfreibetrag Bedingungen: 3. Der Freibetrag gilt bis zur Höhe der Anschaffungskosten. Der Freibetrag kann sinnvollerweise nicht höher sein, als Geld für entsprechende Wirtschaftsgüter ausgegeben wurde. 4. Bis zu 10% des Jahresgewinns können geltend gemacht werden. Das heißt, es kann bei einem Jahresgewinn von Euro ein Freibetrag von Euro geltend gemacht werden, vorausgesetzt Euro wurden investiert! 5. Insgesamt bis zu Euro sind als Freibetrag möglich. Diese Euro stellen eine Gesamtobergrenze dar. Bei einem Gewinn von Euro können daher auch nur höchstens Euro Freibetrag geltend gemacht werden. KMU-Paket:

INFOTALK 9 von Investitionsfreibetrag Es entsteht also eine Art Doppelabschreibung, einerseits kann das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung im Zuge des Investitionsfreibetrages voll geltend gemacht werden, andrerseits findet die herkömmliche Abschreibung für Abnutzung (AfA) davon unberührt statt! Tipp: Stehen heuer noch große Investitionen an? Falls ja, nachrechnen ob diese auf 2007 verschoben werden können, um den Freibetrag zu nützen! KMU-Paket:

INFOTALK 10 von Investitionsfreibetrag Keine neuen Wirtschaftsgüter im Aussicht? Statt Wirtschaftsgüter können auch Anleihen und Anleihenfonds gekauft werden. Der Vorteil: Wenn Anleihen für das Unternehmen gekauft, und verbleiben 4 Jahre im Anlageverzeichnis, erspart sich der Unternehmer die Einkommenssteuer gegenüber einem privaten Anleihenkauf. KMU-Paket:

INFOTALK 11 von Investitionsfreibetrag Beispiel: Prim. Dr. Schlau hat am Jahresende Euro Gewinn vor Steuern. - mit besonderem Steuerzuckerl: Prim. Dr. Schlau erwirbt für Euro Anleihen (5 Jahre Laufzeit, 4% festverzinslich) und widmet diese in das Anlageverzeichnis, er kann die gesamte Summe nutzen. - ohne Steuerzuckerl: Prim. Dr. Schlau zahlt Euro an Einkommensteuer, Euro bleiben ihm danach zur Veranlagung aus dem voll versteuerten Privatvermögen. Nutzt Prim. Dr. Schlau das Steuerzuckerl, verfügt er nach 5 Jahren über einen Endwert (nach Abzug der KESt) von Euro, ohne Steuerzuckerl hat er Euro. KMU-Paket:

INFOTALK 12 von Verlustvortrag Ab ist ein dreijähriger Verlustvortrag möglich! Bislang war der Verlustvortrag nur für die ersten drei Jahre nach der Unternehmensgründung möglich (Stichwort: Anlaufverluste), nun kann jeder Unternehmer diesen Verlustvortrag für maximal 3 Jahre geltend machen. Kurz gesagt, es können Verluste mit Gewinnen, die man in naher Zukunft erwartet, gegengerechnet werden. - Die Steuerbelastung kann über mehrere Jahre besser verteilt werden. - Es muss nicht gleich auf die doppelte Buchführung umgestellt werden. KMU-Paket:

INFOTALK 13 von Verlustvortrag Der Verlustvortrag ist auf 75% der Einkünfte des jeweiligen Jahres begrenzt. KMU-Paket:

INFOTALK 14 von Umsatzsteuerbefreiung Kleinunternehmer mit geringem Umsatz sind unecht von der Umsatzsteuer befreit. Durch das KMU-Paket wird die Grenze erhöht: Ab beträgt diese Grenze zur Umsatzsteuerbefreiung nicht mehr Euro netto (Nettoentgelt, ohne Umsatzsteuer) sondern Euro netto Jahresumsatz (brutto Euro). Eine einmalige Überschreitung innerhalb von fünf Jahren dieser Grenze um höchstens 15% Prozent (insgesamt also Euro netto / Euro brutto bei 20% USt) ist weiterhin erlaubt. KMU-Paket:

INFOTALK 15 von 49 UGB Unternehmensgesetzbuch- Kaufmann ade!

INFOTALK 16 von 49 Ab ersetzt das UGB das HGB (Handelsgesetzbuch). Was ändert sich dadurch? Der Kaufmannsbegriff wird abgeschafft. Statt dessen tritt der Unternehmerbegriff. Eine unternehmerische Tätigkeit ist: jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Unternehmer ist man auch Kraft: - Rechtsform (GmbH, AG) - Eintragung im Firmenbuch UGB- Unternehmensgesetzbuch:

INFOTALK 17 von 49 Änderungen bei den Rechtsformen: KEG und OEG werden automatisch ab zu OG (offene Gesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft) UGB- Unternehmensgesetzbuch:

INFOTALK 18 von 49 Änderungen bei der Firmenbucheintragung: Eintragungspflicht: Unternehmer kraft Rechtsform (AG, GmbH) OG (offene Gesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft) Einzelunternehmer, wenn sie Bücher führen müssen Eintragung ist nachzuholen bis > keine Gerichtsgebühren Die übrigen Unternehmer, auch Land- und Forstwirt und Freiberufler, können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. UGB- Unternehmensgesetzbuch :

INFOTALK 19 von 49 Änderungen bei der Namensgebung: Auch bei Einzelunternehmen sind Fantasienamen möglich. Grenzen: Keine Irreführung Keine Namen von nicht unbeschränkt haftenden Personen Zwingend- Zusatz über die Rechtsform: Bei eingetragenen Einzelunternehmern: e.U. Bei offenen Gesellschaften: OG Bei Kommanditgesellschaften: KG UGB- Unternehmensgesetzbuch:

INFOTALK 20 von 49 Pflichtangaben auf Geschäftspapieren: Pflichtangaben (Firmennamen, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht) haben zu machen: Kapitalgesellschaften Personengesellschaften Einzelunternehmer, die ins Firmenbuch eingetragen sind. Als Geschäftspapiere gelten nun auch die elektronische Post und die Webseiten eines Unternehmers. Außer bei Kapitalgesellschaften, Übergangsfrist bis , danach Geldstrafen bis zu 3.600,- (§ 24 FBG) UGB- Unternehmensgesetzbuch:

INFOTALK 21 von 49 UGB- Unternehmensgesetzbuch: Änderungen bei Rechnungslegungsvorschriften: Kapital- gesellschaften Verdeckte Kapitalgesellschaften (wie GmbH & Co KG) unabhängig von Größe und Tätigkeit Alle anderen Unternehmer Unternehmer Frei Berufler, Land- u. Forstwirte Umsatz- Erlöse > Umsatz- Erlöse < unab- hängig v. d. Größe Buchführungspflicht Keine Buchführungspflicht

INFOTALK 22 von 49 Änderungen bei Rechnungslegungsvorschriften (Teil 2): Beginn der Buchführungspflicht: -Kapitalgesellschaften ab Tätigkeitsbeginn, auch verdeckte Kapitalgesellschaften (GmbH & Co KG) -Zwei Jahre in Folge über Umsatzerlös (mit 1 Pufferjahr) -Ein Jahr über Umsatzerlös (ohne Pufferjahr) UGB- Unternehmensgesetzbuch:

INFOTALK 23 von 49 Änderungen bei Rechnungslegungsvorschriften (Teil 3): Übergangsfristen für die Buchführungspflicht: - verdeckte Kapitalgesellschaften frühestens ab die Umsatzschwellen sind ab 2007 beachtlich -> entweder 2008 oder 2010 Buchführungspflicht gegeben UGB- Unternehmensgesetzbuch:

INFOTALK 24 von 49 Änderungen bei Rechnungslegungsvorschriften (Teil 4): Ende der Buchführungspflicht: Zwei Jahre in Folge unter Umsatzerlös ab den darauf folgenden Jahr Für diese Beurteilung sind auch die Umsätze in den Jahren vor 2007 beachtlich. Durch Antrag in der Steuererklärung können jedoch weiterhin freiwillig Bücher geführt werden. UGB- Unternehmensgesetzbuch:

INFOTALK 25 von 49 Änderungen im Vertragsrecht: Es gibt keinen Vertragsabschluss durch Stillschweigen mehr. Bürgschaft eines Unternehmers wird formpflichtig. (Der Bürge muss sich schriftlich verpflichten) Auch nicht mehr automatisch Bürge und Zahler. Auch Unternehmer kann sich auf laesio enormis (Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte) berufen. (kann ausgeschlossen werden) Die Mängelrüge hat nicht mehr unverzüglich zu erfolgen, sondern ist binnen angemessener Frist den Verkäufer anzuzeigen. Gilt für Verträge die ab geschlossen wurden. UGB- Unternehmensgesetzbuch:

INFOTALK 26 von 49 Elektronische Fahrtenbücher

INFOTALK 27 von 49 Grundsätzliche Anforderungen an ein Fahrtenbuch: Aufzeichnung aller beruflichen Fahrten (in Deutschland müssen auch die privaten Fahrten aufgezeichnet werden!) Fortlaufende und übersichtliche Führung Zweifelsfreie und klare Angaben von Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck der Fahrt Elektronische Fahrtenbücher

INFOTALK 28 von 49 In Deutschland werden im Excel geführte Fahrtenbücher nicht anerkannt, da sie leicht nachträglich manipuliert werden können. z. B. einfügen einer Zeile, ändern einer Zahl oder Rechenformel -> strengere Anforderungen an EDV-unterstützte Fahrtenbücher Keine Möglichkeit nachträglicher Manipulation Nachvollziehbarkeit, wann die Aufzeichnungen erfolgt sind Fazit: das handschriftliche Fahrtenbuch hat wieder Saison! Elektronische Fahrtenbücher

INFOTALK 29 von 49 Problem nicht nur bei Fahrtenbüchern! Dass mit Hilfe der Tabellenkalkulation in Microsoft Excel das Ändern eines Postens genügt, um alle Posten zu ändern, gilt freilich nicht nur für Fahrtenbücher! Es dürfte also ein generelles Thema werden, inwiefern Abrechnungen mit Excel zulässig sind. Elektronische Fahrtenbücher

INFOTALK 30 von 49 Verschärfte Kassabuchführungspflicht

INFOTALK 31 von 49 Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz soll der in den letzten Jahren stark angestiegenen Steuerhinterziehung Einhalt geboten werden. Ab sind sämtliche Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festzuhalten. Im Kassabuch ist also eine einzelne summarische Eintragung der Einnahmen pro Tag nicht mehr zulässig. (Kassasturzmethode) -> Problem vor allem für KMUs Der Finanzminister könnte durch Verordnung Erleichterungen vorsehen. Quellen im Ministerium sprechen von einer bevorstehenden Barbewegungsverordnung noch vor Jahreswechsel! Verschärfte Kassabuchführungspflicht

INFOTALK 32 von 49 Achtung bei Überstundenabrechnung

INFOTALK 33 von 49 In einer Entscheidung von 2006 hat hat der VwGH neuerlich festgestellt, dass ein Herausrechnen von steuerfreien Überstundenzuschlägen aus einem Gesamtbezug nicht zulässig ist, wenn weder im schriftlichen Dienstvertrag noch in mündlichen Absprachen eine Gesamtstundenleistung, nämlich Normalstunden und konkrete Anzahl der abgegoltenen Überstunden festgelegt ist. Die Finanz hat angekündigt die Überstundenabrechnungen genauer zu prüfen, da der Verdacht besteht, dass Überstunden oftmals nur zum Zwecke der Steuerersparnis abgerechnet werden. (Stichwort Überstundenpauschalen) Achtung bei Überstunden

INFOTALK 34 von 49 Die ersten 5 geleisteten Überstunden sind steuerbegünstigt: Zuschläge von bis zu 50% bzw. maximal 43 Euro sind steuerfrei. An Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht sind Zuschläge von bis zu 360 Euro steuerfrei. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich: - Die genaue Zahl und den zeitlichen Anfall aller Überstunden zu dokumentieren. - Die genaue Höhe der dafür gewährten Zuschläge festzustellen. - Zwischen Grundlohn und Mehrarbeit zu unterscheiden. Achtung bei Überstunden

INFOTALK 35 von 49 Mitarbeiterfortbildungen

INFOTALK 36 von 49 Mitarbeiterfortbildungen können in drei Bereiche gegliedert werden: - Interner Bildungsfreibetrag - Externer Bildungsfreibetrag - Externe Bildungsprämie Interner Bildungsfreibetrag: - 20% der Ausgaben können geltend gemacht werden, max Euro pro Tag. - Maßnahme muss im betrieblichen Interesse des Arbeitnehmers sein - Fortbildungsabteilung muss mit einem Teilbetrieb vergleichbar sein. (organische Geschlossenheit, entsprechende Ausstattung, eigenständige Lebensfähigkeit des Teilbetriebes) Mitarbeiterfortbildungen

INFOTALK 37 von 49 Externer Bildungsfreibetrag: - 20% der Aufwendungen, die unmittelbar der beruflichen Aus- /Fortbildung der Dienstnehmer dienen und. -> Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage. - Die Leistung muss von einer externen Bildungseinrichtung erbracht werden, und dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. - Etwa WIFI, Volkshochschulen, professionelle Seminarveranstalter. - Das Angebot soll sich auch an unternehmensfremde Personen richten. (keine bloße Auslagerung der internen Fortbildung!) Mitarbeiterfortbildungen

INFOTALK 38 von 49 Externer Bildungsfreibetrag: - Eine bloße Einschulung zu einer Lieferung oder sonstigen Leistung ist keine Externe Bildungsmaßnahme! - Folgende Kosten können geltend gemacht werden: Kursgebühren, Honorare für Vortragende, Kosten für Fachbücher, Raummiete, Ausstattungsmiete - Folgende Kosten können nicht geltend gemacht werden: Unterbringungskosten, Diäten, Verpflegung außerhalb der Veranstaltung, Beförderungskosten Mitarbeiterfortbildungen

INFOTALK 39 von 49 Geltendmachung: Bildungsfreibetrag (extern und intern): - Der BFB wird als (fiktive) Betriebsausgabe neben dem Bildungsaufwand (als normale Betriebsausgabe) selbst angesetzt. Externe Bildungsprämie: - Formular E 108c zur Abgabenerklärung Mitarbeiterfortbildungen

INFOTALK 40 von 49 Reisekosten bei freien Dienstnehmern

INFOTALK 41 von 49 Achtung: Seit 1. Mai 2005 sind als Folge eines Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes die Diäten, Taggelder, Reisekostenersätze bei freien Dienstnehmern nicht mehr von der Sozialversicherung befreit. Fahrtkosten sind bei einem Freien Dienstnehmer lt. VwGH vielmehr als dessen Betriebsausgaben zu behandeln. Achtung bei SV – Grenzen! Mit der Einrechnung der Fahrtkosten kann es passieren, dass etwa die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, und damit die Pflicht zur Vollversicherung erreicht wird! Reisekosten bei freien Dienstnehmern

INFOTALK 42 von 49 Sponsoring

INFOTALK 43 von 49 Sponsoring ist die Bereitstellung von Geld- oder Sachmitteln an Personen oder Organisationen im sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich durch ein Unternehmen, welches dafür eine Öffentlichkeitswirksamkeit bzw.Werbeleistung als wirtschaftlich relevante Gegenleistung erhält. ACHTUNG: Sponsoring unterscheidet sich grundsätzlich vonSpenden, die als freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung erbracht werden. Sponsoring

INFOTALK 44 von 49 Wann ist Sponsoring steuerlich absetzbar? Sponsoring-Zahlungen sind eine betriebliche Ausgabe, wenn sie auf wirtschaftlicher Grundlage beruhen. Es muss eine Gegenleistung für die Sponsoringzahlung erfolgen, und breite Öffentlichwirksamkeit gegeben sein. Angemessenes Verhältnis zwischen Zahlung und Gegenleistung (Stichwort: Fremdvergleich) Tipp: Genaue Dokumentation der Werbeleistungen, im Vertrag und im Nachhinein (Sammeln von Medienberichten) Gefahr: Sponsoring hat bloß Spendencharakter -> keine Absetzbarkeit Sponsoring

INFOTALK 45 von 49 Was tun mit der Werbeabgabe? Nicht alle Werbeformen sind werbeabgabenpflichtig. Wenn das Sponsoringpaket eine Werbeform enthält, die von der Abgabe befreit ist, ist das gesamte Paket von der Werbeabgabe befreit! Werbeabgabenbefreit sind u.a. Werbedurchsagen bzw. Freikarten bei Wettkämpfen, Bannerwerbung im Internet. Tipp: Daher immer ein Sponsoringpaket vereinbaren, das abgabenfreie Werbeformen enthält! Sponsoring

INFOTALK 46 von 49 Ihre Fragen…

INFOTALK 47 von 49 Danke, dass Sie da sind! Danke für Ihre Beiträge!

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