REPUBLIK ÖSTERREICH Landespolizeikommando für das Burgenland   Hauptmann Gernot ORTNER weiterer leitender Beamter der Logistikabteilung   Neusiedlerstraße.

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 Präsentation transkript:

REPUBLIK ÖSTERREICH Landespolizeikommando für das Burgenland   Hauptmann Gernot ORTNER weiterer leitender Beamter der Logistikabteilung   Neusiedlerstraße 84, 7000 Eisenstadt TEL +43-(0)59133-10 7705 Fax +43-(0)59133-10 7109 MOBIL +43-(0)664-8107900 gernot.ortner02@bmi.gv.at 31.03.2017 Robert Feifar

31.03.2017 Robert Feifar

Der „drogenauffällige Lenker“ aus der Sicht der Sicherheitsexekutive Von der Amtshandlung bis zur Vorführung zum „Spezialisten“ !!! 31.03.2017 Gernot ORTNER, Hptm

Begründung der Anhaltung Grundauftrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit Rechtliche Grundlage im SPG und in der StVO (§97) 31.03.2017 Robert Feifar

§97. Organe der Straßenaufsicht. Die Organe der POLIZEI haben, a) Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen, b) Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, c) Anwendung körperlichen Zwanges, soweit er gesetzlich vorgesehen ist, 31.03.2017 Robert Feifar

Wer darf ein Fahrzeug lenken? Grundsätze nach § 58 Abs 1 StVO Besonderheiten der StVO im Hinblick auf Alkoholisierung und Drogen-beeinträchtigung gem. § 5 StVO iV mit §99 StVO 31.03.2017 Robert Feifar

Warum gilt der § 5 Abs 1 StVO? Ist eine Beeinträchtigung der Person aber zumindest zum Teil auf Suchtgift zurückzuführen, sind – im Verhältnis zum § 58 StVO - ausschließlich nur die Bestimmungen der §§ 5 Abs. 1 iVm 99 Abs. 1b StVO anwendbar (§ 58 StVO gelangt diesfalls nicht zur Anwendung). 31.03.2017 Robert Feifar

Handwerkzeug der Polizisten Symptomtabelle Weitere Hinweise – Anzeichen Das Drogen-check Formular ??? Drogenanalysegerät ??? ??? Drogenvortester ??? 31.03.2017 Robert Feifar

Erkennbarkeit und Symptome drogenbeeinträchtigter Lenker krass situationsunangepasstes Verhalten, hastige Erregtheit, Schläfrigkeit, Angstzustände, Nichtgehorchen der Sinne, außergewöhnliche Schweißneigung, Unruhe und Zittern, ungewöhnliche Benommenheit, gerötete Augenbindehäute, enge oder sehr weite oder lichtstarre Pupillen 31.03.2017 Robert Feifar

Sonstige Hinweise Plastik-Einwegspritzen im Fahrzeug, berußte Löffel und Watte, abgerissene Zigarettenfilter, Bänder, Schnüre, Riemen, Gummischläuche und Ähnliches zum Abbinden der Vene, Kapseln oder Behältnisse mit unbekannten pulvrigen Substanzen etc. 31.03.2017 Robert Feifar

Das Drogen-check Formular Die beiden ersten Seiten werden von Polizeibeamten ausgefüllt und enthalten: Beobachtung des Fahrverhalten Unfallsituation Anhaltung Pupillen Ansprechbarkeit Stimmung Sprache Gang und das Ergebnis des Alkomattests 31.03.2017 Robert Feifar

Drogenanalysegerät -Drogenvortestgerät Aussagen über eine Suchtgiftbeeinträchtigung zum Zeitpunkt des Lenkens können daraus jedoch in Ermangelung von Grenzwerten nicht abgeleitet werden. Somit sind solche Geräte derzeit für den Einsatz durch Straßenaufsichtsorgane nichtgeeignet. Die Einsatztauglichkeit derartiger Geräte bzw. Streifen wird derzeit u.a. wissenschaftlich untersucht. Bis zur Erlassung einer entsprechenden Verordnung ist der Einsatz derartiger Geräte bzw. Streifen nicht zulässig.   31.03.2017 Robert Feifar

Schnittstellen Kosten für eine BLUTUNTERSUCHUNG liegt bei ca 500€ Ab welchem Zeitpunkt geht die Arbeit und die Verantwortung auf den untersuchenden Arzt über? Kosten für eine klinische Untersuchung sind grundsätzlich bekannt Kosten für eine BLUTUNTERSUCHUNG liegt bei ca 500€ 31.03.2017 Robert Feifar

Danke für die Aufmerksamkeit Noch Fragen ??? 31.03.2017 Robert Feifar