Von: Julia Schrade Sandra Mürdter Manuela Heinz Zwangsheirat Seminar: “Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich” Von: Julia Schrade Sandra Mürdter Manuela Heinz
Gliederung Definition Abgrenzung zur arrangierten Ehe Begründung von Zwangsheirat Folgen der Zwangsheirat Strafrechtliche Situation in Deutschland Gesetzeslücken? Auffangnetz der Sozialen Arbeit Zahlen & Statistiken Zwangsheirat mit Blick auf den Islam Kritischer Blick & Diskussion
00:00-1:06 https://www.youtube.com/watch?v=CcJOASLVbgo
Definition Zwangsheirat Druck wird auf die Person ausgeübt um die Eheschließung zu bejahen Druck durch Familie oder Gesellschaft im Rahmen einer Zwangsehe während der Eheschließung oder nach der Heirat Druckausübung: Erpressung emotional, Gewalt in physischer Form, ständige Kontrolle, Drohungen Wenn betroffene Person sich unter Druck gesetzt fühlt Zwangsheirat
Definition Zwangsheirat Typ 1: Person steht unter Zwang oder Druck, eine Heirat zu akzeptieren, die sie nicht will Typ 2: Zwang, auf Liebesbeziehung seiner Wahl zu verzichten Typ 3: Zwang oder Druck auf eine Scheidung zu verzichten bzw. diese einzureichen, Heirat kann aus freiem Willen oder unfreiwillig geschlossen worden sein
Zwangsheirat & arrangierte Ehe Das Gleiche?
Abgrenzung zur arrangierten Ehe Arrangierte Ehe: Dritte (Eltern) bestimmen zukünftige/n EhepartnerIn Normalerweise bleibt Ablehnung OHNE Folgen Wenn Einspruch nicht wahr genommen wird bzw. Person traut sich nicht sich zu wehren, spricht man von Zwangsheirat beide Heiratsformen haben keine deutliche Grenze beide Heiratsformen sollte man nicht miteinander vergleichen Zwangsheirat entsteht nicht grundsätzlich durch eine arrangierte Heirat
Gründe & Folgen der Zwangsheirat
Begründung einer Zwangsheirat zu Aufenthaltszwecken kulturell und/oder religiös bedingt - Sicherung der Kultur - eventuelle Homosexualität des Kindes - Disziplinarmaßnahme - Familienehre aus finanziellen Gründen Jungfräulichkeit Schutzmaßnahme
Folgen von Zwangsheirat Sexuelle Ausbeutung Folge: körperliche und psychische Schäden Fernhaltung von Bildungsmöglichkeiten HIV-Infektion Ausschluss aus Familie Verlust der Kinder bei Scheidung Verlust des Status Im Schlimmsten Fall Ehrenmord!
Was sagt das Gesetz?
Gesetzeslage in Deutschland Bisher Nötigung zur Eingehung einer Ehe § 240 Abs. 1 StGB Seit 2011 hat Zwangsheirat einen eigenen Straftatbestand! -> § 237 StGB
Menschenrechtsverletzung Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes der BRD Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 Artikel 16 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 Artikel 23 Abs. 3 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte von 1966 Artikel 16 Abs. 1 und 2 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1981
Gesetzeslücken? Positiv: - Eigener Straftatbestand - Rückkehrrecht bei Heiratsverschleppung Negativ: - Erhöhung des eheabhängigen Aufenthaltsrechts - Zwangsheirat im Ausland - Finanzierungsschwierigkeiten von Hilfseinrichtungen - Namensänderung nach Trennung - § 1314 Abs. 2 4. BGB Aufhebung der Ehe
Auffangnetz der Sozialen Arbeit
Auffangnetz der Sozialen Arbeit Fachberatungsstelle Yasemin (Mobile Beratungsstelle) Stuttgart Für wen? Migrantinnen im Alter von 12 bis 27 Jahren und Vertraute Bei was? familiäre Schwierigkeiten, in der Verwandtschaft oder im sozialen Umfeld Kulturelle und traditionelle Konfliktsituationen Wenn Hilfe in Krisensituationen allgemein benötigt wird Physischer und psychischer Gewalt, bevorstehender oder bereits erfolgter Zwangsheirat
Auffangnetz der Sozialen Arbeit Angebote: Beratung per Telefon, per E-Mail oder persönlich in der Beratungsstelle oder vor Ort Multiplikator/innen und MitarbeiterInnen wie zum Beispiel das Jugendamt Stuttgart und Umgebung werden unterstützt bei kulturspezifischen Fragen, Gruppenangebote in Schulen und diversen Einrichtungen oder Projekte Telefonische Sprechzeiten: Man hat jederzeit die Möglichkeit sich zu melden, da Anrufbeantworter ständig abgehört wird
Auffangnetz der Sozialen Arbeit Terre Des Femmes (Plattform für Fachkräfte) Informationen zum Thema Zwangheirat und anderen Formen von Gewalt im Namen der Ehre (seit 2009) http://s285954089.online.de/15/index.php/informationen/materialien
Auffangnetz der Sozialen Arbeit ROSA - Wohnprojekt der Eva Stuttgart betreute und beschützte Lebens- und Wohnmöglichkeit durch sozialpädagogische Betreuung Unterstützung in sämtlichen Lebensbereichen Haushaltsorganisation, Schul- und Ausbildungsstellensuche, Hilfe bei Amtsgängen Frauen werden motiviert, begleitet und beraten, um deren Lebensvorstellungen zu verwirklichen Zusätzliche Informationen bei Gewalterfahrungen auf Homepage
Zahlen & Statistiken
Zahlen & Statistiken Quelle: http://de.statista.com/graphic/1/206910/altersstruktur-der-von-zwangsheiratungen-betroffenen-in-deutschland-nach-geschlecht.jpg
Zahlen & Statistiken 2/3 bereits in ihrer Erziehung Gewalt erfahren >50% erlebte im Zusammenhang mit der Zwangsheirat körperliche Attacken 27 Prozent wurden mit einer Waffe oder mit Mord bedroht KEINE gesicherten Zahlen in Deutschland! Es werden von jährlich 30.000 mit islamistischem Hintergrund ausgegangen
Zahlen & Statistiken Quelle: http://img.welt.de/img/deutschland/crop105233347/3019736214-ci3x2l-w540/land2-DW-Vermischtes-berlin.jpg
Zahlen & Statistiken Knapp 60% der Befragten haben Angaben zu der Religionszugehörigkeit ihrer Eltern gemacht 83 % Islam 9.5 % Jesidentum 3 % Christentum 1% Hinduismus 2,5 % „keine Religionszugehörigkeit“
„In der öffentlichen Wahrnehmung sind vor allem türkische und arabische junge Frauen betroffen; es wird aber auch von Frauen aus Süd- und Südosteuropa, aus Asien und Indien berichtet, die gegen ihren Willen unter Zwang verheiratet werden.“ Ursula von der Leyen, 2007
Zwangsheirat – wie steht der Islam zum Thema Ehe?
Grundlegendes zum Islam und dessen Menschenbild Der Islam verlangt die Hingabe an Gott und Unterwerfung unter seinen Willen Das gottgefällige Leben im Sinne des Propheten wird vorgegeben (Koran & die darin enthaltende Sunna) Menschenbild: schwach (Koran, Sure 4, Vers 28) unbeständig (30, 36 ) unzuverlässig (16, 53 –54 ; 29, 65 ; 39, 8) ungeduldig (17, 11) ungerecht (33 , 72) 53 . Vers der Sure 12: „Die (menschliche) Seele verlangt gebieterisch nach dem Bösen.“
Grundlegendes zum Islam und dessen Menschenbild Gott und Mohammed haben durch diverse Vorschriften im Koran dafür sorgen wollen, dass die Triebe des Menschen beherrscht bzw. gebändigt werden In der türkisch-islamischen Welt wird der Mensch als Sozialwesen gesehen, das nicht sich selbst gehört, sondern der Gemeinschaft Es wird die Verantwortung für die Anderen getragen Ältere -> Jüngeren Männer -> Frauen Familienoberhaupt -> Familie Kinder lernen sehr schnell, dass nicht sie die Entscheidungen über ihr Leben treffen sondern die Familie
Die Rolle der Frau im Islam Die Frau steht eine Stufe unter dem Mann Sie hat ihrem Ehemann Gehorsam zu leisten Bestrafung - darf geschlagen werden Im Konfliktfall hat der Mann das letzte Wort Ihre Aufgaben sind die Hausarbeit und die Erziehung der Kinder Sie hat das Recht auf finanzielle Versorgung und Schutz von ihrem Mann Dies verliert sie jedoch, wenn sie sich ohne legitimen Grund ihrem Ehemann (u.a. sexuell) verweigert
Definition der Ehe im Islam Einzig angemessene Lebensform für Mann und Frau Der Koran sagt (Sure 24 , Vers 32 ): „Und verheiratet die Ledigen unter euch und die Rechtschaffenen von euren Sklavinnen und Sklaven“ er fordert nicht den/die Einzelne(n) auf zu heiraten, sondern richtet diese Verantwortung eindeutig an die Gemeinschaft Familie oder ein Vormund (ein männlicher Verwandter) ist für die Heirat der Kinder verantwortlich Die Braut soll ihre Zustimmung zu der Eheschließung geben! Der Koran spricht nicht von gleichberechtigter Partnerschaft Die Frau hat beispielsweise die Pflicht der ständigen sexuellen Verfügbarkeit ggü. dem Mann und der Mann hat die finanzielle Versorgung der Frau zu sichern.
Zwangsheirat – wie steht der Islam zum Thema Ehe? Auslegungssache Das Verhältnis der Gläubigen zur Zwangsheirat uneindeutig Eine Heirat ohne die Zustimmung beider Partner nicht zulässig Keine direkte Aufforderung jemanden gegen seinen Willen zu verheiraten! Stellung der Frau + Macht des Mannes lt. Korans + Sure 24 , Vers 32
Kritischer Blick 25:47-27:43 https://www.youtube.com/watch?v=Ac75gw0EWA0 Necla Kelek (Soziologin)
Kritischer Blick Ist es an der Zeit für den Islam gewisse Aussagen des Korans im Bezug auf Menschenrechte (Gewalt, Zwangsheirat, Gleichberechtigung) zu hinterfragen? Versagt die Soziale Arbeit in der Arbeit mit Betroffenen der Zwangsheirat? Wenn ja wo?
Quellen [1] Amnesty International. Zwangsheirat [Online-Quelle] [Zugriff am 20.04.2016]. Verfügbar unter: http://www.amnesty- frauen.de/Main/Zwangsheirat. [2] Ates, Seyran. Zwangsverheiratung in Deutschland. III. Rechtliche Rahmenbedingungen und Reformbedarf: Trennung, Scheidung und (Rechts‑)Folgen. Problemstellung bei der Bekämpfung von Zwangsverheiratung. 1. Aufl. Baden-Baden: Nomos, 2007 Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. [3] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zwangsverheiratung in Deutschland - Anzahl und Analyse von Beratungsfällen. 2011. [4] Europäische Menschenrechtskonvention. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten [Online- Quelle]. Artikel 12 Recht auf Eheschließung. o. A. [Zugriff am 20.04.2016]. Verfügbar unter: http://www.menschenrechtskonvention.eu/eheschliessung-9294/. [5] eva. Eine Zuflucht für junge Migrantinnen [Online-Quelle]. 21 April 2016, 12:00 [Zugriff am 21.04.2016]. Verfügbar unter: http://www.eva-stuttgart.de/rosa.html. [6] Generalversammlung der Vereinten Nationen (CEDAW). Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau [Online-Quelle]. 3 September 1981, 12:00 [Zugriff am 20.04.2016]. Verfügbar unter: http://www.institut-fuer- menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CEDAW/cedaw_de.pdf. [7] Holthaus, Ines. YASEMIN (Mobile Beratungsstelle) [Online-Quelle]. 21 April 2016, 12:00 [Zugriff am 21.04.2016]. Verfügbar unter: http://s285954089.online.de/15/index.php/beratung/beratungsstellen-vor-ort/bw/41-yasemin-mobile-beratungsstelle. [8] Kelek, Necla. Heirat ist keine Frage. 6. Der „Zwang zur Ehe“. In: Nomos Verlag, ed. Zwangsverheiratung in Deutschland, 2008, pp. S. 91. [9] Kelek, Necla. Heirat ist keine Frage. 3. Was ist Islam. In: Nomos Verlag, ed. Zwangsverheiratung in Deutschland, 2008, pp. S. 86- 87.
Quellen [10] Miriam Hollstein. Zwangsheirat – Jede Vierte mit dem Tod bedroht [Online-Quelle]. 20 April 2016, 12:00 [Zugriff am 21.04.2016]. Verfügbar unter: http://www.welt.de/politik/deutschland/article13705727/Zwangsheirat-Jede-Vierte-mit-dem-Tod-bedroht.html. [11] Nomos Verlag, ed. Zwangsverheiratung in Deutschland. 1. Auflage, 2008. [12] Schröter, Hiltrud. Das Gesetz Allahs. Menschenrechte, Geschlecht, Islam und Christentum. Königstein/Taunus: Helmer, 2007. 9783897412217. [13] Schweizerische Eidgenossenschaft. Bundesprogramm Bekämpfung Zwangsheirat [Online-Quelle]. Definitionen. 21 April 2016, 12:00 [Zugriff am 21.04.2016]. Verfügbar unter: http://www.gegen-zwangsheirat.ch/themen/definitionen. [14] Schweizerische Eidgenossenschaft. Bundesprogramm Bekämpfung Zwangsheirat [Online-Quelle]. Fragen und antworten. 21 April 2016, 12:00 [Zugriff am 21.04.2106]. Verfügbar unter: http://www.gegen-zwangsheirat.ch/themen/fragen-und-antworten#arrangierte-heirat. [15] SF Kultur - Fernsehinterview. Der Islam und die Frauen: Necla Kelek im Gespräch mit Judith Hardegger, 2015. [16] Strobl, Rainer, and Olaf Lobermeier. I. Phänomene und Ursachen. Zwangsverheiratung: Risikofaktoren und Ansatzpunkte zur Intervention. In: Nomos Verlag, ed. Zwangsverheiratung in Deutschland, 2008, pp. S. 24. [17] UN Department for General Assembly and Conference Management German Translation Service. Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte [Online-Quelle]. 30 October 2009, 12:00 [Zugriff am 20.04.2016]. Verfügbar unter: https://www.amnesty.de/alle-30-artikel- der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte. [18] UN-Zivilpakt. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte [Online-Quelle]. Artikel 23 Schutz vor Ehe und Familie. 19 December 1966, 12:00 [Zugriff am 20.04.2016]. Verfügbar unter: http://www.zivilpakt.de/schutz-von-ehe-und-familie-3381/. [19] Volz, Rahel. Zwangsheirat. Lebenslänglich für die Ehre. [Aktual. und erw. Fassung]. Tübingen: TERRE DES FEMMES, 2006. Nein zu Gewalt an Frauen. [20] von der Leyen, Ursula. Vorwort. In: Nomos Verlag, ed. Zwangsverheiratung in Deutschland, 2008, pp. S. 4.
Quellen Bilder: http://www.livenet.ch/sites/default/files/media/194900-Zwangsheirat.jpg https://nedinet.ch/data/images/preise/statistik.jpg http://www.medienwerkstatt-online.de/lws_wissen/bilder/5752-2.jpg
Danke für die Aufmerksamkeit