Rainer Dreckmann Webservices – der einfachste Weg Köln, 18. Mai 2009 Integration verschiedenster Plattformen im Unternehmen dargestellt an der Fusion zweier Berufsgenossenschaften
Mai 2009 Seite 2 Gesetzliche Sozialversicherungsträger Kranken- versicherung Pflege- versicherung Unfall- versicherung Renten- versicherung Arbeitslosen- versicherung Gewerbliche Berufsge- nossenschaften Landwirt- schaftliche Berufsge- nossenschaften Unfallversiche- rungsträger der öffentlichen Hand 35 BGen 9BGen 11 UVT
Mai 2009 Seite 3 Gesetzlicher Auftrag Die gewerblichen BGen und die UV-Träger haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen. Die UV-Träger haben für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Prävention (§ 14SGBVII SGB VII) Rehabilitation (§ 26 SGB VII) Frühzeitig den durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten.
Mai 2009 Seite 4 Ablösung der Unternehmerhaftpflicht Die Berufsgenossenschaft übernimmt für den Unternehmer die Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die der Unternehmer zu verantworten hat. Der Unternehmer zahlt Beiträge. Unternehmer Berufsgenossenschaft Arbeitnehmer Keine Haftung mehr für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Mitgliedschaftübernimmt Haftung Beitrag
Mai 2009 Seite 5 Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel Zahlen, Fakten zur BGE vor der Fusion Stand 2007 Versicherte Personen: gemeldete Unfälle und Berufskrankheiten: Umlagesoll: Mitgliedsunternehmen : Rentenfälle:
Mai 2009 Seite 6 Berufsgenossenschaft für den Großhandel Zahlen, Fakten zur GroLa vor der Fusion Stand 2007 Versicherte Personen: gemeldete Unfälle und Berufskrankheiten: Umlagesoll: Mitgliedsunternehmen : Rentenfälle:
Mai 2009 Seite 7 § 222 Abs. 1 und 2 SGB VII Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz - UVMG) vom (BGBI. I 2008,2130) wurde u.a. § 222 SGB VII neu eingeführt. Nach Abs. 1 ist die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun zu reduzieren.
Mai 2009 Seite 8 Reduzierung der Trägerzahl gewerbliche UV-Träger gewerbliche UV-Träger gewerbliche UV-Träger
Mai 2009 Seite 9 BG Rohstoffe und chemische Industrie Fusionspläne im BG-Bereich BG Metall Nord Süd BG Elektro Textil Feinmechanik BG der Bauwirtschaft BG Handel und Warendistribution BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BG für Fahrzeughaltung BG Verwaltung und Dienstleistungen BG Nahrungsmittel und Gaststätten
Mai 2009 Seite 10 Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution Fusion Start am Grundsatzentscheidung Einführung von Favorit 3.0, HVV und CuSA Spartenprinzip Bündelung des Referat IT in Bonn Die Hauptverwaltung hat ihren Sitz in Mannheim
Mai 2009 Seite 11 Sitz der Sparten/Rechtssitz (§§ 1, 62) Sparte Einzelhandel Sparte Großhandel Rechtssitz der BGHW Bonn Mannheim
Mai 2009 Seite 12 Verwaltungsstellen Berlin* Bonn Bremen* Essen Gera Hamburg Mainz Mannheim München* * doppelte Standorte
Mai 2009 Seite 13 Systemumgebung Bonn Großrechner: z9 IBM Betriebssystem: VM 5.2/VSE 4.1 Virtualisierung PC unter VM Ware ESX-Server 3.5 Terminalserver: Citrix XEN APP 5.0 Systemumgebung Mannheim Großrechner: z9 IBM Betriebssystem: Z/VM 5.2 /ZVSE 4.1 CICS TS Virtualisierung PC: Nein Terminalserver: Nein
Mai 2009 Seite 14 Softwareumgebung Bonn Datenbanken: - ADABAC ORACLE 10g/8i Programmiersprachen: - NATURAL VB VB. NET JAVA Programme: - FAVORIT CUSA HVV 9.03
Mai 2009 Seite 15 Softwareumgebung Mannheim Programmiersprachen: - PL/I Datenhaltung: - VSAM Programme: - VOSA
Mai 2009 Seite 16 Die Aufgabe Einführung von DMS Favorit 4.0 in Mannheim Anbindung des Drucksystems HVV Mitnutzung von Datenbeständen der anderen Sparte Konsolidierung Extranet Kurzfristig Mittelfristig Konsolidierung auf ein gemeinsames DMS Konsolidierung Entschädigungssystem auf CUSA Konsolidierung Bestandssysteme MuB
Mai 2009 Seite 17 Die Lösung Webservices Ein Webservice oder Webdienst ist eine Software- Anwendung, die mit einem Uniform Ressource Identifier (URI) eindeutig identifizierbar ist und deren Schnittstelle als XML-Artefakt definiert, beschrieben und gefunden werden kann. Ein Webservice unter- stützt die direkte Interaktion mit anderen Software- Agenten unter Verwendung XML-basierter Nachrichten durch den Austausch über internetbasierte Protokolle.
Mai 2009 Seite 18 Steuerung/Datenaustausch erfolgt über XML- Dokumente Beispiel: Kommunikation Fachanwendung (Sprache)
Mai 2009 Seite 19 Vorteile der Webservice-Architektur Alle Systeme können untereinander kommunizieren, da das Format textbasiert ist minimale Netzbelastung Kein Problem mit Firewalls, da http-Protokoll über Port 80 Flexible Anbindung an die Systeme, z.B. Extranet, Intranet, Internet Basis für eine angestrebte Serviceorientierte- Architektur (SOA) bzw. einen Enterprise Service Bus (ESB)
Mai 2009 Seite 20 Besondere Herausforderungen Kommunikation HOST zum WebService Komplexität der zu installierenden Middleware Lizenzgebühren PL/1 hat Einschränkungen bei: - Variablen mit variablen-Länge - dynamischen Arrays
Mai 2009 Seite 21 Anbindung Mannheim über WebServices HOSTPC HOST PC HOST PL/1 Dialog PL/1 Batch EntireXNatural PL/1 STUB eigentliche Services
Mai 2009 Seite 22 Schematische Darstellung HOST PC Host Webserver Produktion Webserver Test/Entwicklung Webservices Zum Beispiel - ODBC - JBBC - weitere Webservices Zum Beispiel - ODBC - JBBC - weitere Webservices
Mai 2009 Seite 23 Ausblick für die Zukunft Umstellung der Kommunikation der NATURAL- Programme von EntireX auf Lattwein Umstellung der Kommunikation zum HOST (PL/1) auf die Komponenten von Lattwein Umstellung der Kommunikation zum HOST (NATURAL) auf die Komponenten von Lattwein
Mai 2009 Seite 24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!