MODUL II INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG: DIE ROLLE DER HAAGER KONFERENZ UND INCADAT FRANCISCO JAVIER FORCADA MIRANDA STELLVERTRETER FÜR SPANIEN VOR DEM.

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MODUL II INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG: DIE ROLLE DER HAAGER KONFERENZ UND INCADAT FRANCISCO JAVIER FORCADA MIRANDA STELLVERTRETER FÜR SPANIEN VOR DEM INTERNATIONALEN NETZWERK DER RICHTER DER HAAGER KONFERENZ MITGLIED DES EJN, REJUE, IBER-RED UND REDUE SPANISCHER KORRESPONDENT FÜR INCADAT RICHTER AM AMTSGERICHT NR. 6 (FAMILIENGERICHT) VON ZARAGOZA

WEGEN DES FEHLENS EINES ZUKÜNFTIGEN PROTOKOLLS MUSS DIE ZUKUNFT IM KAMPF GEGEN DIE INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG ZWEI GRUNDLEGENDE MEILENSTEINE PASSIEREN: DAS ÜBEREINKOMMEN VOM 25.10.1980 UND DAS ÜBEREINKOMMEN VOM 19.10.1996 87 UND 33 VERTRAGSSTAATEN DAS WESENTLICHE ZIEL: DIE SCHNELLE RÜCKGABE DES KINDES ALS EINZIG ZULÄSSIGE ANTWORT

DIE GROßE NEUHEIT: DAS ÜBEREINKOMMEN VOM 19.10.1996 BEKRÄFTIGT DAS ÜBEREINKOMMEN VOM 25.10.1980 MACHT DIE WESENTLICHE AUFGABE DER BEHÖRDEN DES GEWÖHNLICHEN AUFENTHALTSORTS DES KINDES DEUTLICH ERLAUBT DAS ERGREIFEN VON DRINGLICHKEITSMAßNAHMEN (11 UND 12) ERLAUBT ES, MAßNAHMEN IN DEM HOHEITSSTAAT ANZUERKENNEN, IN DEM DAS KIND ZURÜCKGEGEBEN WIRD (KEINE NOTWENDIGKEIT VON SPIEGELVERFÜGUNGEN) BESUCHE ÜBER ART. 21 HINAUS

DIE SCHLÜSSELROLLE DER HAAGER KONFERENZ IN BEZUG AUF DIE HAAGER ÜBERKOMMEN VOM 25.10.1980 UND 19.10.1996 1.- DIE FÖRDERUNG DER FUNKTIONSWEISE UND DER EFFEKTIVEN DURCHFÜHRUNG 2.- DIE FÖRDERUNG DER RATIFIZIERUNGEN UND BEITRITTE.

DIE SPEZIELLEN AUFGABEN, FÜR DIE DIE HAAGER KONFERENZ BEZÜGLICH DER ÜBEREINKOMMEN VOM 25.10.1980 UND 19.10.1996 ZUSTÄNDIG IST 1.- DIE VERSAMMLUNGEN DER SPEZIALKOMMISSIONEN ETWA ALLE 4 JAHRE BEIM ÜBEREINKOMMEN VON 1980 SCHON 6 ABGEHALTENE KOMMISSIONEN DIE LETZEN 2, 2006 UND 2011, AUCH DAS ÜBEREINKOMMEN VON 1996

DIE SPEZIELLEN AUFGABEN, FÜR DIE DIE HAAGER KONFERENZ BEZÜGLICH DER ÜBEREINKOMMEN VOM 25.10.1980 UND 19.10.1996 ZUSTÄNDIG IST 2.- AUSARBEITUNG DER LEITFÄDEN FÜR GUTE PRAXIS I.- ZENTRALE BEHÖRDEN (1980) II.- VOLLSTRECKUNGSMAßNAHMEN (1980) III.- PRÄVENTIVMAßNAHMEN (1980) IV.- VOLLSTRECKUNG (1980) V.- LEITFADEN FÜR GUTE PRAXIS ÜBER VERMITTLUNG (1980 IN BEARBEITUNG) GRENZÜBERGREIFENDER KONTAKT DIE KINDER BETREFFEND: WESENTLICHE GRUNDSÄTZE UND LEITFADEN FÜR GUTE PRAXIS (1980 UND 1996)

AUFGABE ÜBERTRAGEN VON DER SPEZIALKOMMISSION 2006 DIE SPEZIELLEN AUFGABEN, FÜR DIE DIE HAAGER KONFERENZ BEZÜGLICH DER ÜBEREINKOMMEN VOM 25.10.1980 UND 19.10.1996 ZUSTÄNDIG IST 3.- HANDBUCH ÜBER DAS ÜBEREINKOMMEN VON 1996 UND DIE KONTROLLISTE ÜBER DIE BEITRITTE AUFGABE ÜBERTRAGEN VON DER SPEZIALKOMMISSION 2006 HANDBUCH SCHAFFT EINEN LEICHT VERSTÄNDLICHEN UND ZUGÄNGLICHEN PRAKTISCHEN LEITFADEN IN BEZUG AUF DAS ÜBEREINKOMMEN VON 1996 GARANTIERT DIE ERARBEITUNG VON GUTEN PRAKTIKEN DER PROJEKTENTWURF, DER UNTER DEM NAMEN DOC. PRELI. NR. 4 DER SPEZIALKOMISSION VON 2011 ZIRKULIERTE ÜBERPRÜFUNG IM LICHTE DER DEBATTEN DER 6. KOMMISSION.- WIRD 2012 GEMÄß DEN EMPFEHLUNGEN DER VERSAMMLUNG VERÖFFENTLICHT

4.- KONFERENZEN, SEMINARE UND AUSBILDUNG DIE SPEZIELLEN AUFGABEN, FÜR DIE DIE HAAGER KONFERENZ BEZÜGLICH DER ÜBEREINKOMMEN VOM 25.10.1980 UND 19.10.1996 ZUSTÄNDIG IST 4.- KONFERENZEN, SEMINARE UND AUSBILDUNG 5.- UNMITTELBARE GERICHTLICHE KOMMUNIKATION: UNTERSTÜTZUNG UND ENTWICKLUNG 5.1.- DAS INTERNATIONALE NETZWERK DER RICHTER DER HAAGER KONFERENZ: RUWENBERG 1998, DER ANFANG: MEHR ALS 60 RICHTER AUS 46 STAATEN ALLER KONTINENTE 5.2.- DARAUSFOLGENDER LEITFADEN UND PROJEKT DER WESENTLICHEN GRUNDSÄTZE. AVAL 6. SPEZIALKOMMISSION TEIL I 5.3.- AMTSBLATT DER RICHTER: ERREICHT ÜBER 900 RICHTER IN MEHR ALS 115 LÄNDERN

7.1.- DATENBANK ÜBER INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG (INCADAT) DIE SPEZIELLEN AUFGABEN, FÜR DIE DIE HAAGER KONFERENZ BEZÜGLICH DER ÜBEREINKOMMEN VOM 25.10.1980 UND 19.10.1996 ZUSTÄNDIG IST 6.- DIE INTERNETSEITE DER HAAGER KONFERENZ UND DIE SPEZIALABTEILUNG ÜBER KINDESENTFÜHRUNG 7.-DATENBANKEN, FALLVERWALTUNGSSYSTEME UND ZUSÄTZLICHE VERBESSERUNG DER INFORMATIONSSYSTEME 7.1.- DATENBANK ÜBER INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG (INCADAT) 7.2.- STATISTIKDATENBANK ÜBER INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG (INCASTAT) 7.3.- FALLVERWALTUNGSSYSTEM ICHILD

8.- DAS LÄNDERPROFIL DER VETRAGSSTAATEN DES ÜBEREINKOMMENS VON 1980 DIE SPEZIELLEN AUFGABEN, FÜR DIE DIE HAAGER KONFERENZ BEZÜGLICH DER ÜBEREINKOMMEN VOM 25.10.1980 UND 19.10.1996 ZUSTÄNDIG IST 8.- DAS LÄNDERPROFIL DER VETRAGSSTAATEN DES ÜBEREINKOMMENS VON 1980 PROJEKT BEGONNEN DURCH SPEZIALKOMMISSION 2006 INFORMATIONSANSAMMLUNG ÜBER NATIONALE GESETZGEBUNGEN UND VERFAHREN AM 10. MÄRZ 2011 WURDE DAS ENDGÜLTIGE LÄNDERPROFIL ZUR VERVOLLSTÄNDIGUNG AN DIE VERTRAGSSTAATEN GESCHICKT 47 DER 86 AKTUELLEN VERSTRAGSSTAATEN DES ÜBEREINKOMMENS VON 1980 HABEN DIE ANTWORT AUF DAS LÄNDERPROFIL VORGELEGT, ABRUFABAR AUF DER WEBSITE DER HAAGER KONFERENZ

9.- ENTWICKLUNG UND AKTUALISIERUNG DER STANDARDFORMBLÄTTER DIE SPEZIELLEN AUFGABEN, FÜR DIE DIE HAAGER KONFERENZ BEZÜGLICH DER ÜBEREINKOMMEN VOM 25.10.1980 UND 19.10.1996 ZUSTÄNDIG IST 9.- ENTWICKLUNG UND AKTUALISIERUNG DER STANDARDFORMBLÄTTER 9.1.- STANDARDFORMBLATT ZUM RÜCKGABEANTRAG (UND BESUCHSRECHT). DIE ARBEIT DARAN GEHT NACH DER SPEZIALKOMMISSION 2011 WEITER 9.2.- EIN STANDARDFORMBLATT ZUR REISEGESTATTUNG? MEINUNGEN VON STAATEN IN DER 6. SPEZIALKOMMISSION TEIL II 2012

11.- REGIONALE PROGRAMME UND MALTA-PROZESS DIE SPEZIELLEN AUFGABEN, FÜR DIE DIE HAAGER KONFERENZ BEZÜGLICH DER ÜBEREINKOMMEN VOM 25.10.1980 UND 19.10.1996 ZUSTÄNDIG IST 10.- ANTWORT AUF AMTSHILFEERSUCHEN DER STAATEN, ZENTRALEN UND PRIVATBEHÖRDEN 11.- REGIONALE PROGRAMME UND MALTA-PROZESS LATEINAMERIKA-PROGRAMM, AFRIKAPROJECT UND DIE ENTWICKLUNG IN DER PAZIFISCHEN REGION ASIENS MALTA 2004, 2006 UND 2009 ARBEITSGRUPPE ÜBER VERMITTLUNG IM KONTEXT DES MALTA-PROZESSES ZUKUNFT DES MALTA-PROZESSES

DATENBANK ÜBER INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG (INCADAT) DIE SPEZIELLEN AUFGABEN, FÜR DIE DIE HAAGER KONFERENZ BEZÜGLICH DER ÜBEREINKOMMEN VOM 25.10.1980 UND 19.10.1996 ZUSTÄNDIG IST DATENBANK ÜBER INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG (INCADAT)

DATENBANK ÜBER INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG (INCADAT) ZUGANG ZU HERVORGEHOBENEN ENTSCHEIDUNGEN ÜBEREINKOMMEN 1980 1999 VOM STÄNDIGEN BÜRO GEGRÜNDET VERLAGSTEAM: STÄNDIGES BÜRO, PETER McELEAVY UND AUDE FIORINI 10.590 BESUCHE IM ZEITRAUM VON 18.1.2011 BIS 18.5.2011 ZUSAMMENFASSUNG VON ETWA 1.000 ENTSCHEIDUNGEN VON MEHR ALS 40 LÄNDERN

DATENBANK FÜR INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG (INCADAT) BIETET BERATUNG FÖRDERT GEGENSEITIGES VERSTÄNDNIS FÖRDERT KONSISTENE AUSLEGUNG NEUE VERSION 2010 HERAUSGEGEBEN: VERBESSERUNGEN, NEUE ANALYSEABTEILUNG DER RECHTSPRECHUNG 6. SPEZIALKOMMISSON TEIL I: DEBATTE ÜBER MÖGLICHE AUSWEITUNG DES ÜBEREINKOMMENS VON 1996. DEUTLICHE VORTEILE. DEBATTE DAUERT FORT.

DIE WICHTIGKEIT DER RECHTSPRECHUNG IN EINER GLOBALEN WELT DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE 1.- MAUMOUSSEAU UND WASHINGTON v FRANCIA 6.12.2007 2.- NEULINGER UND SHURUK v SWITZERLAND. GROßE KAMMER NR. 41615/07, 06.07.2010 3.- RABAN v ROMANIA NR. 25437/08, 26.10.2010 4.- VAN DEN BERG UND SARRI v HOLANDA , 2.11.2010

DIE WICHTIGKEIT DER RECHTSPRECHUNG IN EINER GLOBALEN WELT DER GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION 12 ENTSCHEIDUNGEN BRÜSSEL II A 9 ENTSCHEIDUNGEN INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG 2 ENTSCHEIDUNGEN GEWÖHNLICHER AUFENTHALT

DIE WICHTIGKEIT DER RECHTSPRECHUNG IN EINER GLOBALEN WELT DIE NATIONALEN GERICHTSHÖFE URTEILSSPRUCH DES OBERSTEN GERICHTSHOF DER USA VOM 17. MAI 2010: Fall Abbott v. Abbott URTEILSSPRUCH DES OBERSTEN GERICHTS VON ENGLAND: ELIASSEN UND BALDOCK v ELIASSEN UND ANDERE [2011] EWCA

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