Die Kursstufe am Gymnasium Informationen für Eltern und Schüler der Klassen 10 [Abitur 2016] © D. Schwämmle Zeppelin-Gymnasium Stuttgart letzte Änderung 11.02.2014
Allgemeines zur Kursstufe Es gibt keinen Klassenverband mehr. Die Kursstufe gliedert sich in die Jahrgangsstufe 1 mit den Kursstufen 1 und 2 und in die Jahrgangsstufe 2 mit den Kursstufen 3 und 4. Klassenlehrer wird durch Tutor ersetzt. Jede Kursstufe zählt unabhängig für sich. Die vier Kursstufen stellen im Hinblick auf die Notengebung für das Abitur eine Einheit dar.
Begriffe zur Kurswahl Kurs = Unterricht in einem Fach während einer Kursstufe. Belegpflicht: Diese Kurse müssen ausgewählt und besucht werden. Kein Kurs darf mit 0 Punkten bewertet sein. Anrechnungspflicht: Kurse, die für die Gesamtnote (Abitur) angerechnet werden müssen. Wahlbereich: Kurse, die frei gewählt werden können.
vierstündige Pflicht-Kurse (Kernfächer): Welche Kurse gibt es? vierstündige Pflicht-Kurse (Kernfächer): 1. Deutsch 2. Mathematik 3. eine Fremdsprache 4. Naturwissenschaft oder zweite Fremdsprache 5. ein weiteres Fach aus dem Pflichtbereich
Welche Kurse gibt es? zweistündige Pflicht-Kurse (Fächer): Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde, Religion, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport ein-, zwei-, dreistündige Wahlkurse Informatik, Psychologie, … Seminarkurs, AGs
Kurswahl - Belegpflicht Deutsch Mathematik Fremdsprache (Englisch, Französisch) Zwei Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie) Bildende Kunst oder Musik Geschichte Erdkunde Gemeinschaftskunde Religion oder Ethik Sport
Kurswahl – Belegpflicht - Bilingual Vorgaben zur Erreichung des bilingualen Zertifikates: vierstündiger Englischkurs in Jahrgangsstufe 1 ein bilinguales Sachfach oder einen bilingualen Seminarkurs Englisch als schriftliches Prüfungsfach im Abitur in den zwei Kursen im bilingualen Sachfach bzw. im bilingualen Seminarkurs mindestens 5 Punkte
Kurswahl - Wahlbereich zusätzliche Kurse über die Belegpflicht hinaus: Seminarkurs, Informatik, Psychologie, … AGs Insgesamt müssen durchschnittlich mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder AGs besucht werden !
Seminarkurs (besondere Lernleistung) Fächerübergreifende Themenstellung Erstellen einer Dokumentation und Präsentation Themenvorschlag Ende Klasse 10 [Beispiele: Globalisierung, China, …] Der Seminarkurs findet in den Kursstufen 1 und 2 statt. Man kann diesen als zwei Kurse in Block I (Kursblock) abrechnen oder als Ersatz für die mündlich Abiturprüfung in Block II (Abiturblock) als 5. Prüfungsfach (zählt dann also 4-fach). (Wenn alle Aufgabenfelder damit abgedeckt sind)
Kurswahl - Anrechnungspflicht Für die Gesamtqualifikation der allgemeinen Hochschulreife müssen eingerechnet werden: alle 20 Kurse der Kernfächer 2 Kurse aus Bildende Kunst bzw. Musik alle 4 Geschichtskurse beide Kurse in Gemeinschaftskunde beide Kurse in Erdkunde jeweils alle 4 Kurse von zwei Naturwissenschaften (soweit nicht als 4-stündiger Kurs abgedeckt) alle 4 Kurse im mündlichen Prüfungsfach und weitere Kurse nach Wahl, so dass man mindestens auf insgesamt 40 Kurse kommt !
Die Kurswahl zuerst vierstündige Kurse wählen dann Pflichtkurse belegen weitere Kurse aus dem Wahlbereich belegen Informatik und Psychologie zählen nur in 2 Halbjahren als 2-stündige Kurse AGs wählen mindestens 32 Stunden/Kursstufe füllen Schüler_innen, die vom Fach Sport befreit sind, haben anstelle von Sport, Kurse in anderen Fächern zu belegen.
Kurswahlbeispiele
Leistungsfeststellung zwei Klausuren pro Kursstufe in den 4-stündigen Kernfächern (z.B. Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) eine Klausur pro Kursstufe in den 2-stündigen Kursen (z.B. Geschichte, Biologie, Religion) eine Klausur pro Jahrgangsstufe in Sport drei gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) in den Kursstufen1-3 ; insgesamt höchstens 4 GFS
Notengebung Noten werden als Notenpunkte erteilt: 15 / 14 / 13/ Notenpunkte = sehr gut 12 / 11 / 10/ Notenpunkte = gut 09 / 08 / 07/ Notenpunkte = befriedigend 06 / 05 / Notenpunkte = ausreichend 04/ Notenpunkte = ausreichend 03 / 02 / 01/ Notenpunkte = mangelhaft 0 Notenpunkte = ungenügend Kurse ab 04 NP gelten als unterpunktet. Kurse mit 0 NP gelten als nicht belegt.
Wiederholung nach der Kursstufe 1 Freiwillige Wiederholung nach der Kursstufe 1 (1.Halbjahr): Rückstufung in die Klasse 10 zum 2.Halbjahr Beibehaltung der Mittleren Reife Zugangsberechtigung zur Kursstufe muss neu erworben werden!
Wiederholung nach der Kursstufe 2 Wiederholung nach der Kursstufe 2 (2.HJ.): bei mehr als 8 anzurechnenden Kursen unter 05 P. bei 1 Pflichtkurs mit 0P. bei freiwilliger Wiederholung Wiederholung der Kurstufen 1 und 2 nur, sofern die Klasse 10 nicht wiederholt wurde Achtung: Eine freiwillige Wiederholung gilt wie eine Pflicht-Wiederholung
Wiederholung nach der Kursstufe 3 Wiederholung nach der Kursstufe 3 (3.HJ.), da keine Zulassung zum schriftlichen Abitur: bei mehr als 8 anzurechnenden Kursen unter 05 P. bei 1 Pflichtkurs mit 0P. Wiederholung der Kurstufen 2 und 3 oder Wiederholung der Kurstufen 3 und 4 oder Wiederholung der Kurstufe 3
Wiederholung nach der Kursstufe 4 Wiederholung nach der Kursstufe 4 (4.HJ): 1. da keine Zulassung zum mündlichen Abitur: bei mehr als 8 anzurechnenden Kursen unter 05 P. bei 1 Pflichtkurs mit 0P. Wiederholung der Kursstufen 3 und 4 2. da keine ausreichende Leistungen im Abitur: bei weniger als 100 Punkten bei drei und mehr Prüfungsfächer unter 20 Punkten Wiederholung der Kurstufen 3 und 4
Feststellung der Abiturnote: Block I Mindestens 40 Kurse müssen angerechnet werden. Sollen mehr als 40 Kurse angerechnet werden, so ergibt sich die Gesamtsumme aus dem Mittel: Beispiel: 43 Kurse angerechnet, Summe der 43 Kurse durch 43 teilen, dann mit 40 multiplizieren Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden Maximal können 600 Punkte erreicht werden
Feststellung der Abiturnote: Block II Vier schriftliche Prüfungen: Deutsch (sprachlich, literarisch, künstlerisch) Mathematik (mathematisch, naturwissenschaftlich) Fremdsprache (sprachlich, literarisch, künstlerisch) weiteres Kernfach Eine mündliche Prüfung: Präsentationsprüfung im 5.Prüfungsfach Weitere mündliche Prüfungen: aus den Fächern der schriftlichen Prüfung Insgesamt mindestens 100 Punkte Maximal 300 Punkte Eine Prüfung muss aus dem noch fehlenden gesellschaftswissen -schaftlichen Aufgabenfeld sein.
Zusammensetzung der Abiturnote
Zusammensetzung der Abiturnote 33 % Block II (Abi-Prüfungen) 66 % Block I (Kursnoten) maximal 600 Punkte (40*15) mind. 200 Punkte (40*5) Block I: 40 Kurse maximal 300 Punkte (5*15*4) mind. 100 Punkte (5*5*4) Block II: 5 Prüfungsfächer in 4-facher Wertung
Mindestanforderungen: Block I (Kursblock) !!! Mindestanforderungen: Block I (Kursblock) kein Pflichtkurs mit 0 Punkten [ 0 Punkte heißt „nicht besucht“] insgesamt mindestens 200 Punkte in Block I höchstens 20% der angerechneten Punkte unter 5 NP (bei 40 Kursen also maximal 8 Kurse unterbelegt ab 45 Kursen maximal 9 Kurse unterbelegt ab 50 Kursen maximal 10 Kurse unterbelegt)
Mindestanforderungen: Block II (Abiturblock) In den fünf Prüfungsfächern zusammen mind. 100 Punkte (in 4-facher Wertung) In drei der fünf Prüfungsfächer jeweils mind. 20 Punkte (in vierfacher Wertung, also drei mal mindestens 05 NP)
Schuljahr 2013/14 - Kursvorwahlen bis 28.03.14 Zeitlicher Überblick der Kursstufe Schuljahr 2013/14 (Klasse 10): - Kursvorwahlen bis 28.03.14 - Kurswahlen bis 27.06.14 Schuljahr 2014/15 (JG 1) - Umwahl von Kursen bis 26.09.14 - Wahl des 4. Prüfungsfachs für das schriftliche Abitur am Ende der Kursstufe 2
Zeitlicher Überblick der Kursstufe Schuljahr 2014/2015 (JG 2) 1. Februar 2016 • Wahl des mündlichen Prüfungsfaches • Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung Februar / März • fachpraktische Prüfungen in BK und Musik März/April 2016 schriftliche Abiturprüfungen Mai 2016 • fachpraktische Prüfungen in Sport • Kommunikationsprüfung in Englisch/Französisch • spätestens 10 Unterrichtstage vor Prüfung Abgabe von 4 Themen für das mündliche Prüfungsfach • Ausgabe des Zeugnisses des 4. Halbjahres • Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung • Zulassung zur mündlichen Abiturprüfung Juni 2016
Zeitlicher Überblick der Kursstufe Juni 2016 Bekanntgabe des Themas der mündlichen Prüfung Spätestens einen Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung Entscheidung des Schülers: • über in Block I anzurechnende Kurse • ob Ersatz des mündlichen Prüfungsfaches durch eine besondere Lernleistung • über freiwillige zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern Juni 2016 mündliche Abiturprüfungen Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife Juni 2016
Hilfe und Informationen gibt es im Internet auf unserer Schulhomepage: www.zeppelingymnasium.de