„Energie intelligent einkaufen“ – WK Graz Nutzen Sie Ihre Chancen im liberalisierten Strommarkt – senken Sie Ihre Energiekosten DI Günter Pauritsch 14. Mai 2007
Agenda Möglichkeiten durch die Liberalisierung Preisentwicklungen Einsparungspotential bei Lieferantenwechsel Wie gehe ich bei einem Lieferantenwechsel vor? Verbesserungen für Konsumenten mit 1. Jänner 2007 Wir setzen uns für Sie ein – Schlichtungsstelle der E-Control
Möglichkeiten durch die Liberalisierung (I) vollständige Marktöffnung mit 1. Oktober 2001 jeder Kunde hat das Recht, den Lieferanten zu wechseln Unterscheidung zwischen Netzbetreiber und Stromlieferanten bei einem Wechsel Netzbetreiber bleibt gleich neuer Lieferant der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle Kunden unabhängig vom Lieferanten gleichzubehandeln bei netztechnischen Angelegenheiten ist weiterhin der Netzbetreiber ihr Ansprechpartner
Möglichkeiten durch die Liberalisierung (II) Festsetzung der Preise nicht mehr behördlich sondern durch Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage Auftreten von neuen Unternehmen neue österreichische und z.T. auch ausländische Lieferanten unterschiedliche Energiepreise unterschiedliche Erzeugungsformen (Stromkennzeichnung) unterschiedliche Angebote (Bindungsfristen, Rabatte)
Entwicklung der Stromgroßhandelspreise EEX Phelix-Base-Year-Future Quelle: EEX
Strompreise 1999 vs. 2006 Energie + Netz, Gewerbe 50.000 kWh Senkung der Netztarife Verringerung der Energiepreise Quelle: Eurostat
Industriestrompreiserhebung 2. HJ 2006, Mittelwert Netzebene 6 Höhe der Energiepreise in den Bundesländern unterschiedlich Quelle: E-Control Niederösterreich und Vorarlberg keine bzw. zu wenig Werte vorhanden.
Einsparungspotential bei Wechsel zum günstigsten Anbieter (I) 30.000 kWh/Jahr, ngL, Stand. Mai 07
Einsparungspotential bei Wechsel zum günstigsten Anbieter (II) 80 MWh/Jahr, 30 kW, gL, Stand Mai 07
Lieferantenwechsel – Wie gehe ich vor? (I) Angebote einholen Liste der Lieferanten u.a. im Tarifkalkulator der E-Control Abfrage über Tarifkalkulator max. 100.000 kWh/Jahresverbrauch (Strom) Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten (per Mail/telefonisch), wichtige Informationen für den Lieferanten: Jahresverbrauch Leistung Tätigkeitsbereich Kopie der letzten Jahresabrechnung Angebote vergleichen Energiepreis Leistungspreis/-pauschale Laufzeit Kündigungsfristen
Lieferantenwechsel – Wie gehe ich vor? (II) nach der Entscheidung für einen Lieferanten ausfüllen des Liefervertrages Versand der Unterlagen per Mail, Fax, Post Kopie der letzten Jahresabrechnung beilegen die restlichen Formalitäten übernimmt der neue Lieferanten (Kündigung, Information an den Netzbetreiber) anschließend erhalten Sie die Information, ab wann Sie vom neuen Lieferanten beliefert werden der Wechsel kostet nichts!!! an der Versorgungssicherheit ändert sich nichts Netzbetreiber bleibt gleich
Erstellung von Preisvergleichen der Tarifkalkulator www.e-control.at Tarifkalkulator-Button wählen oder direkt: http://tarifkalkulator.e-control.at/tarifkalkulator/TKStart.do
Ergebnisdarstellung Informationen über (u.a.) Lieferanten (Abfragen bis max. 100.000 kWh) Kontaktdaten, Vertragslaufzeit detaillierte Darstellung der Energiepreise Stromkennzeichnung Netzbetreiber Kontaktdaten
Verbesserungen für die Konsumenten mit 1. Jänner 2007 (I) einfachere Durchführung von Preisvergleichen klare Ausweisung der Energiepreise auf jedem Informations- und Werbematerial transparentere Rechnung (u.a. sind folgende Informationen jedenfalls zur Verfügung zu stellen): Zählerstände, die für die Abrechnung herangezogen werden Art der Zählerstandsermittlung der Energieverbrauch je Tarifzeitraum Ausweisung des Energiepreises in Cent/kWh schnellerer Lieferantenwechsel Verkürzung der Wechselfrist auf vier bis max. sechs Wochen genauer Name und Anschrift sind bereits ausreichend
Verbesserungen für die Konsumenten mit 1. Jänner 2007 (II) Überprüfung der Lieferbedingungen durch die E-Control Kommission Wartefrist bei Preiserhöhungen rechtzeitige Information an die Kunden 3 Monate haben die Kunden Zeit, den Lieferantenwechseln durchzuführen Einführung eines „Versorgers letzter Instanz“
Schlichtungsstelle der E-Control (I) Schlichtung von Streitigkeiten über die Qualität einer Dienstleitung oder die Höhe einer Rechnung Mitwirkungs- und Auskunftspflicht der Unternehmen Aufschub der Fälligkeit der Forderung
Schlichtungsstelle der E-Control (II) Ablauf eines Verfahrens Schriftlicher, aber formloser Streitschlichtungsantrag Was ist passiert? Gegen wen richtet sich ihr Antrag? Wie kann eine befriedigende Lösung für Sie aussehen? Einleitung des Verfahrens Schreiben an Unternehmen mit Bitte um Stellungnahme und Unterbreitung eines Lösungsvorschlages evtl. mündliche Verhandlung (nur wenn erwünscht) Einigung: außergerichtlicher Vergleich keine Einigung: Einstellung des Verfahrens (Gerichte) Streitschlichtungsstelle: 01 24724 – 444
Weitere Informationen Ansprechperson DI Günter Pauritsch Tel: 01 24724-503 Fax: 01 24724-900 guenter.pauritsch@e-control.at Streitschlichtungsstelle 01 24724 – 444 Hotline 0810 10 25 54 Web-Adressen www.e-control.at
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