- Seminar Beleuchtung
Beleuchtung Grundlagen Wegebeleuchtung Arbeitsplatz-Beleuchtung Bühnenbeleuchtung Sonstiges
1. Grundlagen Licht macht Formen und Farben sichtbar Tageslicht: alle Wellenbereiche sind gleichmäßig enthalten Störung: Blendung, optische Täuschungen
1.1 Grundlagen Licht Leuchtdichte L: 1Lumen auf 1m = 1 Lux Bei 2m Entfernung ergibt 1lm dann 0,25 lx Wann ist es zu „hell“? Sommertag: 100.000 lx Schattiger Sommertag: 10.000 lx Arbeitsplatz: 500-700lx Fußgängerzone: 100 lx Vollmondnacht: 0,2 lx
1.2 Grundlagen-Farben Wahrnehmung des Auges: 380-780 nm größte Hellempfindlichkeit bei 555 nm (grün-gelb) Farbtemperatur in Kelvin: <3300= warmweiß (ww) 3300-5300= neutralweiß (nw) >5300 = tageslichtweiß (tw)
1.2 Grundlagen-Farben Das menschliche Auge verfügt über: L,M,S-Zapfen: zum Farbensehen Und Stäbchen-Rezeptoren: zum Nachtsehen Anpassung an die Dunkelheit ~ 30 min. zum Sehen im Augenwinkel peripheres Sehen: Bewegungen, Sherrif-Blick
1.3 Grundlagen-Störungen Blendung: direkt durch Lichtquelle/Sonne indirekt durch Reflexion z.B. am Bildschirm darum in 90° zum Fenster stellen Blendschutz bereitstellen
1.3 Grundlagen-Störungen Optische Täuschung
1.3 Grundlagen-Störungen
allgemein Rettungswege Sicherheitsleuchten 2. Wege-Beleuchtung allgemein Rettungswege Sicherheitsleuchten
2.1 wege- Beleuchtung Verkehrswege innen Für Personen: 50 lx Personen u. Fahrzeuge: 100 lx gem. Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 7/3
2.2 Rettungswege- Beleuchtung Kennzeichnung der Rettungswege nachleuchtend mind. 1 h (phosphorisierend) Bei Versammlungsstätten selbstleuchtend (Batterie, unabh. Stromnetz) Rettungswege mind. 1 lx gem. Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 7/4
2.3 Sicherheits-leuchten an Ausgängen bei Richtungsänderungen bei Hindernissen, wie z.B. Treppen und Stufen oder Änderungen der Flurhöhe
3. Arbeitsplatz-Beleuchtung Mindestwert: 300 lx Büroarbeit: 500 lx Messung in 0,85m Höhe Grafische Arbeit: 750-1000 lx Qualitätskontrolle hilfreich auch bei Nachtarbeit
4. Bühnen- beleuchtung feste Aufhängung, altern. an Seilen doppelt gesichert Abstand zu brennbaren Material mind. 50 cm
Wohlbefinden (natürlich) Ballwurfsicherheit Energiekosten Entsorgung 5. Sonstiges Wohlbefinden (natürlich) Ballwurfsicherheit Energiekosten Entsorgung