Jugendfeuerwehr Landkreis Bad Kreuznach Konzept Jugendflamme der Deutschen Jugendfeuerwehr Stand: Oktober 2010
Abnahme Jugendflamme Stufe I Die Abnahme erfolgt auf Orts- bzw. VG-Ebene durch den Jugendfeuerwehrwart/VG-Jugendfeuerwehrwart. Er kann durch weitere Wertungsrichter unterstützt werden. Die Abnahme wird im Übungsanzug der Deutschen Jugendfeuerwehr durchgeführt. Die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten sind im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung nachzuweisen. Die Erfüllung der Aufgaben führt zur ersten Eintragung im Ausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr durch den Jugendfeuerwehrwart und Verleihung der Jugendflamme Stufe I (gelb, grau, grau). Voraussetzungen: Mindestalter 10 Jahre oder nach Eintritt Mitglied in einer Jugendfeuerwehr Einzelabnahme
Abnahme Jugendflamme Stufe I Aufgaben: Zusammensetzung des Notrufs Anfertigen von drei Knoten Durchführung von drei einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben: Schlauchkunde Handhabung eines Verteilers Handhabung des Strahlrohres im praktischen Einsatz Aufsuchen eines Unterflurhydranten mittels eines Hinweisschildes Sanitätsgerät aus dem Fahrzeug holen und bereitstellen Aufgabenauswahl aus sportlichem, kulturellem, musikalischem, kreativem, sozialem, ökologischem Bereich.
Abnahme Jugendflamme Stufe II Die Abnahme erfolgt auf VG-Ebene oder Landkreisebene durch den Kreisjugendfeuerwehrwart oder den Fachbereichsleiter Wettbewerbe. Er kann durch weitere Wertungsrichter unterstützt werden. Die Abnahme wird im Übungsanzug der Deutschen Jugendfeuerwehr durchgeführt. Die Teilnehmer haben festes Schuhwerk zu tragen. Die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten sind im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung nachzuweisen. Die Erfüllung der Aufgaben führt zur zweiten Eintragung im Ausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr durch den Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. Fachbereichsleiter Wettbewerbe und Verleihung der Jugendflamme Stufe II (gelb, grau, orange). Voraussetzungen: Mindestalter 13 Jahre Mitglied in einer Jugendfeuerwehr Erfolgreiche Abnahme der Jugendflamme Stufe I Gruppenabnahme (Einzelabnahme möglich) Anerkennung der Wertungsrichter und deren Entscheidungen
Abnahme Jugendflamme Stufe II Aufgaben: Lösung von fünf Aufgaben aus dem Bereich Feuerwehrwissen: Fahrzeug- und Gerätekunde Sicherung eines Fahrzeugs mit Warndreieck, Leitkegel und Beleuchtungsgerät Lösung von zwei Aufgaben aus dem Bereich Technik: Setzen eines Standrohres mit Spülen Kuppeln und Lösen zweier B-Druckschläuche mit Kupplungsschlüsseln Improvisierter Wasserwerfer Aufgabenauswahl aus dem Bereich Sport und Spiel: Teilnahme am Wandertag Parcoursspiel
Abnahme Jugendflamme Stufe III Die Abnahme erfolgt auf Landkreisebene durch den Kreisjugendfeuer-wehrwart oder den Fachbereichsleiter Wettbewerbe. Er kann durch weitere Wertungsrichter unterstützt werden. Die Abnahme wird im Übungsanzug der Deutschen Jugendfeuerwehr durchgeführt. Die Teilnehmer haben festes Schuhwerk zu tragen. Die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten sind im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung nachzuweisen. Die Erfüllung der Aufgaben führt zur zweiten Eintragung im Ausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr durch den Kreisjugendfeuerwehrwart bzw. Fachbereichsleiter Wettbewerbe und Verleihung der Jugendflamme Stufe II (gelb, rot, orange). Voraussetzungen: Bestandene Leistungsspange Mitglied in einer Jugendfeuerwehr Erfolgreiche Abnahme der Jugendflamme Stufe II Gruppenabnahme (Einzelabnahme möglich) Anerkennung der Wertungsrichter und deren Entscheidungen
Abnahme Jugendflamme Stufe III Aufgaben: Lösung von zwei Aufgaben aus dem Bereich Technik: Schaum Wasser über simulierten Graben Vornahme der zweiteiligen Steckleiter Löschangriff nach FwDV 3 Erste Hilfe Nachweis über Teilnahme an Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden) Lösung von zwei Aufgaben, die dem Kenntnisstand des Erste-Hilfe-Kurses entspricht Dokumentation einer Themenarbeit aus dem sozialen, ökologischen, kulturellen, kreativen, sportlichen Bereich