Zentralkurs Magglingen
Agenda n Geschäftsstelle n News vom ZV n Swiss Volley heute / Aktivitäten n Erfolgsrechnung / Projektion 2006 n Schiedsrichterdatenbank n Abrechnungssystem Spesen Schiedsrichter
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle befindet sich an der Zieglerstrasse 29, 3000 Bern 14 Roger Schnegg Anne-Sylvie Monnet Christian Bigler Evelyne Müller
Bettina Marti Karin Spychiger Matthias Kopp Nicole Schnyder
News vom ZV
Arbeitsgruppe Fusion der Regionen Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic im Bereich Beachvolleyball Sponsoringvertrag mit PAX Versicherungen über 3 Jahre (Titelsponsor PAX Swiss Cup & JBT) Einführung von Einfachem Matchblatt ist möglich. Entscheid bei den Regionalverbänden Einsetzung von Heimschiedsrichtern in untersten Ligen und Junioren möglich. Entscheid bei den Regionalverbänden.
News vom ZV Nachwuchskonzept am verabschiedet: Regionale Förderzentren Swiss Volley Talents School bereits 4 Zentren:Basel, Biel, Lausanne und Liebefeld Label Kriterien für SAR Mannschaften Indoor- und Beach gemeinsame Ausbildung bis zum Abschluss Internationale Indoor Zielanlässe Möglichst viele Schweizer/innen sollen Profi Volleyballer werden Effiziente Einsetzung der Mittel
Swiss Volley heute / Aktivitäten
Junioren Lizenzen - Zuwachsraten FrauenMännerTotal Beach 2004 zu %+ 74%+ 57% Indoor 04/05 zu 05/06+6%+ 14%+ 7% Total Beach + Indoor+ 8%+ 21%+ 10% Total Lizenzen
Altersstruktur Swiss Volley
Podestplätze SAR und Vereine (NW)
Swiss Cup Final in Bern
FIVB Worldtour Gstaad WM vom Juli 2007
Junior Beachtour B-Tour (Region) A2 / A3 Tour A1 Nationale Tour CEV FIVB Gstaad & Lausanne 7 Standorte 81 Turniere 242 Turniere 268 Turniere Luzern Turnierstruktur in der Schweiz 2005: 610 Turniere
Schiedsrichterdatenbank
Ab der Saison 06/07 wird die ganze Spielplanung der NLA/NLB inkl. Swiss Cup in unser Datenbanksystem Volley Manager integriert.
Somit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass das gesamte Schiedsrichter-+LR-wesen in unserer Datenbank integriert werden kann.
Abrechnungssystem Spesen Schiedsrichter
Mit der Integration der Schiedsrichter in die Datenbank wird die Spesenabrechnung der Schiedsrichter automatisiert. Das Ausfüllen des Spesenzettels erfolgt automatisch. Der Schiedsrichter kontrolliert die Spesen nach jedem Spiel via Internet und gibt sie dann zur Zahlung frei.
Mit der Integration der Schiedsrichter in die Datenbank wird die Spesenabrechnung für jeden Schiedsrichter via Internet abrufbar sein.
MWST / neuer Lohnausweis ab 2007 Gemäss der MWSTV Art. 10 Abs 1 und dem BGE vom sind die Schiedsrichterentschädigungen der MWST unterstellt. Lohnausweis 2007 Die Schweiz. Steuerkonferenz SSK hat noch nicht entschieden ab welcher Betragshöhe die entsprechenden Urkunden (LA) auszufüllen sind.
Verein Swiss VolleySchiri
VereinSwiss VolleySchiri Inkassoauftrag zwischen …………………………………………………………………………………………. Auftraggeber Swiss Volley, Zieglerstrasse 29, 3000 Bern 14 Beauftragter Präambel / Gegenstand der Inkassovereinbarung Die Entschädigungsansätze der Schiedsrichter sind im Gebührenreglement festgehalten. Diese basieren auf vordefinierten Pauschalen und effektivem Auslagenersatz. Gegenstand der vorliegenden Inkassovereinbarung stellt das Inkasso der Schiedsrichterentschädigungen bei den Vereinen dar. Der Auftraggeber beauftragt Swiss Volley, die gemäss Gebührenreglement festgesetzten Entschädigungen in ihrem Namen und Auftrag bei den Vereinen einzufordern.
Verzichtserklärung Personen, die für Swiss Volley tätig sind und AHV-rechtlich als unselbständig Erwerbende gelten, haben die Möglichkeit, auf die Abrechnung von AHV/IV/EO/ALV-Beiträge zu verzichten, wenn die ausbezahlte Entschädigung als ein geringfügigeres Entgelt aus Nebenerwerb zu qualifizieren ist (Art. 5 Abs. 5 AHVG und Art. 8bis AHVV). Die unterzeichnende arbeitnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass auf ihren Bezügen aus dem Arbeitsverhältnis mit Swiss Volley, Zieglerstrasse 29, Postfach 318, 3000 Bern 14 keine AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abgerechnet werden, da es sich um eine Entschädigung für Nebenerwerb bis CHF 2' jährlich handelt. Sie nimmt zur Kenntnis, dass das Einkommen bei der Leistungsabrechnung nicht berücksichtigt wird.