Export-Förderungen auf Bundes- und Landesebene

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 Präsentation transkript:

Export-Förderungen auf Bundes- und Landesebene Mag. Alessia Sasina Wirtschaftskammer Kärnten, Außenwirtschaft und EU

Bundes- vs. Landes-Förderung Bundesebene: „go-international“ Beratung und Information AW Kärnten Operative Abwicklung durch AW Kärnten und Aussenwirtschaft Austria in Wien Landesebene: Internationalisierungs-Förderung für KMU`s Operative Abwicklung durch Kärntner Wirtschaftsförderungsfond (KWF)

„go-international” Internationalisierungsoffensive Programm der WKÖ und des BMWFJ (Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend) Österreichweit Laufzeit: (01.04.2013) bis 31.03.2015 Abwicklung: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA mit AW Kärnten, mit ihrem weltweiten Netz an Wirtschaftsdelegierten und AußenwirtschaftsCentern

„go-international” Internationalisierungsoffensive Budget 31 Millionen Euro Fokus Fernmärkte & Dienstleistungen

„go-international“ Internationalisierungsoffensive Förderprogramm direkt (monetäre Zuschüsse) indirekt (16 Direktförderungen, z.B.:) (65 indirekte Förderungen, z.B.:) - Technologieförderung € 12.000,-- - Weiterbildung (Export-Werkstatt) - Fernmarktförderung € 10.000,-- - Gruppenausstellungen mit - Dienstleistungsförderung € 5.000,-- „Experts Corner“ für Dienstleister - Bildungsexport € 15.000,-- - Wirtschaftsmissionen - Praktikanten- und MA Austausch € 7.200,-- - Marktsondierungsreisen - Legal Advice and Risk Analysis € 10.000,--

„go-international” Fördermöglichkeiten - Beispiel Überlegungen zum Export Export und Zoll KompetenzWerkstatt Hilfestellung durch einen Berater Consulting-Coaching Vorbereitung des Unternehmens zum Markteintritt Export-Schecks für Fernmärkte, TechnologieUN, Dienstleister etc. Potentielle Partner einladen Incoming Mission (Zeigen Sie Ihre Referenzanlage) Verträge aufsetzten; Niederlassung gründen Legal Advice and Risk Analysis Inkubatorbüro (Exportscheck) Mitarbeiter schulen Mitarbeiter- und Praktikantenaustausch

„go-international” - Kostenartenliste

Details auf www.go-international.at Auflistung aller Förderungen Factsheets Ansprechpersonen Antragsformulare Richtlinien

Internationalisierungs-Förderung für KMU Antragstellung und Abwicklung über den Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds Kärntenweit Laufzeit: 01.01.2012 – 30.06.2014

Internationalisierungs-Förderung für KMU Wer wird gefördert?  Zielgruppe sind KMU´s, natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen: Gewerbe Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen (Unternehmen, die technisches Know-how und neue Technologien ins Unternehmen transferieren) Wer wird NICHT gefördert? Unternehmen aus den Bereichen Bank, Versicherung, Finanzdienstleister, Handel, Immobilien und Vermögenstreuhänder, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft

Internationalisierungs-Förderung für KMU Was wird gefördert? Exportorientierte Publikationen Auftritt auf Internationalen Messen/Ausstellungen im Ausland Internationalisierungsberatung

Internationalisierungs-Förderung für KMU Exportorientierte Publikationen, wie Fremd- und mehrsprachige Websites fremdsprachige Firmenprospekte mehrsprachige Warenkataloge zu Internationalen Werbezwecken konzipierte Audio- oder Videoproduktionen Höher der Förderung  max. 50 % der förderbaren Kosten bzw.

Internationalisierungs-Förderung für KMU Auftritt auf Internationalen Messen/Ausstellungen im Ausland Kosten für die Teilnahme an Internationalen Messen/Ausstellungen, die üblicherweise vom Messeveranstalter in Rechnung gestellt werden (Standplatzmiete, Standbaukosten, jedoch keine Transport-, Reise- und Hotelspesen) Höhe der Förderung max. 50 % der förderbaren Kosten bzw.

Internationalisierungs-Förderung für KMU Internationalisierungsberatung in Form von Marktstudien, Länderexperten, Machbarkeitsstudien Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie Marketingkonzepten Rechts- und Steuerberatung im Zielmarkt Beratung in Fragen der Transport-, Finanzierungs- und Zahlungsformalitäten Höhe der Förderung max. € 500,- pro Beratungstag (≤ 4 Beratungstage) max. € 2.000,-

Internationalisierungs-Förderung für KMU Die Förderung kann pro Förderungswerber nur einmal pro Förderperiode in Anspruch genommen werden und ist mit € 7.000,- begrenzt!

Zeitpunkt der Antragsstellung In der Regel immer dem Internationalisierungsvorhaben Ab wann dürfen Kosten anfallen? ab Posteingang des Antrages bei der zuständigen Förderstelle? ab Genehmigung des Antrages? nach einer bereits abgeschlossenen Maßnahme? VOR

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Rund um Klagenfurt leben 7 Milliarden Menschen Rund um Klagenfurt leben 7 Milliarden Menschen. Unser Markt ist größer als wir denken! Mag.ª Alessia Sasina Außenwirtschaft und EU, go-international Wirtschaftskammer Kärnten Europaplatz 1 | 9021 Klagenfurt am Wörthersee T 05 90 90 4 - 753 T 05 90 90 4 – 754 alessia.sasina@wkk.or.at