Hochschulen für pädagogische Berufe in Österreich Profile und Kriterien abseits von Einzelinteressen von Karl Heinz Auer.

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Hochschulen für pädagogische Berufe in Österreich Profile und Kriterien abseits von Einzelinteressen von Karl Heinz Auer

(c) Karl Heinz Auer Prolegomena Der Vortrag basiert auf den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, verbindlichen internationalen Verpflichtungen und Vereinbarungen sowie einschlägigen Veröffentlichungen. Solitäre Perspektiven (Dienstnehmer – Dienstgeber, Standortfrage etc.) werden daher nur am Rande bzw. im Kontext des übergeordneten Themas angesprochen. Eine autorisierte und allenfalls aktualisierte Fassung erscheint in der nächsten Ausgabe der Kontakte.

(c) Karl Heinz Auer

(c) Karl Heinz Auer Historische Eckdaten 1993: Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG 1993/2003) 1993: Universitäts-Organisationsgesetz (UOG 1993) 1999: Bologna Declaration on the European space for higher education 1999: Akademien-Studiengesetz (AStG) 2000: Akademien-Studienordnung (AStO) 2002: Universitätsgesetz (UG 2002)

(c) Karl Heinz Auer FHStG 1993/2003 Fachhochschul-Studiengänge sind Studiengänge auf Hochschulniveau, die einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung dienen. Gewährleistung praxisbezogener Ausbildung auf Hochschulniveau Vermittlung der Fähigkeit zur Lösung berufsfeldspezifischer Aufgaben nach dem Stand von Wissenschaft und Praxis Berufliche Flexibilität der Absolventen

(c) Karl Heinz Auer Studiendauer – akad. Grade (FH) Bakkalaureatsstudiengänge: 6 Semester Magisterstudiengänge: + 2 – 4 Semester Diplomstudiengänge: 8 – 10 Semester Bakkalaureus/Bakkalaurea (FH) Magister/Magistra (FH) Diplom-Ingeniueur(in) (FH)

(c) Karl Heinz Auer UOG 1993 / UG 2002 UOG 1993 stellt Universitäten auf eine neue organisatori- sche Basis unter Berücksichtigung alter Grundstrukturen bei gleichzeitiger Stärkung autonomer Einrichtungen UG 2002 Autonomie und Selbstverwaltung der Universi- täten und ihrer Organe, um den organisatori- schen, studien- und personalrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen (Bologna)

(c) Karl Heinz Auer Bologna Declaration 1999 Vereinbarung von 29 Regierungen Förderung der int. Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Hochschulwesen Bedarf an höherer Attraktivität Bedarf an internationaler Kompatibilität Anerkennung europäischer Diplome Wachsender Anteil transnationaler Bildung Gemeinsame europäische Antwort auf vielfältige Herausforderungen - Globalisierung

(c) Karl Heinz Auer Bologna Verpflichtungen Schaffung eines kompatiblen europäischen Hochschulraums bis 2010 Vergleichsrahmen für berufsqualifizierende Studienabschlüsse Anrechnung von ECTS-kompatiblen Studienleistungen Förderung der europäischen Dimension im Qualitätssicherungssystem

(c) Karl Heinz Auer Bologna Abschlussrahmen Kurzstudien Certificate, Diploma ( ECTS-Pkte) Certificate, Diploma ( ECTS-Pkte) Erster Abschluss Bachelor (180 ECTS-Pkte) Bachelor (180 ECTS-Pkte) Advanced Bachelor (240 ECTS-Pkte) Advanced Bachelor (240 ECTS-Pkte) Postgraduelle Abschlüsse postgraduate certificate (< 60 ECTS-Pkte) postgraduate certificate (< 60 ECTS-Pkte) Masters (60 – 120 ECTS-Pkte) Masters (60 – 120 ECTS-Pkte) Doktorat/Ph.D. (ohne Leistungspunkte) Doktorat/Ph.D. (ohne Leistungspunkte)

(c) Karl Heinz Auer AStG 1999 / AStO 2000 Errichtung von Hochschulen für pädago- gische Berufe bis 2007 Schaffung der erforderlichen organisations- und studienrechtlichen Regelungen gemäß den üblichen Standards für Hochschulen oder Universitäten Grundsatz der Autonomie und Deregulierung Zusammenwirken von Forschung und Lehre

(c) Karl Heinz Auer AStG 1999 / AStO 2000 PH-Abschlüsse sind akademische Grade Kompatibilität zu dreigliedrigem Uni-System Bedachtnahme auf besondere Situation der Kirchen und Religionsgesellschaften Erzielung von Synergien durch Zusammen- arbeit mit universitärer Lehrerausbildung Grundsätze der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit

(c) Karl Heinz Auer Beispiel eines Bologna kompatiblen PH-Grundkonzepts HUWIFAWISchPSt BakkalaureatDipl.Päd. 6 Sem. (I:2 / II:4) kumulativ Magisterium Mag. (…) 2-4 Sem. fakultativ Doktorat Dr. (…) 2-4 Sem. fakultativ

(c) Karl Heinz Auer Wozu das Ganze? Im Mittelpunkt aller Reformen: der Mensch

(c) Karl Heinz Auer Beispiel: Fa. Daimler-Benz

(c) Karl Heinz Auer Und im Bildungsbereich?

(c) Karl Heinz Auer Wandel, Umbruch, Krise …? κρινειν: trennen, entscheidenκρινειν: trennen, entscheiden Sozialer Wandel als Kriterium > in den persönlichen Voraussetzungen der SchülerInnen > in den Bedingungen des Aufwachsens > in den Bedingungen des Lernens > in den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von Schule (Vgl. Eder in Kowarsch (Hg), Forschung und Qualitätssicherung an Pädagogischen Hochschulen. Innsbruck 2001, )

(c) Karl Heinz Auer Paradigma der österr. Schule Mitwirkung an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten Vermittlung von Wissen und Können (PISA, Klasse: Zukunft …) Erziehung zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis, zu politischer und weltanschaulicher Aufgeschlossenheit, zur Teilnahme am Wirtschafts- und Kulturleben

Das Menschenbild Verankert in: Verfassungsnormen Grund- und Freiheitsrechte MenschenrechteEU-GrundrechtschartaSchulgesetzgebung Korrelation von Verfassungs- und staatlichen Erziehungszielen

(c) Karl Heinz Auer Reformbedarf von der PA zur PH Zusammenführung der Akademie- Institutionen Standort- und Trägerfrage Zwischen Akademisierung und Pädagogisierung Abschied von verschulter PA Eigenverantwortung der StudentInnen Qualifikationsprofil (Studierende, Lehrende, Verwaltung, Leitung) Neugestaltung der Studienpläne

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: StudentInnen Eigenverantwortetes und individuelles Studiendesign durch Gestaltung und Tempo des Studiums Gestaltung und Tempo des Studiums selbsttätigen Bildungserwerb (mehr Wahlmöglichkeiten, Interessensschwerpunkte) selbsttätigen Bildungserwerb (mehr Wahlmöglichkeiten, Interessensschwerpunkte) Zeit zum Studieren Zeit zum Studieren Reduktion der allgemeinen Präsenzpflicht Reduktion der allgemeinen Präsenzpflicht Erweiterung der eCampus-Möglichkeiten (Berufstätige StudentInnen) Erweiterung der eCampus-Möglichkeiten (Berufstätige StudentInnen)

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: StudentInnen Eigenverantwortete und individuelle Prüfungsplanung Aufwertung der Prüfungen durch Abschaffung der LV-Prüfungen und Schaffung von Fachprüfungen Aufwertung der Prüfungen durch Abschaffung der LV-Prüfungen und Schaffung von Fachprüfungen Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Qualitätssteigerung durch Kenntnis der prüfungsrelevaten Literatur (zB Aushang) Qualitätssteigerung durch Kenntnis der prüfungsrelevaten Literatur (zB Aushang) Der Student meldet sich zur Fachprüfung an, wenn er soweit ist. Der Student meldet sich zur Fachprüfung an, wenn er soweit ist.

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: Lehrende Klärung der Lehr- und Prüfungskompetenz Habilitation Habilitation Universitäts-/Hochschulstudium Universitäts-/Hochschulstudium Berufserfahrung Berufserfahrung Eignung durch Persönlichkeitsmerkmale Eignung durch Persönlichkeitsmerkmale Allfällige Zusatzqualifikationen Allfällige Zusatzqualifikationen Der Lehrende muss immer mindestens eine Stufe über dem Niveau stehen, auf das hin er Studenten führt. Der Lehrende muss immer mindestens eine Stufe über dem Niveau stehen, auf das hin er Studenten führt.

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: Lehrende Zur Lehr- und Prüfungskompetenz gehören Verbindung von Forschung und Lehre Verbindung von Forschung und Lehre Vermittlung von Überliefertem und selbst Erforschtem Vermittlung von Überliefertem und selbst Erforschtem Kenntnis und Vermittlung aktueller Entwicklungen Kenntnis und Vermittlung aktueller Entwicklungen Fähigkeit, Lehrveranstaltungen (VL, S, Ü, Priv.) studienplankonform zu gestalten (LV nicht zu Unterrichtsstunden degradieren) Fähigkeit, Lehrveranstaltungen (VL, S, Ü, Priv.) studienplankonform zu gestalten (LV nicht zu Unterrichtsstunden degradieren) Publikationstätigkeit und Diskursfähigkeit Publikationstätigkeit und Diskursfähigkeit

(c) Karl Heinz Auer Exkurs Forschung: Gremien und Anlaufstellen Der Forschungsbeirat - § 24 AStG BMBWK: Erarbeitung von Vorschlägen und Beratung Der Forschungsausschuss - § 23 Abs 6 AStG BLK: Installierung von Ausschüssen ( / ) Operative Ebene: Beurteilung/Dotierung der Projekte Hausinterne Forschungsbeauftragte Koordination und Hilfestellung vor Ort Hausinterne (standortbezogene) Forschung 1 % der WE zuzüglich 10 WE Institutionen außerhalb des AStG-Bereiches zB EU-Forschungsprojekte

(c) Karl Heinz Auer Exkurs Forschung Themenbereiche zu grundlegenden pädagogischen Fragen zu Lehr- und Unterrichtsmethoden zum Bildungssystem zu schulstandortspezifischen Fragen zu Leistungs- und Lernerfolgsfeststellung zu Methoden der Qualitätsentwicklung und – sicherung zum Berufsfeld Lehrer/Lehrerin uam

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: Verwaltung Eine hochschulgemäße Verwaltung ist dienstleistungsorientiert dienstleistungsorientiert menschenfreundlich menschenfreundlich professionell professionell effizient effizient

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: Leitung Kompetenzkriterien eines Hochschulrektors (unter Berücksichtigung aller Abteilungen/Fachbereiche) Habilitation / wissenschaftliche Kompetenz Habilitation / wissenschaftliche Kompetenz Hervorragende Leistung im Unterricht unterschied- licher Ebenen (APS, AHS, BMHS, Erwachsenen- bildung, Universitäten) Hervorragende Leistung im Unterricht unterschied- licher Ebenen (APS, AHS, BMHS, Erwachsenen- bildung, Universitäten) Hervorragende Leistung in der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung Hervorragende Leistung in der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung Juristische Kompetenz Juristische Kompetenz Management- und Führungskompetenz Management- und Führungskompetenz Repräsentationsfähigkeit (intern und extern) Repräsentationsfähigkeit (intern und extern)

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: Leitung Hochschulrektor – Rahmenbedingungen Wahlmodus (Verfahrenstransparenz) Wahlmodus (Verfahrenstransparenz) Begrenzte Funktionsdauer (zB vier Jahre) Begrenzte Funktionsdauer (zB vier Jahre) Klare Umschreibung der Kompetenzen und Grenzen, um Konflikte zu vermeiden Klare Umschreibung der Kompetenzen und Grenzen, um Konflikte zu vermeiden Analoge Regelungen für die Leiter der Departments/ Abteilungen/Fakultäten Analoge Regelungen für die Leiter der Departments/ Abteilungen/Fakultäten

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: Dienstrecht Entwicklung neuer Gehaltsschemata entsprechend der (Hochschul)Qualifikation Reduktion der Lehrverpflichtung zur Erfüllung der Hochschulaufgaben Vertragsverpflichtungen (Ernennungen, Dienstverträge) bleiben nach den ent- sprechenden gesetzlichen Bestimmungen aufrecht (BDG, VBG - Übergangsbestim- mungen)

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: Studienpläne Keine Stunden- sondern Studienplanreform! Unterschiedliche Fachgebiete erfordern unterschiedliche LV-Dauer Studienplanmäßige Durchführung von VL, S, Ü, Schulpraktische Studien etc. VL prinzipiell 45, Seminare prinzipiell 90 im gesamten Semester Vermeidung von Unterrichtsstunden

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: Studienpläne Studienpläne iSv individuellen Fahrplänen: Abschied vom Klassenverband Abschied vom Klassenverband Student kann aus Pflicht- und Wahlpflicht- fächern individuellen Studienfortschritt fest- legen Student kann aus Pflicht- und Wahlpflicht- fächern individuellen Studienfortschritt fest- legen Förderung der Wahlmöglichkeit und der Angebotsvielfalt Förderung der Wahlmöglichkeit und der Angebotsvielfalt Nach Erfüllung allfälliger Voraussetzungen Anmeldung zur Fachprüfung möglich (= Ab- schluss dieses Faches; vgl. Uni-Diplomstudium) Nach Erfüllung allfälliger Voraussetzungen Anmeldung zur Fachprüfung möglich (= Ab- schluss dieses Faches; vgl. Uni-Diplomstudium)

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: Studienpläne Aufwertung von Prüfungen: wenige, aber mit Substanz wenige, aber mit Substanz Abschaffung der Schwellenprüfungen Abschaffung der Schwellenprüfungen Erfüllung der Bedingungen des 1. Studienab- schnitts = 1. Diplomprüfung Erfüllung der Bedingungen des 1. Studienab- schnitts = 1. Diplomprüfung Abschaffung der Vertiefungsgebiete Abschaffung der Vertiefungsgebiete Anwendung der Notenskala Anwendung der Notenskala Nur die letzte Prüfung kommissionell Nur die letzte Prüfung kommissionell Erfüllung der Bedingungen des 2. Studienab- schnitts = 2. Diplomprüfung (Bakkalaureat/Dipl.Päd.) Erfüllung der Bedingungen des 2. Studienab- schnitts = 2. Diplomprüfung (Bakkalaureat/Dipl.Päd.)

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: Studienpläne Abwertung der Präsenzpflicht Schwerpunktsetzung durch Studenten Schwerpunktsetzung durch Studenten Präsenzpflichtige LV müssen genau ausgewiesen sein (< 16 WStd) Präsenzpflichtige LV müssen genau ausgewiesen sein (< 16 WStd) Ausbau der eCampus-Möglichkeiten Ausbau der eCampus-Möglichkeiten Förderung des eigenverantwortlichen Studiums Förderung des eigenverantwortlichen Studiums Förderung der Eigeninitiative Förderung der Eigeninitiative Stärkung der Persönlichkeit Stärkung der Persönlichkeit

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: Studienpläne Beispiel anhand eines 6-SWStd-Faches 1. Studien- abschnitt 1 VL (1) (Einführender Input) 1 Seminar (2) (Wahlmöglichkeit 1. oder 2. Semester) 3 2. Studien- abschnitt 1 VL (1) (Vertiefender Input) 1 Seminar (2) (Wahlmöglichkeit 3., 4., 5. oder 6. Semes- ter) 3 1 Fachprüfung (Teildiplomprüfung) Ab Ende des 3. Semesters möglich Erfolgreiche Seminare als Zulassungsvoraus- setzung zur Prüfung 6

(c) Karl Heinz Auer Von der Schule zur Hochschule Perspektive: Studienpläne Beispiel anhand eines Studienplanes 1. Studien- abschnitt 1/3 HUWI Best. FAWI und Grundlagenfächer, Praxis schnuppern 1/3 1. Diplomprüfung 2. Studien- abschnitt 2/3 HUWI FAWI, Schulpraktische Studien, Diplomarbeit 2/3 2. Diplomprüfung Dipl.Päd.Bakkalaureat3/3

(c) Karl Heinz Auer Auf dem Weg

(c) Karl Heinz Auer Danke für die Aufmerksamkeit Prof. DDr. Karl Heinz Auer