Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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 Präsentation transkript:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Jugendarbeitsschutz in Gaststätten IHK Ausbilder Gaststätten 16./21.01.2014 Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 53 Ingelore Bruns

JArbSchG – allgemeine Regelungen Gilt für Personen vom 15. bis zum 18. Lebensjahr Verbot gefährlicher Arbeiten (Unfallgefahren, Hitze Kälte, Lärm, Erschütterungen usw.) Verbot von Akkordarbeit und tempoabhängigen Arbeiten Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich der Geeignetheit für Jugendliche Ärztliche Untersuchung nach JArbSchG IHK Ausbilder Gaststätten 16./21.01.2014 Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 53 Ingelore Bruns

JArbSchG – Voraussetzung der Beschäftigung von Jugendlichen Eine Erstuntersuchung muss bescheinigt sein. Die Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurück liegen. Ein Jahr nach der Erstuntersuchung muss eine Nachuntersuchung erfolgen und bescheinigt sein. IHK Ausbilder Gaststätten 16./21.01.2014 Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 53 Ingelore Bruns

JArbSchG - Beschäftigungszeiten Tägliche Arbeitszeit Maximal 8,5 h 8 h Wöchentliche Arbeitszeit an fünf Tagen, insgesamt 40 Stunden Pausen 1 h bei AZ > 6 h 0,5 h bei AZ 4,5 – 6 h Nachtruhe Ab 22 Uhr bis 6 Uhr In Schichtbetrieben ab 23 Uhr IHK Ausbilder Gaststätten 16./21.01.2014 Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 53 Ingelore Bruns

JArbSchG - Beschäftigungszeiten Schichtzeit (Arbeitszeit + Pausen) maximal 11 h Freizeit mindesten 12 h Samstag und Sonntag ist im Gastgewerbe eine Beschäftigung möglich Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen jedoch beschäftigungsfrei sein IHK Ausbilder Gaststätten 16./21.01.2014 Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 53 Ingelore Bruns

JArbSchG - Beschäftigungszeiten Feiertagsruhe Keine Beschäftigung nach 14 Uhr am 24.12 und 31.12 Keine Beschäftigung am ersten Weihnachtstag, Neujahr, am Ostersonntag und am 1. Mai IHK Ausbilder Gaststätten 16./21.01.2014 Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 53 Ingelore Bruns

JArbSchG - Beschäftigungszeiten Ausnahmen Per Tarifvertrag Z. B. andere Verteilung der Arbeitszeiten in Sachsen – Anhalt wurde kein Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht. In besonderen Fällen Bei vorübergehenden unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen Mehrarbeit ist dann durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit innerhalb der folgenden drei Wochen auszugleichen IHK Ausbilder Gaststätten 16./21.01.2014 Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 53 Ingelore Bruns

JArbSchG - Berufsschule Freistellung ist Pflicht Keine Beschäftigung, wenn Unterricht vor 9 Uhr Keine Beschäftigung an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden a 45 min in der Woche Freistellung in einer Woche mit Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen Freistellung für Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden Freistellung am Tag vor schriftlicher Prüfung IHK Ausbilder Gaststätten 16./21.01.2014 Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 53 Ingelore Bruns

JArbSchG – Freistellungen und Arbeitszeit Anrechnung von Freistellungen auf die Arbeitszeit 8 h für Berufsschultag mit mindestens 5 Stunden a‘ 45 min 40 h für Berufsschule im Blockunterricht 25h/5 Tage Alle Unterrichts- und Pausenzeiten Freistellungszeiten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Freistellungen vor schriftlichen Prüfungen IHK Ausbilder Gaststätten 16./21.01.2014 Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 53 Ingelore Bruns

JArbSchG - Bezugsmöglichkeit Bundesministerium für Arbeit und Sozialen www.bmas.de Bestellung kostenlos über publikationen@bundesregierung.de Broschüre A707 IHK Ausbilder Gaststätten 16./21.01.2014 Landesamt für Verbraucherschutz Dezernat 53 Ingelore Bruns