31.03.2017 (Bauproduktenrichtlinie)/ Bauproduktenverordnung EU 305/2011 Übersicht über die wichtigsten Regelungen Vortrag am 17.04.2013 in Budapest Prof.

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31.03.2017 (Bauproduktenrichtlinie)/ Bauproduktenverordnung EU 305/2011 Übersicht über die wichtigsten Regelungen Vortrag am 17.04.2013 in Budapest Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH Niederlassung SLV Hannover

aus EU- Verordnung 305/2011

Ausnahme: ……….. Schmiede es gilt in Deutschland die Bauregelliste (BRL) als nationale Vorgabe aus EU 305/2011 3

Ü CE Ü=national Konformitätserklärungen CE=Europa

31.03.2017 Anerkennung der SLV Hannover als notifizierte Stelle 1672 für EN 1090-1

für CE-Zertifizierungen SLV Hannover notifizierte Stelle (1672) für CE-Zertifizierungen BRL B =CE-Zeichen

Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. Bildung und Zertifizierung Unternehmenszertifizierung (DVS ZERT e. V.) Personalqualifikation (DVS-Pers ZERT) Aus- und Weiterbildung in der Fügetechnik in ca. 365 DVS-Bildungseinrichtung DVS Zert GmbH wird notifizierte Zertifizierungs-Stelle für alle GSI SLV nach der Bauproduktenverordnung EU 305/2011

Ausnahme: Aber auch: aus EU 305/2011 Mehr Rechte und Durchgriffs- möglichkeiten für die "Marktüberwachungsbehörden„ (Artikel 55 ff). aus EU 305/2011

„ Marktüberwachungsbehörde“ Ist für die Marktüberwachung auf dem Staatsgebiet des Mitgliedstaats zuständig. Ziel der Tätigkeiten und Maßnahmen:  Produkte stimmen mit den Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft überein  Produkte stellen keine Gefährdung dar.

Die Mitgliedstaaten stellen - die ordnungsgemäße Durchführung des Systems der CE-Kennzeichnung sicher - leiten bei einer missbräuchlichen Verwendung die angemessenen Schritte ein - sehen auch Sanktionen für Verstöße vor (die bei schweren Verstößen strafrechtlicher Natur sein können) Diese Sanktionen müssen in angemessenem Verhältnis zum Schweregrad des Verstoßes stehen und eine wirksame Abschreckung gegen missbräuchliche Verwendung darstellen.

aus EU 305/2011

Entwicklung der Stahlbauzulassungen in Deutschland Vergleich der Normen (alt / neu) DIN 4100: 1968-12 (1931-05) 8 Seiten Beiblätter 1 und 2 3 Seiten DIN 18800-7: 1983-05 9 Seiten DIN 18800-7: 2002-09 43 Seiten DIN 18800-7: 2008-11 58 Seiten DIN EN 1090-1: 2012-02 43 Seiten DIN EN 1090-2: 2011-10 (201??) 206 Seiten Entwicklung der Stahlbauzulassungen in Deutschland 12

z.Z.10/2011 Wird aber bereits wieder überarbeitet Neuausgabe Ende 201????? DIN EN 1090-2 13

14

Aus dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 17.12.2010 Geltungs- beginn Koexistens- phase 1.7.2014 Aus dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 17.12.2010 Festlegung am 23/24.01.2012 vom „Ständigen Ausschuss für das Bauwesen“ in Brüssel Achtung: im Bundesanzeiger am 16.02.2011 erschienen, konnte aber in Deutschland auf Wunsch eines Auftraggebers bereits ab 01.01.2011 angewendet werden. Offiziell rechtlich eingeführt ist die EN 1090-1 ab 01.07.2012 ( in NDS ab 01.11.12 ), der Eintrag in die Bauregelliste (BRL) ist Ende 2011 erfolgt 15

Ausführung von Schweißarbeiten auf der Baustelle Dass die Ausführung von geschweißten Bauteilen, Tragwerken und Bauwerken aus Stahl in den genannten Ausführungsklassen nur durch solche Firmen auf der Baustelle erfolgen darf, die entweder über ein Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1:2010-07 oder über einen Eignungsnachweis für die Ausführung von Schweißarbeiten in den entsprechenden Ausführungsklassen verfügen. Bei vorwiegend ruhender Bean-spruchung wird für die Ausführungsklasse EXC 1 eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation mindestens der Klasse B nach DIN 18800-7, für die Ausführungsklasse EXC 2 eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation der Klassen B, C oder D nach DIN 18800-7 in Abhängigkeit von den in DIN 18800-7 zu den Klassen angegebenen Geltungsbereichen und für alle weiteren Ausführungs-klassen eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation der Klasse D nach DIN 18800-7 akzeptiert. Bei nicht vorwiegend ruhender Beanspruchung wird eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation der Klasse E akzeptiert. Ausführung von Schweißarbeiten auf der Baustelle Veröffentlicht in der Musterliste der Technischen Baubestimmungen ( MBO) DIBt-Mitteilungen vom Dezember 2011 16

EG-Verordnungen - ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig, d.h. eine Modifikationen in einzelnen Mitgliedstaaten ist daher nicht möglich - können sich an die Europäische Gemeinschaft selbst, an deren Mitgliedstaaten oder an die Bürger der Mitgliedstaaten richten

„Bauprodukt“ Jedes Produkt, das hergestellt wird, um dauerhaft in Bauwerke des Hoch- oder Tiefbaus eingebaut zu werden. und Ebenfalls Bauprodukte sind vorgefertigte Anlagen, die aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos. Auch Produkte der Haustechnik zählen dazu.

erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Gemeinschaftsmarkt „Inverkehrbringen“ erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Gemeinschaftsmarkt (EG-Verordnung 765/08 vom 09.07.2008)

Hersteller Neu: Herstellerwerk Jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; Neu: Herstellerwerk kann die eigene Firma sein aber auch Fremdfirmen

Neu: Ausführungsklassen EXC Es gibt zur Zeit die EXC1 bis EXC4 nach denen ein Bauprodukt eingestuft werden muss. Bei einem Bauvorhaben sind unterschiedliche EXC möglich. Beim Bau eines Stadiums kann die Überdachung EXC4 sein, während der Handlauf der Treppen EXC1 ist. Für Stahlbauten sind die EXC-Klassen noch in der EN 1090-2 geregelt, werden aber mit der Überarbeitung der EN 1090-2 in den Eurocode EC3 (EN 1993-1-1) überführt. Dann werden die EXC-Klasse anders bestimmt.

Empfohlene Matrix für die Ermittlung der Ausführungsklassen Tabelle B.3 Empfohlene Matrix für die Ermittlung der Ausführungsklassen Schadensfolge-klassen CC1 CC2 CC3 Bauwerks-kategorien SC1 SC2 Fertigungs-kategorien PC1 EXC1 EXC2 EXC3 EXC3 a) PC2 EXC4 a) EXC4 soll angewendet werden für spezielle Konstruktionen oder Konstruktionen mit extremen Konsequenzen bei einem Konstruktionsversagen entsprechend den nationalen Festlegungen DIN EN 1090-2 Anhang B - Ausführungsklassen Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 22

Zuverlässigkeitsklasse RC Schadensfolgeklasse CC vorwiegend ruhende Beanspruchung EXC-Klasse dynamische RC3 oder CC3 3c RC2 oder CC2 2 3 RC1 oder CC1 1 Produktionskategorien PC1 und PC2 entfallen Zuverlässigkeitsklassen RC3 – RC1 aus EC0 (EN 1990) Zuverlässigkeitsklassen entsprechen auch den Schadensfolgeklassen C:EXC4 nur bei absolut notwendigen Ausnahmefällen Umstellung der EXC-Klassen von EN 1090-2 in den EC3 (EN1993-1-1)

Was sind Leistungsmerkmale für das CE-Zeichen ? Leistungsmerkmale sind Produkteigenschaften, welche durch die wesentlichen Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie festgelegt sind. Für Stahl- und Aluminiumbauteile nach EN 1090-2 und -3 sind es folgende: Toleranzen für Maße und Form (EN 1090-2, Anhang D) Schweißeignung (Verwendung von EN 10025-1) Bruchzähigkeit (in J) (nicht für Aluminium) Brandverhalten A 1(Klassifizierung nach EN 13501-1) Freisetzung von Cadmium und radioaktiver Strahlung Dauerhaftigkeit (Korrosionsschutz) Tragfähigkeitsmerkmale (Feuerwiderstand, Ermüdung) Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

„Spezielle Prozesse“ Schweiß-, Schraub- und Korrosionsschutzarbeiten im Anwendungsbereich der EN 1090 (gemäß Definition EN ISO 9000, Pkt. 3.4.1) Schweiß-, Schraub- und Korrosionsschutzarbeiten

nach EN 1090-1:2012-02 31.03.2017 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Duisburg - Niederlassung der GSI mbH

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DIN EN 1090-1:2012-02 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 29

Schweißzertifikat nach EN 1090-1 Tab.B1 30 30

31.03.2017 (Bauproduktenrichtlinie)/ Bauproduktenverordnung EU 305/2011 Übersicht über die wichtigsten Regelungen, Vortrag am 17.04.2013 in Budapest Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH Niederlassung SLV Hannover