FB Frauen- und Gleichstellungspolitik Informationen zur geplanten Erhöhung des Renteneintrittsalters Rente mit 67 – Was heißt das für Frauen?

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FB Frauen- und Gleichstellungspolitik Informationen zur geplanten Erhöhung des Renteneintrittsalters Rente mit 67 – Was heißt das für Frauen?

2 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Rente mit 67 Bereits im Koalitionsvertrag zeichnete es sich ab: Das reguläre Renteneintrittsalter in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) soll nach und nach auf 67 Jahre angehoben werden. Der Kabinettsbeschluss konkretisiert die Pläne der Großen Koalition und legt den Zeitpunkt der Einführung des neuen Renteneintrittsalters vor. Bereits ab 2009 sollen die ersten Rentenjahrgänge länger arbeiten. Diese weitere Rentenreform wird das Risiko der Altersarmut von Frauen weiter erhöhen, denn auch bislang werden sie als Beschäftigte mit häufig nicht konsistenter Erwerbsbiografie und tendenziell geringeren Einkünften benachteiligt.

3 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Gesetzliche Rentenversicherung - Grundlagen Wie errechnet sich die Altersrente? Persönliche EntgeltpunkteRentenartfaktoraktueller Rentenwert x x Bei der Alters- rente beträgt dieser Faktor 1,0 Er reduziert sich, wenn die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Der Rentenwert beträgt 2005: Alter Bundesländer: 26,13 € Neue Bundesländer: 22,97 € PEP beschreiben das Verhältnis des eigenen Bruttoverdiensts zum durchschnittlichen jährlichen Bruttoverdienst im Kalenderjahr. 2005: € Wer also 2005 z.B € verdient hat, bekommt 1,6 PEP gutgeschrieben, wer € verdient hat, bekommt 0,6 PEP. = monatliche Bruttorente

4 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Gesetzliche Rentenversicherung – der Eckrentner „Maßstab“ der sozialen Absicherung in der GRV ist der so genannte Eckrentner. Der Eckrentner hat 45 Jahre lang die Beiträge aus dem jeweiligen gesetzlichen Durchschnittsentgelt geleistet. Der Eckrentner erhält derzeit (Stand 2005) 1175 Euro gesetzliche Altersrente (brutto).

5 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Und wie stehen die Frauen da? In den alten Bundesländern sind für die Mehrzahl der Frauen die Rentenleistungen des Eckrentners in weiter Ferne, weil Nur 3,7 Prozent der Frauen 45 und mehr Beitragsjahre einzahlten, 13,9 Prozent unter 10 Beitragsjahre aufweisen, Nur 8,8 Prozent der Frauen aus dem jährlichen Durchschnittseinkommen Beiträge zahlten, Aber 84,4 Prozent aus einem geringeren Durchschnittseinkommen Beiträge leisteten, Und nur 6,9 Prozent der Frauen mehr als aus dem Durchschnittseinkommen verbeitragt wurden. In den neuen Bundesländern wirkt bis heute die andere Beschäftigungssituation von Frauen nach, denn immerhin 11,2 Prozent der Frauen 45 und mehr Beitragsjahre einzahlten, Nur 1,5 Prozent unter 10 Beitragsjahre aufweisen, Ebenfalls nur 9,9 Prozent der Frauen aus dem jährlichen Durchschnittseinkommen Beiträge zahlten, Aber 86,3 Prozent aus einem geringeren Durchschnittseinkommen Beiträge leisteten, Und nur 4,8 Prozent der Frauen mehr als aus dem Durchschnittseinkommen verbeitragt wurden. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Juni 2005

6 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Frauen und angerechnete Rentenzeiten Durchschnittlich weisen Frauen im Westen 26,17 und im Osten 37,79 angerechnete Jahre auf und erhalten im Durchschnitt im Westen 0,7729 und im Osten 0,8216 Entgeltpunkte im Jahr. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2005 (Rentenbestand – westdeutsche Frauen)

7 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Rentenniveau Frauen und Männer... Frauen: 408 Euro (west) und 661 Euro (ost)... Männer: 841 Euro (west) und 924 Euro (ost) Am bekamen als Rentenleistung (Altersrente) durchschnittlich im Monat Witwenrente 542 € (west) und 588 Euro (ost)

8 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Wer geht wann in Rente? Frauen sind älter, wenn sie in Altersrente gehen: Altersdurchschnitt Frauen – 63,4 Jahre Altersdurchschnitt Männer – 63,3 Jahre. Bezogen auf alle Rentenarten (Alters- und EU-Renten) ist der Unterschied noch deutlicher: Altersdurchschnitt Frauen – 61,4 Jahre Altersdurchschnitt Männer - 60,8 Jahre

9 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Wartezeit Wartezeit: Leistungen aus der GRV können nur beansprucht werden, wenn die Versicherte mindestens eine Zeit lang der Versicherung angehört hat. Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für die Regelaltersrente. Ausbildung: Bis zu acht Jahre Schul- oder Hochschulausbildung werden nach dem 17. Lebensjahr als rentenrechtliche Zeiten (Anrechnungszeiten) anerkannt (keine Rentensteigerung mehr!) Kinderberücksichtigungszeiten: Die Zeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes wird (wenn in dieser Zeit keiner Berufstätigkeit nachgegangen wird) zur Erfüllung der Wartezeit angerechnet. Von der Wartezeit zu unterscheiden sind Zeiten, in denen ein finanzieller Anspruch erwirtschaftet wird, also Auswirkungen auf die Höhe der Leistung entstehen

10 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Beitragsfreie Zeiten-Pflichtbeitragszeiten Kindererziehungszeiten: Für Geburten nach 1991 werden dem Rentenkonto pro Jahr knapp ein EP gutgeschrieben (für drei Jahre, Pflichtversicherungsjahre). Das gilt auch dann, wenn zuvor keine Beiträge gezahlt wurden. Für in dieser Zeit Beschäftigte bedeutet dies, dass zusätzliche EP zum verbeitragten Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) berechnet werden (vor 1992: ein Jahr). Kinderberücksichtigungszeiten: Nach 1992: Aufstockung der Rentenbeiträge bei Teilzeitbeschäftigung (Rentenleistung max. 25,86 € jährlich) und Nichterwerbstätigkeit (Rentenleistung 8,63 € jährlich), wenn mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen. Pflege: Zeiten der häuslichen Pflege werden als Pflegeversicherungszeiten als Pflichtversicherungsjahre angerechnet.Da die Pflegeversicherung Beiträge zahlt, wirken die Pflegezeiten auch rentensteigernd (allerdings nur minimal: bei 14 Stunden wöchentlicher Pflege bei Pflegestufe I nur 0,56 € monatliche Rentenleistung)

11 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Private Alterssicherung – Alternative für Frauen? Doch auch die private Alterssicherung ist für viele Frauen keine wirkliche Alternative. Die Entgeltumwandlung bietet aufgrund der Steuervorteile und der Sozialversicherungsfreiheit eher Chancen für Höherverdienende und hat in der Regel keine Unisex-Tarife (Ausnahme: Textilrente!). Die Riester-Rente wird daher eher von Frauen genutzt, auch, weil die Kinderfreibeträge den Frauen gutgeschrieben werden. Außerdem ist die Mehrzahl der Frauen bis heute der Auffassung, sie müsse nicht zusätzlich vorsorgen. Über die Hälfte der Frauen glaubt, sie sei ausreichend über ihren Partner versorgt. Für viele sind darüber hinaus laufende „Investitionen“ wichtiger (Haus, Auto, Ausbildung der Kinder) wichtiger. Nicht alle privaten Altersicherungsformen sind „Hartz IV-fest“: Nur betriebliche Altersvorsorge und Riester-Verträge werden bei der Vermögensanrechnung nicht berücksichtigt. Ansonsten gelten die anrechnungsfreien 200 €/ Lebensjahr für Altersvorsorge nur, wenn die Auszahlung frühestens mit dem Renteneintritt erfolgt. Eine vorzeitige Kündigung darf aber möglich sein.

12 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? € Vermögen für 500 € aus einer privaten Rentenversicherung, das bedeutet... Wie viel muss ich für 500 € monatlicher Rente (brutto!) sparen oder zurücklegen? Zeit bis zur Rente 15 Jahre20 Jahre25 Jahre30 Jahre Monats- beitrag 376 €245 €170 €122 € Einmal- anlage € € € € Bei einer angenommenen Rendite von 5 Prozent. Quelle: Finanzfachfrauen

13 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? „Reformen“ der vergangenen Jahre – zugunsten von Frauen ? Zur Erinnerung: Einführung der Witwerrente bei gleichzeitiger Anrechnung anderer Einkommensarten (1986) Seit 2002 gilt: Die „große“ Witwenrente erhält, wer bereits 45 Jahre alt ist oder minderjährige Kinder erzieht oder selbst erwerbsgemindert ist. Die Witwenrente errechnet sich aus der Rente des verstorbenen Ehemanns (siehe erste Rechnung), wobei der Rentenzugangsfaktor bei 0,55 (früher: 0,60) liegt. Stirbt der Ehemann vor dem 60. Lebensjahr, wird eine Zurechnungszeit zugerechnet (also so getan, als habe er bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet). Bei der „kleinen“ Witwenrente (erhalten diejenigen, bei denen nicht die Voraussetzungen für die große Witwenrente vorliegen), liegt der Zugangsfaktor bei 0,25.

14 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? „Reformen“ der vergangenen Jahre – zugunsten von Frauen? Es findet eine Einkommensanrechnung statt (Einkommen höher 689,83 €). Der über dem Grundfreibetrag liegende Betrag wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet Alternative zur Anrechnung könnte das Rentensplitting sein Seit können Ehepaare wählen, ob sie anstelle der Hinterbliebenenrente ihre Rentenansprüche durch Rentensplitting untereinander aufteilen. Die von beiden während der Ehe erworbenen Anwartschaften werden dann hälftig geteilt Rentensplitting führt in der Egel zu höheren Anwartschaften für die Frau und weiteres Einkommen wird nicht angerechnet Splitting: erst, wenn beide eine Altervollrente beziehen

15 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? „Reformen“ der vergangenen Jahre – zugunsten von Frauen? Renteneintrittsalter auf 65 Jahre für Frauen erhöht (davor Renteneintrittsalter 60 Jahre), gilt bis Jahrgang 52 Ausbildungszeiten wirken nicht mehr rentenerhöhend und werden nur noch begrenzt als Wartezeit anerkannt (bei einem Renteneintritt nach 2009 werden Schul- oder Hochschulzeiten nach dem 17. Lebensjahr nicht mehr rentensteigernd angerechnet – bis zu 59 € monatlicher Verlust) Für ab 1992 geborene Kinder werden 3 Punkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben Volle Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auf Rentenleistungen

16 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Ausblick – was passiert die nächsten Jahre? Ab 2005 werden Altersrenten stärker besteuert. Versteuert wird nicht mehr nur der so genannte Ertragsanteil, sondern bis 2040 sich erhöhend bis zur Hälfte der Renteneinkünfte. Ab 2008 wird (vermutlich) die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung (Eichel-Rente) wegfallen wurde das Rentenniveau von Netto auf Brutto umgestellt: Das Bruttorenten-Niveau wird auf 41,9 Prozent in 2030 (von heute 48,3 Prozent) fallen. Netto sieht es noch dramatischer aus, da bis dahin zusätzlich Steuern anfallen und die Renteneinkünfte zumindest zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden.

17 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Wer muss wann in Rente? Erstmals betroffen vom Stufenplan: Jahrgang 1947 Erstmals voll betroffen ist der Jahrgang 1963: Renteneintritt mit 67 Im Koalitionsvertrag war noch geplant, dass der Stufenplan erst 2035 vollendet sein soll – das höhere Renteneintrittsalter kommt jetzt deutlich früher.

18 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Rente mit 67- was heißt das für Frauen? Rente mit 67 heißt für Frauen (und Männer) zunächst einmal, dass sie zwei Jahre länger arbeiten müssen (sofern sie eine Beschäftigung haben), um in Rente gehen zu können. Früherer Renteneintritt bedeutet einen monatlichen Abschlag von 0,3 Prozent, bei zwei Jahren insgesamt 7,2 Prozent weniger Rente. Der Unterschied zwischen den Geschlechtern liegt in der Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei ausscheiden zu können. Nur 3,7 Prozent der westdeutschen Frauen weisen 45 Beitragsjahre auf. Diese Regelung wird Frauen unterschiedlicher Jahrgänge unterschiedlich betreffen: Frauen älter als Jahrgang 1947 sind nicht betroffen. Besonders betroffen sind die mittleren Jahrgänge der Frauen, die zudem bei Berufseintritt noch mit einem Renteneintrittsalter von 60 Jahren rechnen konnten!

19 Rente mit 67 – was heißt das für Frauen? Was wollen wir Gewerkschafterinnen? Bevor das Renteneintrittsalter erhöht wird, muss erst einmal das tatsächliche Renteneintrittsalter dem gesetzlichen weiter angenähert werden. Dazu müssen mehr und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für Ältere geschaffen werden (beinahe die Hälfte der Betriebe beschäftigt keine Über-50-Jährigen!) Wir werden uns verstärkt mit der Frage von Langzeitkonten auseinander setzen müssen! Wir brauchen bessere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungschancen für alle Frauen (und Männer) Nachfolgeregelung für Altersteilzeitgesetz (läuft 2009 aus) Versicherte mit 40 Versicherungsjahren müssen abschlagsfrei vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen können Alle Erwerbstätigen schrittweise in die Rentenversicherung einbeziehen