Einherrschaften Fürstenherrschaften Diktaturen Absolute Monarchie Beschränkte Monarchie Ständische Monarchie Konstitutionelle Monarchie Parlamentarische Monarchie
Fürstenherrschaft
Fürstenherrschaft Wahlfürstentum - wird gewählt Erbfürstentum - Thronfolge wird vererbt
Diktatur
Diktatur in Krisensituation z.B.: - wirtschaftliche Notlage - Bedrohung des Staates von außen
Diktatur auf legalem Weg oder durch einen Umsturz, Verfassung außer Kraft setzen
Diktatur Staatsgewalt auf Dauer behalten Staatsgewalt nach eigenem Gewissen anwenden
Absolute Monarchie
Absolute Monarchie Lat. „Absolutos“ , übersetzt „uneingeschränkt“ Der Monarch ist alleiniger Herrscher: der Gesetzgeber die vollziehende Gewalt der Gerichtsherr
Absolute Monarchie Entwickelte sich zunächst in Frankreich unter der Herrschaft Ludwigs dem 13. „Ich bin der Staat“ kennzeichnet treffend die absolute Herrschaftsform Blütezeit im 17. und 18. Jahrhundert Die absolute Monarchie fand mit der Französichen Revulotion 1789 in Frankreich Ihr Ende
Beschränkte Monarchie
Beschränkte Monarchie Die Herrschaftsgewalt des Monarchen ist durch die Mitwirkung von ihm unabhängiger Organe dauernd beschränkt Gewisse Hoheitsakte kann er gar nicht oder nur mit den Organen bestimmen
Ständische Monarchie
Ständische Monarchie Ausübung der Staatsgewalt des Monarchen wird durch die Mitwirkung der Stände beschränkt Versammlung der Stände keine Volksvertretung, sondern Vertretung bestimmter Volksschichten z.B. im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren Reichsstände die Ritter, die Hohe Geistlichkeit und die städtischen Räte der reichsunmittelbaren Städte Stände hatten bei der Gesetzgebung Mitbestimmungsrecht und auch ein Steuer-Bewilligungsrecht
Konstitutionelle Monarchie
Konstitutionelle Monarchie Ausübung der Staatsgewalt des Monarchen wird durch die Mitwirkung der Volksvertretung beschränkt Keine Volksvertretung wie heutzutage, doch breite Volksschichten haben teil an der Staatsgewalt Kennzeichen dieser Monarchie geschriebene Verfassung Rechtssprechung durch unabhängige, aus dem Gesetz unterworfene Richter
Parlamentarische Monarchie
Parlamentarische Monarchie Ausübung der Staatsgewalt, wird wie in der Konstitutionellen Monarchie, durch die Mitwirkung der Volksvertretung beschränkt Regierung wird von der Volksvertretung gewählt Abhängigkeit der Regierung vom Vertrauen des Parlaments nennt man „parlamentarische Regierungsform“ Entstand durch den Sieg der Stände beim Machtkampf mit dem Monarchen Geburtsland: England Parlamentarische Monarchien heute z.B. in: Niederlande, Belgien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien
Tekin Zekeriya Robin Glod Rafael Drejka